Hanso Janßen: Rede zum Bleiberecht für Afghaninnen und Afghanen

Rede TOP 15: „Bleiberecht für Afghaninnen und Afghanen - Unmöglichkeit der Ausreise feststellen“ (Antrag Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

In dem vergangenen halben Jahr seit Antragseinbringung hat sich die Lage in Afghanistan zwar nicht verbessert, aber per Erlass hat Innenminister Pistorius dankenswerter Weise dafür gesorgt hat, dass sich Afghan*innen sich nicht mehr über die afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland afghanische Reisepässe beschaffen müssen. Unser Änderungsantrag streicht entsprechend diese Forderung.

Die Lage in Afghanistan ist doch weiterhin katastrophal, sowohl materiell als auch aus menschenrechtlicher Perspektive. Daran wird sich auch absehbar nichts ändern, und ich verstehe nicht, wie CDU und SPD das ignorieren und den Geflüchteten weiterhin zumuten können, alle paar Wochen oder Monate eine Duldungsverlängerung zu beantragen. Das kostet jedes Mal Zeit, in der die Geflüchteten besser lernen oder arbeiten könnten, als zu bangen, ob es Probleme bei der Ausländerbehörde geben wird. Sowas zermürbt und macht krank. Zudem könnte in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, die unsere Sozialkassen entlasten und den Geflüchteten eine sinnstiftende Beschäftigung ermöglichen würde.

Deshalb wollen wir den Betroffenen grundsätzlich ein Bleiberecht geben, also eine Aufenthaltserlaubnis, die zumindest für einige Zeit Sicherheit und eine Befreiung von den besagten Belastungen bieten würde. In aller Regel ist den Geflüchteten ohnehin die Ausreise unmöglich, weil sie keine Pässe haben, auch keine beschaffen können und sie ihr Leben in Afghanistan riskieren würden. Das Aufenthaltsgesetz eröffnet hier die Möglichkeit, Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 zu erteilen. Davon sollen die Ausländerbehörden entsprechend regelmäßig Gebrauch machen.

Bitte überlegen Sie sich noch einmal, ob Sie dem nicht doch noch zustimmen können.

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