Hans-Joachim Janßen: Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Gesetzentwurf SPD/CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

zunächst zur Möglichkeit der digitalen Teilnahme an kommunaler Gremiensitzungen:

Nach mehreren Anläufen ist es jetzt endlich gelungen, hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen und damit die Sonderregelungen während der Corona-Pandemie generell zu verankern. Die Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen wird dadurch deutlich einfacher und macht damit die Wahrnehmung eines Kommunalmandats attraktiver. Wir begrüßen diese Regelung ausdrücklich. Das ist ein großer Schritt in Richtung 21. Jahrhundert!

Wir schaffen mit den vorliegenden Regelungen ein Angebot zur digitalen Sitzungsteilnahme, das von den Kommunen wahrgenommen werden kann, aber nicht muss. Auch das ist richtig, denn zum einen sind erhebliche technische Voraussetzungen zu schaffen und zum anderen ändert sich kommunale Gremienarbeit natürlich deutlich, wenn ein Großteil der Abgeordneten digital zugeschaltet ist – die Möglichkeit des persönlichen Austausches und der ergänzenden Absprachen z.B. bei Sitzungsunterbrechungen werden so deutlich schwieriger. Deshalb können die Kommunen vor Ort diese Regelungen nur anwenden, wenn eine 2/3-Mehrheit im Rat dieser Vorgehensweise zustimmt.

Hilfreich wäre es, wenn das Land den Kommunen für die sichere Anwendung der digitalen Teilnahme eine zentrale Software-Lösung anbieten würde.

Auch bestehen im Übrigen noch Rechtsunsicherheiten bei Abstimmungen, wenn z.B. einzelne Abgeordnete Störungen in der Verbindung haben. Es könnte durchaus Gerichte beschäftigen, ob die Störung dann im Zuständigkeitsbereich der Kommune oder im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Abgeordneten liegt.

Deshalb ist es gut, dass die Anwendung der digitalen Zuschaltmöglichkeiten evaluiert und die Erfahrungen nach drei Jahren dem Landtag zu berichten sind.

Meine Damen und Herren,

und auch dem 2. Punkt können wir uneingeschränkt zustimmen. Bislang war es so, dass finanzschwachen Gemeinden von der Kommunalaufsicht regelmäßig die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auferlegt wurde, um den Haushalt genehmigt zu bekommen. Jetzt können auch diese Gemeinden frei entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen. Genau das war unter anderem die Intention, die wir bereits durch die Änderung des Rahmens für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der vergangenen Wahlperiode erreichen wollten.

Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

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