Große Anfrage: Schacht Konrad und die Lagerung von Atommüll

 

Schon bevor 1976 der Produktionsbetrieb der Eisenerzgrube Konrad in Salzgitter wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt worden war, begannen erste Voruntersuchungen zur grundsätzlichen Eignung der Grube als Endlager für radioaktive Abfälle. 1982 wurde der Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahren gestellt. Ursprünglich war geplant, lediglich schwachradioaktive Betriebs- und Stilllegungsabfälle von Atomanlagen einzulagern. 1982 war dann plötzlich auch von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Rede und 1985 definierten die zuständigen Bundesbehörden den Strahlenmüll neu, indem zwischen "wärmeentwickelnden" und "vernachlässigbar wärmeentwickelnden" Abfällen unterschieden wurde. Nach etwa 20 Jahren Verfahrensdauer, im Mai 2002, genehmigte das Niedersächsische Umweltministerium Schacht Konrad als Endlager für "vernachlässigbar wärmeentwickelnden" Atommüll, und zwar ausschließlich für den nationalen Bedarf eines endlagerbaren Abfallgebindevolumens in Höhe von maximal 303.000 m3.

Die CDU/FDP-Landesregierung hat wiederholt und ausdrücklich die rasche Inbetriebnahme von Schacht Konrad gefordert. So sagte Umweltminister Sander in einem Interview mit der FAZ vom 9. Februar 2006: "Leider wird der Öffentlichkeit nicht immer klar und deutlich gesagt, was alle verantwortlichen Politiker ”¦ wissen: Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die zum größten Teil aus Forschungsinstituten und medizinischen Einrichtungen stammen und 85 Prozent des Gesamtvolumens der strahlenden Abfälle ausmachen, müssen so schnell wie möglich in ein sicheres Endlager gebracht werden. Denn sie sind ein noch größeres Problem als die hochradioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken." Das Konzept, alle Arten von Atommüll in ein einziges Endlager zu bringen, wird von Umweltminister Sander "schon aus wissenschaftlicher Sicht" entschieden abgelehnt. Die Tatsache, dass bereits 1977 die damals zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt beim niedersächsischen Umweltministerium den Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren für ein atomares Endlager am Standort Gorleben gestellt hat, und zwar für alle Arten von festen radioaktiven Abfällen und ein Volumen von 1 Million Kubikmetern, wird damit vom zuständigen verantwortlichen Fachminister ausgeblendet. Das Ein-Endlager-Konzept ist also durchaus keine Erfindung des ehemaligen grünen Bundesumweltministers Trittin. Auch dass der für Schacht Konrad vorgesehene Atommüll überwiegend aus der atomaren Stromproduktion stammt und nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) nur etwa 3 Prozent des prognostizierten Endlagervolumens aus Medizin und nicht-kerntechnischer Industrie sowie 21 Prozent aus den Forschungseinrichtungen kommen, ist dem Fachminister offensichtlich nicht bekannt.

Die Haltung der Landesregierung gegenüber Schacht Konrad fand ihren Niederschlag auch im Verfahren um die Klagen von Standortgemeinden und Privatklägern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Umweltministeriums. In schriftlichen und mündlichen Äußerungen vor Gericht hat das Land Niedersachen deutlich dargelegt, dass aus seiner Sicht die Klagen wegen Unzulässigkeit und Unbegründetheit abzuweisen sind.

Im Ausgleich für ihre strikte Befürwortung des Endlagers Konrad will sich die Landesregierung für eine "gerechte Verteilung der Lasten" einsetzen und fordert für die Region Salzgitter "einen Ausgleich zur Standortverbesserung" (PM des NMU Nr. 25 vom 9.3.2006). Gleichzeitig versprechen sich CDU und FDP positive beschäftigungspolitische Effekte von einem Endlager Konrad.

In dn vergagenen Jahrzehnten wurden laut Pressemeldungen etwa 890 Millionen Euro in Schacht Konrad investiert, für die anteilig die Energiekonzerne und der Bund aufkommen. Etwa die gleiche Summe soll der endgültige Aus- und Umbau von Schacht Konrad kosten, so dass sich die Gesamtkosten für das Projekt und die Errichtung des Endlagers auf etwa 1,8 Milliarden Euro veranschlagen lassen.

Wir fragen die Landesregierung:

Ein- oder Mehr-Endlagerkonzept

1. Auf welche Fakten gründet sich die Ansicht von Umweltminister Sander, dass der ehemalige Bundesumweltminister Trittin das Ein-Endlager-Konzept "zur Verblüffung der Fachwelt wie ein Kaninchen aus dem Hut gezaubert" habe (FAZ 9.2.2006)?

2. Beabsichtigt die Landesregierung die Bundesregierung aufzufordern, den 1977 gestellten Planfeststellungsantrag für ein Endlager Gorleben, in dem alle Arten radioaktiver Abfälle gelagert werden sollen, zurückzunehmen oder einzuschränken? Wenn ja: wann? Wenn nein: aus welchen Gründen nicht?

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle

3. Teilt die Landesregierung die Aussage von Umweltminister Sander, dass die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ein noch größeres Problem als die hochradioaktiven Abfälle darstellen? Wenn ja, welche Gefährdungsabschätzung liegt dieser Bewertung zugrunde angesichts der Tatsache, dass die hochradioaktiven Abfälle zwar nur einen Anteil von rund 10 Prozent am Volumen aller radioaktiven Abfälle darstellen, jedoch mehr als 98 Prozent der insgesamt zu entsorgenden Radioaktivität enthalten? Wenn nein, warum nicht?

4. Mit Stand vom 31.12.2001 waren laut Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz insgesamt 118.841 m3 radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und etwa 2000 m3 wärmeentwickelnde Abfälle in Deutschland vorhanden.

a) Mit welchen Volumina an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen rechnet die Landesregierung insgesamt bis zum Jahr 2080 (also dem Zeitpunkt, bis zu dem Schacht Konrad vermutlich in Betrieb sein würde), die ihrer Meinung nach in Schacht Konrad endgelagert werden können?
b) Welcher Anteil stammt dabei aus Forschungsinstituten und medizinischen Einrichtungen, welcher Anteil von Atomkraftwerken, der Wiederaufarbeitung und sonstigen Verursachern?
c) Welcher Anteil der aus den Forschungseinrichtungen stammenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle steht dabei im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung der Atomenergie?
d) Wieviel Plutonium darf laut Planfeststellungsbeschluß in Schacht Konrad eingelagert werden, und woher stammt es?

5. Wie hoch ist die Zwischenlagerkapazität für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Niedersachen und in Deutschland insgesamt (jeweils letzter Stand) und wie hoch ist die jeweilige Auslastung der Zwischenlager?

6 a) Welche Mengen radioaktiver Abfälle (Angabe in Anzahl Gebinde und Volumen) mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung lagern in niedersächsischen Anlagen und Einrichtungen sowie in der Niedersächsischen Landessammelstelle auf dem Geländes des Forschungszentrums Jülich in Nordrhein-Westfalen?
b) Wie hoch ist der Anteil der noch nicht konditionierten Abfälle, insbesondere bei den ehemals zwar bezahlten, nicht jedoch real existierenden 3500 so genannten "Phantomfässern" des Braunschweiger Unternehmens AEAT (vormals Amersham- Buchler)?

7. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in den niedersächsischen Zwischenlagern (einschließlich der Landessammelstelle) pro Kubikmeter Abfallvolumen bzw. pro Abfallgebinde?

8. Wie hoch ist der jährliche Anfall von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in Niedersachsen, die an die Landessammelstelle in Jülich abgeliefert werden und aus welchen Bereichen stammen diese Abfälle?

9. Welche Annahmen und Fakten liegen der Abschätzung von Umwelminister Sander zugrunde, eine längerfristige Zwischenlagerung – falls Schacht Konrad nicht in Betrieb ginge - würde zu Mehrausgaben für die öffentliche Hand von mindestens 3,6 Milliarden Euro führen? (Braunschweiger Zeitung vom 3. April 2006) Wie hoch beziffert das Umweltministerium die Mehrkosten für die sonstigen Ablieferungspflichtigen?

Drittschutz im Konradverfahren

10. Teilt die Landesregierung die Sorge, dass das geltende Verwaltungsrecht den Kommunen und Privatklägern selbst in Verfahren von weit reichender Bedeutung – wie der Entscheidung über die Endlagerung von Atommüll – völlig unzureichenden Rechtsschutz gewährt? Wenn ja, aus welchen Gründen; wenn nein, warum nicht?

11. Wie erklärt die Landesregierung die von der Rechtsvertreterin des Landes Niedersachsen in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Lüneburg vertretene Ansicht, § 9b Atomgesetz (mit dem Titel "Planfeststellungsverfahren") erfordere trotz der wörtlichen Nennung der Erforderlichkeit einer Planfeststellung zu Errichtung und Betrieb eines Endlagers gerade kein Planfeststellungsverfahren im Sinne des allgemeinen Verwaltungsrechts, sondern lediglich eine gebundene Genehmigung?

12. Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerungen des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, Herwig van Nieuwland, wonach sich die Frage stelle, ob der Rechtsschutz für Bürger und Kommunen erweitert und das Atomrecht überprüft werden müsse?

13. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage des Klägers Walter Traube, der nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sagte: "Es ist schon schwer verständlich, wenn man als nächster Nachbar des geplanten Atommmüllendlagers weniger Rechte haben soll als bei irgendeiner beliebigen kommunalen Baumaßnahme."?

Lastenverteilung

14. a) Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hinsichtlich einer "gerechten Verteilung der Lasten" und eines "Ausgleichs zur Standortverbesserung" der Region Salzgitter, wenn in Schacht Konrad Atommüll endgelagert werden sollte? Handelt es sich um finanzielle Ausgleichszahlungen oder um andere Maßnahmen?
b) Welches Volumen strebt die Landesregierung an bzw. hält sie für angemessen?
c) Wer soll die Kosten tragen?
d) Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um einen Ausgleich durchzusetzen, bzw. welche konkreten Schritte beabsichtigt sie zu unternehmen?

15. Wie begründet die Landesregierung ihre Aussage, in Salzgitter würden durch Schacht Konrad "eine Milliardeninvestition" ausgelöst und auf viele Jahre zusätzliche Arbeitsplätze gesichert werden (HAZ vom 1.3.2006)?

16. Wie viele Arbeitsplätze würden im Zusammenhang mit einem Endlager Konrad geschaffen bzw. gesichert? (Bitte Angaben für Errichtungs- und Betriebsphase bzw. sonstige durch das Endlager ausgelöste Investitionen, mit denen die Landesregierung rechnet)

Kosten

17. Die Kosten für die Offenhaltung der Grube Konrad belaufen sich laut BfS-Angaben auf etwa 20 Millionen Euro pro Jahr. Wie hoch werden voraussichtlich die jährlichen Kosten für den Betrieb des Endlagers nach seinem endgültigen Um- und Ausbau liegen?

18. a) Sind die veranschlagten Kosten von etwa 900 Millionen Euro für den Umbau und die Errichtungsphase von Schacht Konrad aus Sicht der Landesregierung eine belastbare Annahme? Wenn ja, warum?
b) Aus welchen Gründen im Einzelnen sind die Gesamtkosten so hoch?
c) Aus welchen Gründen sind die prognostizierten Gesamtkosten so stark gegenüber früheren Schätzungen gestiegen?

19. a) Von welchen Kosten bzw. Preisen für die Einlagerung eines Kubikmeters Atommüll in Schacht Konrad geht die Landesregierung aus?
b) Wie werden sich voraussichtlich die Kosten bzw. Preise in den etwa 80 Jahren Betriebsdauer von Schacht Konrad entwickeln?

20. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit eines Endlagers mit Errichtungskosten von 1,8 Milliarden Euro und sehr hohen jährlichen Betriebskosten, in dem jedoch höchstens 303.000 Kubikmeter Atommüll über einen Zeitraums von etwa 80 Jahren eingelagert werden sollen?

21. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit von Schacht Konrad angesichts der Tatsache, dass der prognostizierte Anfall von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in den letzten Jahren gesunken ist und sich dieser Trend in die Zukunft fortsetzt?

Qualitätssicherung in der Planung

22. Anfang März 2006 hat sich ein ehemaliger Projektleiter von Schacht Konrad, V. Eyssen, gegenüber Radio ffn geäußert, es habe überall Schwachstellen in der Planung gegeben und Qualitätssicherung habe damals keine Rolle gespielt. Wie und mit welchem Ergebnis wurden diese Aussagen geprüft und wie wurden sie im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt?

Transporte

23. a) Mit welcher Zahl von Atommüll-Transporten pro Jahr rechnet die Landesregierung nach einer Inbetriebnahme von Schacht Konrad?
b) Auf welchen Strecken und mit welchen Beförderungsmitteln sollendie Transporte durchgeführt werden?

Fraktionsvorsitzender

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