Große Anfrage: Steigende Schulabsolventenzahlen und doppelter Abiturjahrgang – Fortentwicklung des Hochschulpaktes
Die aktuellen statistischen Prognosen der Kultusministerkonferenz (Statistische Veröffentlichungen der KMK Nr. 182, November 2007) belegen, dass die Zahl der Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung kontinuierlich steigt und inzwischen schon weit über den Prognosen liegt, die noch bei Abschluss des Hochschulpaktes Grundlage waren. Dieser anhaltende Trend eines Zuwachses an potenziellen Studienanfängern wird durch die doppelten Abiturjahrgänge in den einzelnen Bundesländern noch verstärkt. Die Konsequenzen der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre auf das Hochschulsystem sind weitreichend und wirken deutlich über die jeweiligen Jahre der doppelten Abschlussjahrgänge hinaus. Hinzu kommt, dass trotz auf mittlere Sicht sinkender Altersgruppenstärken aufgrund einer veränderten Bildungsbeteiligung die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten steigen wird, so dass mit einer erhöhten Studiennachfrage weit über das Jahr 2020 hinaus zu rechnen ist.
Die im Hochschulpakt für Niedersachsen vereinbarten 11.200 zusätzlichen Studienplätze an niedersächsischen Hochschulen bis zum Jahr 2010 werden bei weitem nicht ausreichen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, zumal Niedersachsen schon heute Exportmeister bei Hochschulzugangsberechtigten ist, die außerhalb des eigenen Bundeslandes einen Studienplatz finden. Anhand der aktualisierten Zahlen geht das CHE bundesweit von einer Verdopplung der zusätzlichen Nachfrage nach Studienplätzen für die Jahre 2007 bis 2020 im Vergleich zu den Berechnungen aus dem Jahre 2006 aus. Für Niedersachsen prognostiziert die Studie alleine in den Jahren 2011 und 2012 ein Defizit von ca. 7.000 Studienplätzen, selbst bei gleich bleibender Studienanfängermobilität (CHE Arbeitspapier Nr. 100, Dezember 2007). Für 2011 und die Folgejahre müssen folglich weitere Studienplatzkapazitäten aufgebaut werden. Nach Schätzungen des CHE sind zwischen 2012 und 2017 pro Jahr Kosten für zusätzliche Studienanfänger zu erwarten, die jeweils dem derzeitigen Gesamtumfang des Hochschulpaktes entsprechen. Damit liegt die eigentliche Kostenspitze deutlich hinter dem bisherigen Vereinbarungsrahmen des Hochschulpaktes bis 2010.
Bezüglich der anstehenden Herausforderungen besteht demnach dringender Handlungsbedarf. Die Landesregierung hat zugesichert, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um den doppelten Abiturjahrgang zu bewältigen. Ein ausreichender Maßnahmenplan fehlt jedoch bis heute.
Wir fragen die Landesregierung:
I. Prognosen Studienberechtigte und Studienanfänger
- Wie hoch waren die Studienberechtigtenzahlen (SchulabsolventInnen die eine Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung an allgemeinbildenden oder an berufsbildenden Schulen erworben haben) in Niedersachsen in den Jahren 2000 bis 2007 und mit welchen Studienberechtigtenzahlen rechnet die Landesregierung von 2008 bis 2020 vor dem Hintergrund der aktuellen Prognose der Kultusministerkonferenz (statistische Veröffentlichungen der KMK Nr. 182)?
- Mit welchen Studienanfängerzahlen rechnet die Landesregierung von 2008 bis 2020 an den niedersächsischen Hochschulen, jeweils aufgeschlüsselt nach niedersächsischen SchulabsolventInnen und SchulabsolventInnen aus anderen Bundesländern (auch unter Berücksichtigung der doppelten Abiturjahrgänge in den jeweiligen Ländern)?
- Welche "Exportquote" niedersächsischer Studienanfänger in andere Bundesländer liegt den Prognosen der Landesregierung jeweils zugrunde?
- Welcher Bildungsausländeranteil an allen Studienanfängern an niedersächsischen Hochschulen liegt den Prognosen der Landesregierung jeweils zugrunde?
- Welche Übergangsquote (Studienberechtigte die ein Studium aufnehmen) liegt den Prognosen der Landesregierung jeweils zugrunde?
II. Entwicklung und Planung der Studienplatzkapazitäten bis 2020
6.Wie hat sich die Zahl der Studienplätze an den niedersächsischen Hochschulen seit 2003 bis heute entwickelt?
7.Wie viele und welche Studiengänge wurden seit 2003 mit einer lokalen oder bundesweiten Zulassungsbeschränkung oder mit einem Eignungsfeststellungsverfahren versehen und wie haben sich in diesem Zusammenhang die jeweiligen Studienanfängerzahlen an den einzelnen Hochschulen entwickelt?
8.Mit welchen Studienanfängerplatzkapazitäten plant die Landesregierung in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 und wie hoch ist jeweils das Kapazitätsdefizit zu den prognostizierten Studienanfängerzahlen?
9.Wie bewertet die Landesregierung die vom CHE vorgelegte aktualisierte Berechnung der Entwicklung der Studienanfängerzahlen bis 2020 und deren Interpretation der Bedarfsentwicklung in Niedersachsen, nach denen der Bedarfsanstieg früher einsetzt, der Bedarf insgesamt deutlich höher ausfällt und insbesondere länger anhält, bis über das Jahr 2020 hinaus (CHE, Arbeitspapier 100, Dezember 2007)?
III. Maßnahmen, Zeitplan und Finanzierung des doppelten Abiturjahrgangs
10. Welchen Mehrbedarf melden die Hochschulen (aufgeschlüsselt nach einzelnen Hochschulen) im Zuge des doppelten Abiturjahrganges für die folgenden Bereiche an
- Studienanfängerplätze;
- Wissenschaftlicher Nachwuchs;
- Raumkapazitäten (Vorlesungssäle, Seminarräume, Labore, etc.);
- Â Bibliotheken und
- Verwaltung?
11. Soll beim Ausbau weiterer Studienplatzkapazitäten die bisher im Rahmen des Hochschulpaktes praktizierte Schwerpunktsetzung (Ausbau zu einem Drittel an den Universitäten, zu zwei Dritteln an den Fachhochschulen, fachliche Schwerpunktsetzung vor allem in den Bereichen Wirtschafts-, Ingenieur- und Naturwissenschaften) fortgesetzt werden?
12. Mit welchen Mehrkosten kalkuliert die Landesregierung angesichts des doppelten Abiturjahrgangs pro zusätzlichem/r Studienanfänger/in bzw. werden die bisher gezahlten Clusterpreise aus dem Hochschulpakt fortgeschrieben?
13. Nach welchem Verfahren soll ermittelt werden, in welchen Studiengängen der jeweiligen Hochschulen zusätzliche Studienplatzkapazitäten geschaffen werden?
14. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung auf die Bedarfsanmeldungen der Hochschulen im Rahmen des doppelten Abiturjahrganges für die folgenden Bereiche zu reagieren
- Studienanfängerplätze;
- Wissenschaftlicher Nachwuchs;
- Raumkapazitäten (Vorlesungssäle, Seminarräume, Labore, etc.);
- Bibliotheken und
- Verwaltung?
15. Welchen personellen und finanziellen Mehrbedarf prognostizieren die Studentenwerke (aufgeschlüsselt nach einzelnen Studentenwerken) im Zuge des doppelten Abiturjahrganges?
16. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung auf die Bedarfsanmeldungen der Studentenwerke zu reagieren?
17. In welchem Zeitrahmen und im Rahmen welcher Vereinbarungen (Fortsetzung des Hochschulpakts; Fortschreibung des Zukunftsvertrags; Zielvereinbarungen mit den Hochschulen etc.) plant die Landesregierung die oben genannten Bedarfe abzuarbeiten?
18. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen welche der in den Antworten zu Frage 14 und 16 genannten Maßnahmen jeweils umgesetzt werden?
19 Welche zusätzlichen Personalkategorien plant die Landesregierung zu schaffen, um den Hochschulen die Bewältigung der Herausforderungen im Zuge des doppelten Abiturjahrganges zu ermöglichen?
20. Wie wird das angekündigte Modell vorgezogener Berufungen umgesetzt und welche Vorüberlegungen gibt es hierzu an den einzelnen Hochschulen?
21Â Â Wie soll das Modell vorgezogener Berufungen in den Fächern umgesetzt werden, die einen besonders hohen Bedarf an Forschungsinfrastruktur (z.B. Laborausstattung) haben?
22. Ist im Zuge der Abwicklung des doppelten Abiturjahrganges mit einer weiteren Absenkung des Curricularen Normwertes oder der Anhebung von Lehrdeputaten zu rechnen?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie sich die erhöhte Zahl von Absolventen des doppelten Abiturjahrganges auf den Ausbildungsmarkt in Niedersachsen auswirken wird?
24. Welche den Aufbau der Studienplatzkapazitäten flankierenden Maßnahmen plant die Landesregierung jeweils um Verdrängungseffekte zu Lasten von Real-, Haupt- und FörderschülerInnen im Zuge des doppelten Abiturjahrganges auf dem niedersächsischen Ausbildungsmarkt abzumildern
- bei der dualen Ausbildung;
- an den Berufsfachschulen und
- an den Berufsakademien?
IV. Studierendenquote und Fachkräftemangel
25. Welche Studierendenquote pro Schulabsolventenjahrgang korrespondiert mit den jeweils unter I. 5. angenommenen Übergangsquoten für die Jahre 2008 bis 2020?
26. Welche Studierendenquote pro Schulabsolventenjahrgang hält die Landesregierung für erforderlich, um den wachsenden Ansprüchen von Wirtschaft und Gesellschaft an ausgebildeten Akademikern gerecht zu werden (die Bundesregierung strebt bspw. eine Studierendenquote von 40 Prozent an)?
27. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die in ihren Augen erforderliche Studierendenquote pro Schulabsolventenjahrgang zu erreichen?
28. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um den aktuellen Mangel an akademisch ausgebildeten Fachkräften im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften zu beseitigen?
29. Wie viele Studienplätze in den Natur- und Ingenieurwissenschaften wurden im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 07/08 an den verschiedenen niedersächsischen Hochschulen jeweils für Studienanfänger angeboten?
30.   Wie viele dieser Studienplätze sind tatsächlich belegt, bzw. um wie viele Plätze überstieg die Nachfrage jeweils das Angebot?
31. Wie hoch schätzt die Landesregierung nach den Anforderungen aus der Wirtschaft und eigenen Erkenntnissen den zukünftigen jährlichen Bedarf an Hochschulabsolventen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften für Niedersachsen ein?
32. Wie viele zusätzliche Studienplätze in den verschiedenen Fachrichtungen wären unter Berücksichtigung der normalen Abbrecherquote, der Abwanderungs- und Zuwanderungsquote nach dem Abschluss und des üblichen Bildungsausländeranteils aller Studierender daher zukünftig in den verschiedenen Fachrichtungen in Niedersachsen erforderlich?
V. Vereinbarungen Hochschulpakt und aktuelle Studienanfängerzahlen
33. Wie viele zusätzliche Studienanfänger nahmen an den niedersächsischen Hochschulen im Wintersemester 07/08 im Vergleich zum Wintersemester 06/07 ein Studium auf?
34. Inwieweit konnten die im Schreiben vom 30.03.2007 mit den Hochschulen vereinbarten zusätzlichen Studienanfängerplätze im Wintersemester 07/08 pro konkretem Studiengang tatsächlich gefüllt werden (konkrete Soll-Ist-Gegenüberstellung mit jeweiliger Differenz in Form des Schreibens an die Niedersächsischen Hochschulen vom 30.03.2007 zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020)?
35. Wie stellt sich die Situation der unzureichend ausgelasteten Studiengänge dar, für die in Form von Auffüllprämien im Rahmen des Hochschulpakts Anreize für die Hochschulen zur Aufnahme von zusätzlichen StudienanfängerInnen vereinbart wurden, bzw. wie viele Auffüllprämien konnten den Hochschulen in welchen Studiengängen gezahlt werden?
36.   Wie stellt sich die Situation der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge dar, für die im Rahmen des Hochschulpaktes für jede zusätzliche Studentin eine so genannte Genderprämie vereinbart wurde, bzw. wie viele Genderprämien konnten den Hochschulen in welchen Studiengängen gezahlt werden?
37. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der im Bundesvergleich nur mäßigen Steigerung der Studienanfängerzahlen in Niedersachsen im Wintersemester 07/08 (Statistisches Bundesamt, Dezember 2007) und der Einführung von Studiengebühren?
38. Mit welchen Vorgaben geht die Landesregierung in die Folgeverhandlungen des Hochschulpaktes 2020?
VI. Zukünftige Entwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge
39. Hält die Landesregierung, weiterhin (siehe Drs. 15/2163) an ihrer Einschätzung fest, dass die  Umstellungen im Zuge des Bologna-Prozesses einen gewichtigen Anteil zur Bewältigung der steigenden Studienanfängerzahlen leisten können, obwohl von der Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan, über die Hochschulrektorenkonferenz bis hin zur KMK Einigung darüber besteht, dass die Betreuungssituation an den Hochschulen unzureichend ist?
40. Wie bewertet die Landesregierung, auch vor dem Hintergrund der Kritik an einer unzureichenden Betreuungssituation, die im Februar 2008 veröffentlichte Studie der HIS zur Entwicklung der Studienabbruchquote an deutschen Hochschulen, nach der auch in den Bachelor-Studiengängen weiterhin hohe Abbruchquoten zu verzeichnen sind?
41. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung auf die Kritik aus einzelnen Branchen (z.B. Architekten) an der mangelnden Berufsfähigkeit von Bachelor-AbsolventInnen reagieren?
42. Plant die Landesregierung mit Blick auf die steigenden Studienanfängerzahlen Überleitquoten von Bachelor- auf Master in konsekutiven Studiengängen festzulegen und, wenn ja, in welcher Größenordnung in welchen Fachrichtungen?
43. Plant die Landesregierung ähnlich wie Baden-Württemberg im Zuge des Ausbaus der Studienplatzkapazitäten die Auflage eines Masterplans und wenn ja, inwiefern sollen die Hochschulen oder gesellschaftliche Gruppen wie Gewerkschaften oder die Wirtschaft in eine solche Planung mit einbezogen werden?
44. Soll im Zuge des Ausbaus der Hochschulen das bisherige Verhältnis von Studienplatzkapazitäten zwischen Fachhochschulen und Universitäten gleich bleiben?
45. Inwiefern sollen Berufsakademien bei der Bedarfsdeckung im Bereich Studienplatzkapazitäten mit eingeplant werden?
46. Inwiefern soll das Konzept der "offenen Hochschule" in die Planungen zum Ausbau von Studienplatzkapazitäten miteinbezogen werden und welche Schritte sind hier konkret geplant?
Gabriele Heinen-Kljajic