Hanso Janßen: Rede zum Niedersächsischen Glücksspielgesetz

Rede TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

das Glücksspielgesetz ist vor allem wegen neu gefassten Glücksspielstaatsvertrag und die Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder erforderlich. Die dazu enthaltenen Regelungen tragen wir durchaus mit. Sie schaffen im Grundsatz mehr Rechtssicherheit in einem schwierigen Umfeld. Allerdings wurde in letzter Minute von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht, der die Abstandsregelungen von Wettbüros zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, beschränkt. Diese Regelungen dienen dem Kinder- und Jugendschutz vor den Gefahren der Spielsucht. Sie sollen möglichst nicht in ihrem täglichen Erleben damit konfrontiert werden.

Vorgesehen ist, solche Einrichtungen von der 200m-Abstandsregelung auszunehmen, die Kinder nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen oder aber die nicht regelmäßig aufgesucht werden. Zur ersten Gruppe zählen insbesondere Krippen, Kindergärten und für die Kindertagespflege genutzte Einrichtungen, zur zweiten Gruppe Spielplätze laut Gesetzesbegründung. Und schon hier wird es schwierig: was ist mit Bauspielplätzen? Diese können durchaus auch regelmäßig aufgesucht werden, was ist mit Skaterbahnen? Rechtsklarheit schafft diese Regelung nicht.

Im Übrigen haben die Koalitionsfraktionen diese Aspekte im Eilverfahren ohne Beteiligung der für der eigentlich für diese Fragen zuständigen Ausschüsse, nämlich Kultus- und Sozialausschuss durchgepeitscht. Deren Expertise hätte der Beratung sicher gutgetan. In diesem Punkt werden wir uns das Gesetz in der nächsten WP noch mal genauer anschauen müssen.

Deshalb werden wir uns hier in der Summe enthalten.

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