Große Anfrage: "Kompetenzzentrum Großschadenslagen" - Katastrophenschutz in Niedersachsen auf neuen Wegen oder nur unter neuem Namen?

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Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hannover, den 02.03.04
"Kompetenzzentrum Großschadenslagen" - Katastrophenschutz in Niedersachsen auf neuen Wegen oder nur unter neuem Namen?

Als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe im August 2002 und dem Bahnunfall in Bad Münder im September 2002 hat die Landesregierung im Innenministerium ein "Kompetenzzentrum Großschadenslagen" eingerichtet. (Entschließung des Landtags 14/4110 vom 23. Januar 2003) Dieses Kompetenzzentrum soll die örtlichen Einsatzkräfte bei der Bewältigung von Gefahrenlagen und Schadensereignissen unterstützen, wenn Fachkompetenzen und Leistungen erforderlich sind, die örtlich nicht vorhanden sind oder vorgehalten werden können. Seit über einem Jahr wird im Innenministerium an der Konzeption dieses Kompetenzzentrums gearbeitet, ohne dass bisher öffentlich geworden ist, welche Aufgaben dieses Zentrum wahrnehmen soll. Es ist lediglich bekannt, dass ein Expertenpool aus Fachleuten der Behörden und Dienststellen des Landes zusammengestellt wird, die bei Einsätzen mit besonderen Gefahrenlagen von örtlichen Einsatzleitungen angefordert werden können.
Der Unfall in Bad Münder hat gezeigt, dass bei Großschadensereignissen, das sind Ereignisse wie Naturkatastrophen, Unfälle, Störfälle und Brände im Bereich zwischen lokal begrenztem Schadensereignis und Katastrophenfall, örtliche Einsatzkräfte auf Unterstützung durch Behörden des Landes angewiesen sind. Die Beurteilung der möglichen Folgen eines Schadensereignisses, sowohl von ihren Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und auf Umweltgüter, als auch die Abschätzung des möglicherweise betroffenen Gebietes, kann von den lokalen Einsatzkräften in der Regel nicht geleistet werden. Zur Beurteilung, wann ein Schadensfall in seinen Auswirkungen nicht mehr lokal begrenzt ist oder sein könnte, müssen den örtlichen Einsatzkräften klare Kriterien an die Hand gegeben werden, damit sie entscheiden können, wann eine Großschadenslage vorliegt und die Leistungen des "Kompetenzzentrums Großschadenslagen" in Anspruch genommen werden sollen oder müssen. Die Fachleute des Kompetenzzentrums sollten aber auch die Möglichkeit haben, nicht nur passiv – auf Anforderung -, sondern auch von sich aus – aktiv – in die Bewältigung eines Schadensereignisses eingreifen zu können, wenn ihnen Umstände und Fakten bekannt sind, die erwarten lassen, dass ein Störfall mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in seinen Auswirkungen nicht lokal begrenzt sein wird. Die Landesregierung hat bisher noch nicht dargestellt, ob sie beabsichtigt, dem Kompetenzzentrum auch diese notwendige, aktive Rolle zuzuweisen.
In Bad Münder hat sich auch gezeigt, dass bei Großschadenslagen besondere Anforderungen an die Einsatzleitung bei der Koordinierung der verschiedenen beteiligten Einsatzkräfte, Behörden und Dienststellen zu stellen sind. Es sind ebenfalls die berechtigten, hohen Erwartungen der betroffenen Bevölkerung an klarer, zeitnaher und offener Information über mögliche Folgen des Schadensereignisses zu erfüllen. In welcher Weise das Kompetenzzentrum, wie vom Landtag in der Entschließung 14/4110 gefordert, die örtlichen Einsatzleitungen beraten, und nicht zuletzt bei der Information der Bevölkerung unterstützen soll, ist bisher nicht bekannt.
In Bad Münder unterstützt die Landesregierung die Kommune bei der Bewältigung möglicher Spätfolgen des Bahn-Chemieunfalls. Einsatzkräfte und Anwohner, die Gesundheitsschäden erlitten haben oder befürchten, dass solche Gesundheitsschäden noch eintreten werden, werden betreut. Das Land führt eine entsprechende Beweissicherung durch. Inwieweit aber künftig das Kompetenzzentrum Unterstützung bei der Bewältigung von Langzeitfolgen für die Gesundheit der Menschen, beim Controlling über das Einsatzgeschehen oder bei der Koordinierung der Schadensabwicklung leisten soll – wie vom Landtag gefordert -, ist ebenfalls noch unklar.
Bis heute ist noch nicht erkennbar, welche Ziele die Landesregierung im Einzelnen mit dem neu eingerichtetem "Kompetenzzentrum Großschadenslagen" verfolgt, und was sich hinter dem neuen Türschild im niedersächsischen Innenministerium verbirgt.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:
1. Wie weit sind die Arbeiten für das Kompetenzzentrum Großschadenslagen bisher fortgeschritten? Welche Behörden und Einrichtungen des Landes und andere Stellen wurden bisher und werden noch am Aufbau dieses Zentrums mit welchen Ergebnissen beteiligt?
2. Wie definiert die Landesregierung Großschadensereignisse in Abgrenzung zu lokalen Schadensereignissen oder Katastrophen und wo genau legt sie die Schadensschwelle fest, an der das Kompetenzzentrum tätig werden soll?
3. Welche Aufgaben soll das Kompetenzzentrum in Abgrenzung zu Feuerwehren, Polizei, BGS, Rettungsdiensten und THW wahrnehmen? In welcher Weise soll die Koordination und Vernetzung durch das Kompetenzzentrum organisiert werden?
4. In welcher Weise soll das Kompetenzzentrum mit den örtlich und regional zuständigen Behörden organisatorisch und technisch verzahnt werden, sind Kompetenzen, Zuständigkeiten und Anforderungswege mit den anderen Akteuren und ihren Vertretungen abgestimmt worden?
5. Die Landesregierung hat angekündigt, dass ein Expertenpool aufgebaut werden soll, aus dem je nach spezifischer Schadenslage das Land die vor Ort notwendigen Fachleute zur Verfügung stellen will. Ist dieser Expertenpool bereits festgelegt worden, und wie ist er fachlich und personell zusammengesetzt?
6. Welchen Stellenwert im Konzept des Kompetenzzentrums hat die kompetente Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Schadensfall? Welche Angebote wird das Kompetenzzentrum den Kommunen zur Unterstüzung der Information der Bevölkerung machen? Wird auch hier ein entsprechender Expertenpool von Öffentlichkeitsarbeitern aufgebaut?
7. In welcher Weise soll das Kompetenzzentrum zur Bewältigung möglicher Langzeitschäden, der Gesundheitsnachsorge für die betroffenen Menschen und die Behebung von Umweltschäden, also zur vom Landtag geforderten Koordination der Schadensabwicklung beitragen?
8. Welchen Stellenwert in der Konzeption des Landes haben präventive Maßnahmen bzw. Controlling, Auswertung, Aufarbeitung und "das Lernen" aus den Erfahrungen vergangener Großschadensereignisse? Wie soll die Vermittlung der gewonnenen Erkenntnisse sichergestellt werden?
9. In welcher Weise sollen die Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadensereignissen in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften – hier besonders der ehrenamtlichen Einsatzkräfte - einfließen?
10. Wann und in welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung das Konzept des "Kompetenzzentrums Großschadenslagen" der Öffentlichkeit, den Landkreisen bzw. den niedersächsischen örtlichen Feuerwehren, Rettungskräften und anderen betroffenen Organisationen vorzustellen?
11. Die Landesregierung beabsichtigt, mit Thüringen und Hessen eine trilaterale Sicherheitskooperationsvereinbarung zur Länder übergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit mit Schwerpunkt in den grenznahen Regionen zu schließen. In welcher Weise wird diese Sicherheitskooperation auch die Koordinierung von Einsätzen bei grenzüberschreitenden Katastrophen und Großschadenslagen umfassen?
12. Welche Auswirkungen der beabsichtigten Reform der Landesverwaltung auf die Arbeit des Kompetenzzentrums sind zu erwarten? Wie soll das Zentrum in die künftige Struktur der Landesverwaltung eingebettet werden?
13. Wie ist das Kompetenzzentrum zur Zeit personell und finanziell ausgestattet, und wie soll die personelle und finanzielle Ausstattung mittelfristig entsprechend der Konzeption weiterentwickelt werden?
14. Sind Änderungen der gesetzlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes und Rettungswesens im Zusammenhang mit der Arbeit des Kompetenzzentrums notwendig und welche sind ggf. beabsichtigt?


Dr. Hans-Albert Lennartz
Stellv. Fraktionsvorsitzender

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