Hanso Janßen: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Rede TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Die Sonderregelungen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, die eine Durchführung von Personalratssitzungen als Telefon- oder Videokonferenz aus Anlass der COVID-19-Pandemie erlaubt haben, sollen bis Juni 2023 verlängert werden. Dagegen spricht nichts.

Hinzugefügt wurde im Verfahren eine Änderung des NKomVG, in der auch die Erleichterungen des § 182 Absatz 4 zur kommunalen Haushaltsführung aufgrund der epidemischen Lage zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine ist für die kommunale Haushaltswirtschaft Absatz 4 bis zum 30. Juni 2024 entsprechend angewendet werden können.

Angesichts der Krisensituation ist das dringend geboten. Die Regelung eröffnet den Kommunen Handlungsspielräume, um auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vor Ort flexibler zu reagieren, z.B. auf Mehrbelastungen z.B. durch die Flüchtlingsunterbringung oder durch gestiegene Energiekosten. Ggf. sind Lokale Härtefallfonds notwendig und kommunale Stadtwerke müssen ggf. gestützt werden. Deshalb werden wir der Gesetzesänderung zustimmen, auch wenn sich der NLT wegen der Kürze der Beteiligungsfrist nicht zu einer Stellungnahme in der Lage sah. Allerdings löst diese haushaltsrechtliche Lockerung nicht das grundsätzliche Finanzproblem vieler Gemeinden. Dazu braucht es konkrete Hilfsmaßnahmen wie die von uns vorgeschlagene Öffnung des Corona-Fonds für die Folgen des Ukraine-Krieges. Insofern eine Notmaßnahme, aber insgesamt springen SPD und CDU hier zu kurz.

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