Große Anfrage: Strafvollzug in Niedersachsen – Zahlen, Daten, Fakten und Zukunft

Die Föderalismusreform I hat erstmalig die alleinige Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzugs auf die Länder übertragen. Niedersachsen war eines der ersten Länder, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Am 01.01.2008 ist das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) in Kraft getreten.

Das NJVollzG hat die Zielrichtung des Strafvollzugs gegenüber den im vorher geltenden Bundesgesetz geltenden Prioritäten geändert. Das Thema "Sicherheit" hat gegenüber dem Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen erheblich an  Bedeutung in der Gestaltung des Vollzugs gewonnen. Die Regelvollzugsform ist nunmehr die Unterbringung im geschlossenen Vollzug geworden, der offene Vollzug hat sich offenbar zum Ausnahmevollzug entwickelt was eine Umkehrung der vorher geltenden Rechtslage darstellt. Nach Darstellung vieler Expertinnen und Experten aus der Praxis des Strafvollzugs wird die Gewährung von Lockerungen in Niedersachsen zunehmend restriktiver gehandhabt, obwohl Lockerungen einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Gefangenen auf das Leben in Freiheit darstellen. Das ist aus dem geschlossenen Vollzug heraus nur schwer möglich. Eine flächendeckende Einführung des von der Landesregierung für eine bessere Entlassungsvorbereitung durchgeführten Modellprojekts "Fit für die Zukunft" ist bislang noch nicht umgesetzt. Unabhängig davon scheint die Landesregierung auch vom Prinzip der heimatnahen Unterbringung abgekommen zu sein.

Eine Bilanz der Erfahrungen und Auswirkungen des niedersächsischen Strafvollzugsgesetz ist daher überfällig. Die betrifft auch die Planungen für die Justizvollzugsanstalt Bremervörde.

Die Landesregierung plant, nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalten Sehnde und Rosdorf, als Ersatz für viele kleinere Haftanstalten in Bremervörde eine Justizvollzugsanstalt in Öffentlich - Privater Partnerschaft (ÖPP). Die Ausschreibungen für dieses Projekt sind bereits erfolgt. Nach den Erfahrungen mit einem ähnlichen Vorhaben in Hessen und Bayern sind ernsthafte Zweifel an der Seriosität solcher Projekte angebracht, da aller Erfahrung nach die prospektiven Berechnungen über Kostenentlastungen im Landeshaushalt nicht zu realisieren sind. Es muss daher die Frage gestellt werden, ob die Weiterverfolgung dieses ÖPP – Vorhaben noch gerechtfertigt ist. Außerdem ist äußerst fraglich, ob angesichts zurückgehender Gefangenenzahlen die neue Anstalt mit 300 Haftplätzen überhaupt benötigt wird. Nach Auffassung vieler Expertinnen und Experten könnten durch verstärkte Anstrengungen im Bereich der Haftvermeidung und einer stärkeren Ausschöpfung der Möglichkeiten zur vorzeitigen Haftentlassung zahlreiche Haftplätze eingespart werden.

I. Belegungssituation im Justizvollzug

  1. Wie viele Haftplätze waren in den einzelnen Anstalten/Abteilungen im Jahr 2009 vorhanden und durchschnittlich belegt und wie viele waren jeweils in den Jahren 2003 bis 2008 vorhanden und im Jahresdurchschnitt belegt? (Bitte jeweils getrennt nach geschlossenem und offenem Vollzug, Untersuchungshaft, sowie Sicherungsverwahrung auflisten.)
  2. Wie viele Gefangene waren jeweils durchschnittlich in den Jahren 2003 bis 2009 in den jeweiligen Anstalten/Abteilungen (geschlossener Vollzug, Jugendstrafvollzug, Untersuchungshaft) in Einzel-, Zwei- oder Mehrfachzellen untergebracht? (Bitte einzeln und getrennt nach Geschlecht auflisten.)
  3. Wie viele Gefangene oder Sicherungsverwahrte waren in den Jahren 2003 bis 2009 abweichend von den eigentlich für sie vorgesehenen Haftanstalten in für andere Vollzugsarten vorgesehen Anstalten oder Abteilungen aus welchen Gründen untergebracht?
  4. Betrifft diese Fremdunterbringung auch Untersuchungsgefangene? Wenn ja, in welchem Ausmaß derzeitig?
  5. Wie viele der derzeitigen Strafgefangenen (Stand 15.03.2010) verbüßen eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie viele sind in Sicherungsverwahrung, wie viele sind bis zu 5 Jahre, wie viele bis 10 Jahre, wie viele von 10-15 Haft Jahren verurteilt?
  6. Wie viele Gefangene sind derzeit ohne ihre Zustimmung aus welchen Gründen gemeinschaftlich untergebracht?
  7.  Wie werden sich die Umstrukturierungen im niedersächsischen Justizvollzug und die Schließung mehrerer kleinerer Justizvollzugsanstalten, bzw. Abteilungen, auf das Prinzip der heimatnahen Unterbringung auswirken?

II. Vollzugspraxis

  1. Welche Fristen sind bezüglich der Fortschreibung des Vollzugsplans vorgesehen?
  2. Wie viele Gefangene wurden in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils von einer JVA in eine andere verlegt? Welches waren die jeweiligen Gründe (gestaffelt nach Häufigkeit)?
  3. Wie oft wurden im Jahr 2009 Gefangene befristet dem Gewahrsam einer anderen Behörde überlassen?
  4. Welche besonderen Vorkommnisse hat es im Jahr 2009 bei solchen "Ausantwortungen" gegeben?
  5. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2003 bis 2009 innerhalb der einzelnen Justizvollzugsanstalten und im Jugendarrest durch Inhaftierte nachweislich begangen? (Bitte auflisten nach Jahr, JVA und Delikt.)
  6. Wie viele Gefangene konnten in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils pro Jahr a) bei Ausführungen und begleiteten Ausgängen oder b) anderweitig entweichen?
  7. Wie viele Gefangen sind während der Haftzeit 2003 bis 2009 gestorben? (Bitte auflisten nach Jahr, Anstalt und Todesursache.)

III.  Disziplinarmaßnahmen

  1. In wie vielen Fällen wurden in den jeweiligen niedersächsischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2009 Disziplinarmaßnahmen als
  1. Verweis,
  2. Beschränkung oder Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs bis zu drei Monaten,
  3. Beschränkung oder Entzug des Hörfunk- und Fernsehempfangs bis zu drei Monaten,
  4. Beschränkung oder Entzug der Gegenstände für eine Beschäftigung in der Freizeit oder der Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen bis zu vier Wochen,
  5. getrennte Unterbringung während der Freizeit bis zu vier Wochen,
  6. Entzug der zugewiesenen Arbeit oder Beschäftigung bis zu vier Wochen unter Wegfall der in diesem Gesetz geregelten Bezüge,
  7. Beschränkung des Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt auf dringende Fälle bis zu drei Monaten,
  8. Arrest bis zu vier Wochen (bitte mit Angabe für wie lange der Arrest verhängt wurde) verhängt? (Bitte getrennt nach männlichen und weiblichen Gefangenen auflisten.)
  1. Welche Pflichtverletzungen der Gefangenen liegen den disziplinarischen Maßnahmen nach Frage 1 in der Regel zu Grunde? (Bitte Beispiele auflisten.)
  2. Wie viele Disziplinarmaßnahmen hat es in den Jahren 2003-2009 jeweils pro Jahr im niedersächsischen Justizvollzug gegeben?
  3.  Hat es gegen Disziplinarmaßnahmen  wie z.B. Anordnung eines Arrestes oder Anwendung von Zwangsmaßnahmen Widerstand gegeben, der zu Verletzungen von Gefangenen oder Vollzugsbediensteten geführt hat?
  4. Wie viele Disziplinarmaßnahmen im Jahr 2009 wurden nach § 96 Abs.1 NJVollzG sofort vollstreckt, wie viele nach 96 Abs. 2 NJVollzG zur Bewährung ausgesetzt?
  5. In wie vielen Fällen hat die/der Gefangene gegen die angeordnete Disziplinarmaßnahme im Jahr 2009 die Aufhebung bei der Strafvollstreckungskammer beantragt und war
  1. erfolgreich,
  2. nicht erfolgreich?
  1. Wie viel Zeit vergeht in der Regel in den jeweiligen JVA durchschnittlich von der Einreichung des Antrags auf Aufhebung, über die Weiterleitung durch die Anstalt an die Strafvollstreckungskammer bis zur Entscheidung und Bekanntgabe an den Gefangenen durch das Gericht?

IV. Interessenvertretungen der Inhaftierten (IVG)

  1. Welche JVAen hatten zum Stichtag 15.03.2010 Interessenvertretungen der Gefangenen?
  2. Welche JVAen haben Interessenvertretungen der U-Häftlinge?
  3. Wie werden die Belange der U-Häftlinge in den einzelnen Interessenvertretungen jeweils berücksichtigt?
  4. Welche Angelegenheiten eignen sich nach § 175 für die Mitwirkung dieser Interessenvertretungen? Gibt es Vorschläge und Anregungen seitens der einzelnen Interessenvertretungen, denen seitens der Anstaltsleitung entsprochen wurde?
  5. Hält die Landesregierung die Weiterentwicklung der Mitwirkung der Interessenvertretungen in Richtung Beteiligungsrechte bei zu definierenden Angelegenheiten bis zur Mitbestimmung bei bestimmten Themen für sinnvoll?
  6. Würden stärkere Beteiligungsrechte die Motivation zur Mitarbeit in der eigenen Interessenvertretung heben?
  7. In welchen JVAen können die Interessenvertretungen der Gefangenen eigene Informationsblätter bzw. Zeitungen herausgeben? Wo sind solche untersagt worden? Wer trägt die Kosten solcher Zeitungen oder Infoblätter?
  8. Können die Interessenvertretungen mit den Gefangenen Versammlungen und Diskussionsrunden zu bestimmten Themen veranstalten?

V. Personalsituation

  1. Wie viele Vollzeitstellen stehen bzw. standen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern aufgrund welcher Personalschlüssel (bitte auflisten nach Dienstart) in den Jahren 2003 bis 2009 in jeder einzelnen Anstalt/Abteilung zur Verfügung?
  2. Wie viele Beschäftigte stehen bzw. standen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern (bitte auflisten nach Dienstart) in den Jahren 2003 bis 2009 in jeder einzelnen Anstalt/Abteilung zur Verfügung? (Bitte nach Voll- bzw. Teilzeit sowie Geschlecht auflisten.)
  3.  Wie hoch waren die Krankenstände bei den in 2) abgefragten Beschäftigten in den Jahren 2003 bis 2009 in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern? (Bitte auflisten nach Anstalt/Abteilung, Tätigkeitsfeld und Geschlecht.)
  4. Wie werden die Krankenstände in den jeweiligen Anstalten/Abteilungen aufgefangen?
  5. Wie häufig mussten in den jeweiligen Anstalten/Abteilungen im Jahr 2009 Einschränkungen in den Freiheiten der Gefangenen (Ausführung, Freistunde, Aufschluss etc.) erfolgen, weil zu wenig Personal vorhanden war?
  6. Welche Auswirkungen wird die Schließung mehrerer Justizvollzugsanstalten oder Abteilungen von Justizvollzugsanstalten sowie die mögliche Inbetriebnahme der JVA Bremervörde auf die Beschäftigten haben?
  7. In wie vielen Fällen sind Aufgaben der Justizvollzugsbehörden anderen als Bediensteten des Justizvollzuges übertragen worden? Aus welchen Gründen?
  8. Welche natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder sonstige Stellen sind im Jahr 2009 beauftragt worden Aufgaben für die Vollzugsbehörde wahrzunehmen? Für welche Aufgaben jeweils?

VI. Offener Vollzug

Zur Konkretisierung der Empfehlungen des Analyse- und Prognoseteams (2004) wurde eine Arbeitsgruppe durch das Justizministerium eingerichtet, die in verschiedenen Bereichen Änderungen vorgeschlagen hat.

  1. Welche Änderungen im Vergleich zur Vorgängerregelung wurden im Vollstreckungsplan vorgenommen und mit welchen bisherigen Ergebnissen?
  2. Welche Änderungen des standardisierten Aufnahmeverfahren in gesicherten Einrichtungen wurden vorgenommen und mit welchen bisherigen Ergebnissen?
  3. Welche Standards für die Gewährung von Vollzugslockerungen und Beurlaubungen aus dem offenen Vollzug wurden festgelegt?
  4. Zu welchen Ergebnissen hat die Standardisierung der Ablösepraxis und der Reaktionen auf Regelverstöße geführt?
  5. Warum werden in Niedersachsen keine Gefangenen zu Beginn ihrer Haftzeit im offenen Vollzug untergebracht?
  6. Wie lange verbleibt ein Gefangener oder eine Gefangene in der Regel im geschlossenen Vollzug bis er oder sie in den offenen Vollzug verlegt wird? (Durchschnittliche Dauer.)
  7. Welchen konkreten Voraussetzungen müssen vorhanden sein, damit ein Gefangener oder eine Gefangene seine oder ihre Strafe im offenen Vollzug verbüßen kann?
  8.  Wie wird in der alltäglichen Arbeit der Anstalten die "Eignung" für den offenen Vollzug definiert und individuell mit Leben gefüllt?
  9. Wie viele Personen aus welchen Tätigkeitsfeldern sind in der Regel bei der Entscheidung zur Verlegung in den offenen Vollzug beteiligt bzw. entscheiden?
  10. Welche konkreten Maßnahmen werden in der Regel zur Vorbereitung auf den offenen Vollzug eingeleitet?
  11. Wie häufig und aus welchen Gründen musste in den Jahren 2003 bis 2009 eine Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug erfolgen und in wie vielen Fällen wurden solche Entscheidungen gerichtlich mit oder ohne Erfolg angegriffen? (In Bezug auf den ersten Teil der Frage bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)
  12. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Verbüßung einer Strafe bei den Gefangenen im offenen Vollzug die Rückfallquote im Vergleich zum geschlossenen Vollzug senkt? (Bitte getrennt nach Geschlecht auflisten.)
  13. Wie viele Gefangene sind in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils direkt aus dem geschlossenen Vollzug aus der Haft entlassen worden? (Bitte auflisten nach JVA und Jahr.)

VII. Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft gilt als "härteste Haftform". Einerseits gelten Untersuchungshäftlinge als unschuldig und diesem Umstand muss die Gestaltung der Untersuchungshaft Rechnung tragen. Andererseits aber gelten vielfach richterlich angeordnete Beschränkungen für Untersuchungshäftlinge, die einen ordnungsgemäßen Prozess sicherstellen sollen.

  1. Wie lang war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Gefangenen in der Untersuchungshaft(weiblich/männlich) in den jeweiligen Untersuchungshaftanstalten in den Jahren 2003 bis 2009?
  2. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2003 bis 2009 Haftentschädigung für U-Häftlinge gezahlt?
  3. In welchen Untersuchungshaftanstalten ist es möglich, dass Väter oder Mütter ihre Kleinkinder während der U-Haft betreuen können?
  4. In welchen Untersuchungshaftanstalten werden die U-Häftlinge gemeinschaftlich untergebracht, bzw. in Einzelhaft und welche Voraussetzungen müssen für die jeweiligen Unterbringungen vorliegen?
  5.  Welchen Beschränkungen oder Möglichkeiten unterliegen Untersuchungshäftlinge in den jeweiligen Anstalten hinsichtlich Einschluss, Freizeit, Betreuungsangebote, Stromabschaltung, ärztliche Betreuung, Verpflegung, Besuche (akustische und/oder optische Überwachung)?
  6. Wie viele Suizide hat es bei Untersuchungshaftgefangenen in den Jahren 2003 bis 2009 gegeben?
  7. Durch welche konkreten Maßnahmen tragen die einzelnen Anstalten dem Umstand Rechnung, dass Untersuchungshäftlinge (weiblich und männlich) als unschuldig gelten und dementsprechend so wenigen Einschränkungen wie möglich unterliegen sollen?
  8. Wie wird sich die Umstrukturierung im Justizvollzug und die Schließung mehrerer Haftanstalten auf das Gebot der heimatnahen Unterbringung im Bereich der Untersuchungshaft auswirken?
  1. In welchen Haftanstalten mit welchem jeweiligen Einzugsgebiet soll künftig Untersuchungshaft vollstreckt werden? (Bitte getrennt nach JVA auflisten.)
  2. Wie weit wird die maximale theoretische Entfernung vom Wohnort zur Untersuchungshaftanstalt sein? (Bitte getrennt nach JVA auflisten.)
  1. Wie sind die Untersuchungshäftlinge (weiblich und männlich) in die jeweiligen Strukturen der Gefangenenmitverantwortung (IVG) eingebunden?
  2. Hält die Landesregierung es grundsätzlich für denkbar im Rahmen der Untersuchungshaft eine "Haftverschonung" durch Tragen von elektronischen Fesseln zu praktizieren und gibt es dementsprechende Planungen?

VIII. Haftlockerungen

  1. Bei welchen Fragen und Indikationen wird eine gutachterliche Stellungnahme oder Prognose beim Prognosezentrum des niedersächsischen Justizvollzugs durch welche Institutionen eingeholt?
  2. Wie lange ist z.Zt. die Bearbeitungszeit für gutachterliche Stellungnahmen und Prognosen bei beabsichtigten Lockerungen?
  3. Ist ein weiterer personeller Ausbau des Prognosezentrums beabsichtigt? Wenn ja, wann und in welchen Schritten?
  4. In wie vielen Fällen sind Lockerungen trotz positiver Begutachtung und Prognose vom Justizministerium versagt worden?
  5. Wie viele Lockerungen wurden pro Jahr in den Jahren 2003 bis 2009 jeweils ge
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