Helge Limburg: Rede zum Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes für Niedersachsen (GRÜNE)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

vor rund zehn Jahren habe ich in diesem hohen Hause das erste Mal zu einem Grünen Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz geredet. In der vergangenen Wahlperiode hat dann der Kollege Belit Onay zu einem entsprechenden Gesetzentwurf, aus einem Grünen Ministerium, geredet, nun darf ich wieder zur Einbringung eines grünen Gesetzentwurfes reden.

Anrede,

so gerne ich zu den Themen Informationsfreiheit und Transparenz rede: Ich würde mich sehr freuen, wenn wir in dieser Frage mal zu einem echten Fortschritt, also zur Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen kommen würden.

Als ich 2009 den damaligen Gesetzentwurf eingebracht habe, gab es außer Niedersachsen noch vier andere Bundesländer, die kein entsprechendes Gesetz hatten und ich habe von einem Kartell der Amtsverschwiegenheit gesprochen. Mittlerweile ist aus dem Kartell ein Trio geworden, außer Niedersachsen haben lediglich Bayern und Sachsen ebenfalls keine entsprechenden Gesetze. Wenn sie so weitermachen, von SPD und CDU, dann wird Niedersachsen bald das letzte Land sein, was seinen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen vorenthält, das letzte Land, dass noch in Amtsverschwiegenheit und Herrschaftswissen verharrt. Das kann es nicht sein, das darf so nicht kommen.

Und deshalb legen wir heute erneut einen Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vor. Zukünftig soll gelten, dass grundsätzlich jede und jeder auf Antrag Zugang zu amtlichen Informationen und Informationen von Unternehmen der öffentlichen Hand erhält, ohne eine spezielle Begründung, ohne dass ein Anlass genannt werden muss. Der Zugang zu Informationen soll nicht länger eine Art Gnadenakt sein, es soll ein selbstverständliches Recht werden!

Soweit der Grundsatz. Natürlich sehen auch wir diverse Ausnahmen oder mögliche Einschränkungen des Informationszugangs vor, z.B. zum Schutz von Sicherheitsbelangen, zum Schutz der unabhängigen Rechtsprechung und vor allem zum Schutz persönlicher Daten. Aber bei all diesen Ausnahmen ist uns wichtig, dass es keine Pauschalverweigerungen des Informationszugangs geben darf. Es muss stets eine Einzelabwägung zwischen den Interessen Dritter oder den Sicherheitsinteressen und dem Interesse auf Informationszugang stattfinden. Und wenn Informationen verweigert werden, dann darf auch das nicht pauschal und absolut geschehen, sondern es müssen zumindest die Informationen herausgegeben werden, die abgetrennt werden können und öffentlich gemacht werden können. Es muss gelten: Nur so viel Zurückhaltung von Informationen wie nötig, soviel Transparenz wie irgend möglich!

Anrede,

unser Gesetzentwurf sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Gebühren zu erheben. Diese dürfen aber nicht so hoch bemessen werden, dass der Informationszugang tatsächlich eingeschränkt wird. Einfache Auskünfte müssen gebührenfrei sein und Auskünfte an öffentliche Schulen und Hochschulen müssen ebenfalls gebührenfrei sein, Bildung darf nicht durch Gebühren an dieser Stelle eingeschränkt werden.

Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes, der sich nur an die Landesregierung und Landesbehörden richtet schlagen wir schließlich eine Auflistung von Dingen vor, die proaktiv veröffentlicht und ins Internet gestellt werden müssen. Die Auflistung enthält einiges, was jetzt schon an verschiedenen Stellen im Internet zu finden ist, sie geht aber auch darüber hinaus. Wichtig finden wie insbesondere, dass nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Erlasse, die ja zur Auslegung von Gesetzen oft entscheidend sind, standardmäßig veröffentlicht werden müssen. Dies sollte in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich sein, damit Bürgerinnen und Bürger sehen können, auf welcher Grundlage und mit welchem Hintergrund Verwaltungsentscheidungen getroffen werden. Aber auch öffentlich-rechtliche Verträge und ähnliches müssen proaktiv veröffentlicht werden, Transparenz über Verwaltungshandeln soll selbstverständlich werden.

Anrede,

ich habe es eingangs gesagt, wie haben schon oft über dieses Thema gesprochen. Ich hoffe, dass die Beratungen dieses Mal zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Bewegen sie sich, liebe Große Koalition, bewegen sie sich zu Transparenz und Informationsfreiheit, lassen Sie nicht zu, dass Niedersachsen Schlusslicht in Sachen Informationsfreiheit bleibt. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

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