Gr. Anfrage: Bezirksregierungen abgeschafft und was sonst noch? - Erste Bilanz der Verwaltungsreform
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                                    Hannover, den 22.02.2006
Bezirksregierungen abgeschafft und was sonst noch?
Erste Bilanz der Verwaltungsreform
Im Bereich der niedersächsischen Innenpolitik spielte in den Jahren 2003 und 2004 die Verwaltungsmodernisierung eine herausragende Rolle. Im Mittelpunkt standen die Abschaffung der Bezirksregierungen sowie die Zuordnung deren bisheriger Zuständigkeiten auf andere Behörden, Dritte oder Private. Als Ziele der Reform wurden u.a. die Konzentration des Landes auf seine Kernaufgaben, ein grundsätzlich zweistufiger Verwaltungsaufbau, die Senkung der Personalkosten und die Reduzierung der Gesamtausgaben des Landes benannt.
Festgehalten werden kann, dass die Landesregierung ihr plakativstes Ziel, die Abschaffung der Bezirksregierungen, erreicht hat. Seit dem 01.01.2005 sind diese Behörden in Niedersachsen Geschichte. Ob im Zuge dieses Schrittes zugleich alle anderen formulierten Ziele Umsetzung gefunden haben, ist nicht so offensichtlich. Mehr als ein Jahr nach der Auflösung der Bezirksregierungen sollten jedoch Erkenntnisse vorliegen, die eine Bewertung über das Erreichen anderer Zielsetzungen möglich machen.
Wir fragen die Landesregierung:
I.             Stellenabbau
Im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Ressorts wurde vor Beginn der Verwaltungsreform die Entbehrlichkeit von 6743 Stellen im Landesdienst erklärt. 1285 davon wurde als nicht reformbedingt eingestuft, so dass letztendlich 5458 Stellen reformbedingt abgebaut werden sollen. Hierzu wurden in der Gesetzesfolgeabschätzung verschiedene Annahmen vorausgesetzt.
- Wie viele Stellen sind bis jetzt reformbedingt abgebaut worden und welche Einsparungen sind dadurch erzielt worden?
- Sind Stellen (in Vollzeiteinheiten (VZE)) aus dem Landesdienst mit der Kommunalisierung von Aufgaben an die Kommunen übertragen worden, und wenn ja, wie viele?
- Sind Stellen (in VZE) aus dem Landesdienst durch Privatisierung an andere übertragen worden, und wenn ja, wie viele?
- Für wie viele Stellen (in VZE) und/oder übertragene Aufgaben erhalten Private nach der Übertragung eine Kostenerstattung in welcher Höhe?
- Sind Stellen (in VZE) aus dem Landesdienst durch die Verlagerung an Dritte übertragen worden, und wenn ja, wie viele?
- Für wie viele Stellen (in VZE) und/oder Aufgaben erhalten Dritte nach der Übertragung eine Kostenerstattung in welcher Höhe?
- Wie viele Stellen sind bis jetzt und werden künftig durch den Wegfall von Aufgaben unabhängig von der Übertragung von Stellen bzw. Aufgaben an die Kommunen, Dritte oder andere, wegfallen?
- In wie vielen Fällen muss das Land für Beschäftigte und Beamte in der Folge der Verwaltungsreform Umzugskosten und/oder Trennungsgeld in welcher Höhe übernehmen?
- Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der bisher erfolgten Übernahme von Personal aus dem Landesdienst durch Kommunen, Private und Dritte?
- Wie viele Stellen wurden bisher mit der vorzeitigen Pensionierung gemäß § 109 NBG "abgebaut" (bitte unter Angabe der Besoldungsstufe, der Alterstruktur und von welcher Behörde sie in welche Behörde versetzt wurden, um pensioniert werden zu können)?
- Wie viele weitere Anträge auf vorzeitige Pensionierung gemäß § 109 NBG liegen der Landesregierung vor (unter Angabe der Besoldungsstufe, der Alterstruktur und des Einsatzbereichs)?
- Mit Erlass zur Vorruhestandsregelung im Tarifbereich soll eine der § 109er-Regelung entsprechende Handhabung für Tarifpersonal möglich werden. Wie viele Tarifbeschäftigte können von dieser Regelung Gebrauch machen?
- Wie viele Stellen (in VZE), die nach der so genannten Fünftelungsregelung haushalterisch abgebaut werden, wurden bisher tatsächlich und durch welche Maßnahmen abgebaut?
- Wie viele Ausnahmen vom Einstellungsstopp wurden seit dem 18.März 2003 gemacht?
II.            Andere personalwirtschaftliche Maßnahmen
Für so genannte Beschäftigte im Personalüberhang wurde auch die Verwendung in neuen Einsatz-/Betätigungsgebieten erörtert. Grundsätzlich zuständig für die Vermittlung ist die Jobbörse.
- Wie viele Beschäftigte im Personalüberhang wurden bisher zur Entlastung des Fachpersonals von Verwaltungsaufgaben in neue Einsatz-/Betätigungsgebiete vermittelt
- in der Steuerverwaltung
- in Schulen
- in der Polizeiverwaltung
- beim LAVES
- im Bereich des MWK?
- Wie viele Beschäftigte im Personalüberhang wurden jeweils bisher in neue Einsatz-/Betätigungsgebiete
- beim Landesamt für Verfassungsschutz
- im Betreuungswesen
- im Archivwesen
- in der Justizlaufbahn als Richter/Staatsanwälte
- als Gerichtsvollzieher, im Justizvollzug, als Amtanwalt
- ins Studium/in den Vorbereitungsdienst für andere Laufbahnen
- zur Luftbildauswertung der Kampfmittelbeseitigung
- im Grunderwerb im Straßenbau
- zur Sicherung von Natura-2000-Gebieten
- bei gemeinnützigen Organisationen vermittelt?
- Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den bisherigen Vermittlungserfolgen jeweils in den einzelnen Bereichen?
- Wie viele Beschäftigte im Personalüberhang gab/ bzw. gibt es im Landesdienst – Unterscheidung nach Beamten, Angestellten und Arbeitern - mit Stand vom 01.01.2005 und mit Stand vom 31.12.2005?
- Wie viele davon sind bei der Jobbörse – Unterscheidung nach Beamten, Angestellten und Arbeitern -, gemeldet?
- Wie viele davon – Unterscheidung nach Beamten, Angestellten und Arbeitern -, konnten bisher erfolgreich in eine neue Tätigkeit über die Jobbörse vermittelt werden?
- Mit welchen Aufgaben sind die Beschäftigten im Personalüberhang betraut, denen bisher über die Jobbörse keine neue Tätigkeit vermittelt werden konnte?
- Mit welchen Aufgaben sind die Beschäftigten im Personalüberhang betraut, die nicht der Jobbörse gemeldet worden sind?
III.           Verlagerung von Aufgaben
- Welche Aufgaben sind auf die Kommunen übertragen worden – mit oder ohne Kostenerstattung?
- Welche Aufgaben sind an welche sog. Andere oder Dritte mit oder ohne Kostenerstattung übertragen worden?
- Beinhaltet die Kostenerstattung immer zusätzlich für die Aufgabenmittel auch Mittel für Verwaltungskosten? Wenn ja, wie hoch sind diese zusätzlichen Kosten?
- Wonach regeln sich die vom Land zu zahlenden Verwaltungskosten?
- Wie hoch ist die Kostenerstattung für welche Aufgaben, die das Land wegen der Übertragung an Andere oder Dritte übernehmen muss?
- Kulturförderung
- Im Bereich Kultur wurde von den Landschaften bzw. Landschaftsverbänden die spartenungebundene Mittelvergabe – insgesamt 1 Mio € -Â an freie Kulturträger übernommen. Dafür erhalten 12 der Landschaften bzw. Landschaftsverbände (ausgenommen Region Hannover und Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz) jeweils 49.000 € als Verwaltungskostenbeitrag. Hält die Landesregierung die Übertragung dieser Aufgabe für effektiv, wenn 588.000 € Verwaltungskosten für 1 Mio € Fördermittel aufgebracht werden müssen?
- Ist nach Meinung der Landesregierung durch die Verlagerung dieser Aufgabe auf 14 unterschiedliche Vergabeträger die Vergleichbarkeit der Vergabekriterien sichergestellt? Wenn ja, wodurch ist die Vergleichbarkeit gesichert?
- Seit dem 01.01.06 vergeben der Landesverband der Kunstschulen und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur(LAGS), die bis zum 31.12.05 beliehenes Unternehmen war, ihre Spartenmittel nicht mehr selbst. Diese Aufgaben wurden unterhalb einer beantragten Summe von 10.000,- €Â den Landschaften bzw. Landschaftsverbänden übertragen, jenseits dieser Fördersumme erfolgt die Mittelvergabe über das Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Zumindest die LAGS hatte bei der Vergabe der Mittel einen überaus günstigen Verwaltungskostenanteil von nur 9%. Wie hoch sind der Verwaltungskostenanteil bei den Landschaften bzw. Landschaftsverbänden für die Vergabe dieser Mittel und wie hoch ist der Verwaltungskostenanteil bei der Mittelvergabe durch das Ministerium?
- Die Förderung der Verbände in der freien Kultur wurde auf ein so genanntes Säulen-Modell umgestellt. Im Rahmen der hierzu abgeschlossenen Zielvereinbarungen wird die LAGS verpflichtet, an den der gleichen Säule zugeordneten Landesverband Freie Theater (LaFT) auf der Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung einen festgelegten Betrag als Projektförderung weiterzuleiten. Die gleichen Modalitäten gelten zwischen der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Niedersachsen (LKJ) und dem Landesverband der Kunstschulen in Niedersachsen (LVKS), zwischen dem Landesmusikrat Niedersachsen und dem Chorverband Niedersachsen Bremen, dem Niedersächsischen Chorverband und den instrumentalen Laienmusikverbänden sowie zwischen dem Niedersächsischen Heimatbund und dem Niederdeutschen Bühnenbund Niedersachsen und Bremen, dem Amateurtheaterverband Niedersachsen, der Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Freilichtbühnen im Verband deutscher Freilichtbühnen - Region Nord, dem Landestrachtenverband Niedersachsen und der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V.. Worin besteht bei diesem Modell die Verwaltungsvereinfachung gegenüber der bisherigen Förderpraxis?
- Naturschutz
- Wie viel Personal ist im Zuge der Verwaltungsreform mit der Übertragung der Aufgaben der Bezirksregierung im Naturschutz an die Landkreise tatsächlich zu den Landkreisen gewechselt?
- Wie hat sich der Stellenumfang in der Naturschutzfachverwaltung des Landes zur Wahrnehmung der Ausweisung von Natura2000-Gebieten als Naturschutzgebiet  vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 im Vergleich zu 2004 entwickelt?
- Wie hoch ist der Einspareffekt des Landes unter Einbeziehung der Transfermittel an die Landkreise zur Wahrnehmung der an sie übertragenen Aufgaben?
- Wie viel zusätzliches Personal setzen die Landkreise für Pflege- und Entwicklung in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten unter Berücksichtigung der Tatsache ein, dass für die Beschäftigten bei den unteren Naturschutzbehörden – vor allem bei den Kommunen – auch schon vorher eine hohe Arbeitsbelastung bestand?
- Wie viele Naturschutzgebiete sind seit dem 01.01.2005 in Niedersachsen ausgewiesen worden?
- Wie viele davon durch die Landkreise als untere Naturschutzbehörden?
- Wie viele Ausweisungen von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sind nach dem Wegfall der Fachaufsicht überhaupt begonnen worden?
- Wie viele Naturschutzgebiete sind im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 ausgewiesen worden?
- Wie viele Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete sind seit dem 01.01.2005 durch die Landkreise neu erarbeitet worden?
- Wie viele Befreiungen von Naturschutzgebietsvorschriften sind durch die Landkreise seit dem 01.01.2005 erteilt worden und welche?
- Wie viele Befreiungen sind im Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 01.01.2005 von den Bezirksregierungen erteilt worden und welche?
- Bei wie vielen Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten waren am 31.12.2004 die TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) und die öffentliche Auslegung abgeschlossen?
- Wie viele und welche dieser Verfahren wurden im Jahre 2005 beendet
- durch die Landkreise und
- durch den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz?
- Durch welche Maßnahmen nimmt das Nds. Umweltministerium die Fachaufsicht über die Unteren Naturschutzbehörden wahr?
- Wurde die Naturschutzabteilung im Umweltministerium aufgestockt und wenn ja für welche Aufgaben in Folge der Auflösung der Bezirksregierungen?
- Wie viel Fachaufsichtsbeschwerden liegen vor und wer wird zur Beantwortung herangezogen?
- Wie wird die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als Bündelungs- und Steuerungsbehörde bearbeitet?
- Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten soll künftig vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz an die Kommunen Übertragen werden.
- Wird den Kommunen zusätzliches Personal zur Bewältigung diese Aufgabe durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt?
- Müssen die Kommunen dafür zusätzliches Personal einstellen?
- Wie hoch werden die zusätzlichen Finanzmittel sein, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden?
- Denkmalpflege
Eingriffe in Kulturdenkmale, die im Eigentum oder Besitz des Bundes oder des Landes sind oder die durch den Bund oder das Land ausgeführt werden sollen bedürfen nach der Verwaltungsreform überhaupt keiner präventiven Rechtmäßigkeitskontrolle mehr durch die Bezirksregierungen als obere Bauaufsichtsbehörde und sind dem Landesamt für Denkmalpflege nur noch "anzuzeigen". Die Fachaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden wurde dem Ministerium übertragen.
Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen als obere Bauaufsichtsbehörde ist die Zuständigkeit auf das Ministerium verlagert worden, während das Genehmigungserfordernis gestrichen und durch eine Anzeige "mit Planungsbeginn" an das Landesamt ersetzt wurde.
- In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2003 und im Jahr 2004 Genehmigungen für Maßnahmen nach § 4 (1) NDSchG, die im Eigentum oder Besitz des Bundes oder des Landes sind oder durch den Bund oder das Land ausgeführt werden sollten, durch die Bezirksregierungen erteilt?
- In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2003 und im Jahr 2004 Genehmigungen für Maßnahmen nach § 4 (1) NDSchG, die im Eigentum oder Besitz von kommunalen Gebietkörperschaften waren, durch die Bezirksregierungen erteilt?
- In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2005 Eingriffe in Kulturdenkmale, die im Eigentum oder Besitz von kommunalen Gebietkörperschaften stehen, dem Landesamt für Denkmalpflege angezeigt?
- In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2005 Eingriffe in Kulturdenkmale, die im Eigentum oder Besitz des Bundes oder des Landes sind oder durch den Bund oder das Land ausgeführt werden solltenn dem Landesamt für Denkmalpflege angezeigt?
- Wurden im Jahr 2005 nach den jeweiligen "Anzeigen zu Planungsbeginn" ggf. Maßnahmen gegen den Eingriff in das Kulturdenkmal durch das Landesamt für Denkmalpflege oder durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) als oberste          Denkmalschutzbehörde eingeleitet?
- In wie vielen Fällen,
- in welchen Fällen und
- aus welchem Grund
- Welche Maßnahmen wurden seitens des Landesamt für Denkmalpflege und seitens des MWK ergriffen?
- Welche Einwirkungsmöglichkeiten hatte das Landesamt für Denkmalpflege grundsätzlich in solchen Fällen?
- Sind dem Ministerium Fälle bekannt, wo der Anzeigenpflicht gegenüber dem Landesamt für Denkmalpflege nicht nachgekommen wurde?
- Wurde im Jahr 2005 trotz negativer Beurteilung im Rahmen der Anzeigenpflicht gegenüber dem Landesamt für Denkmalpflege der Eingriff in das Kulturdenkmal fortgesetzt?
- In wie vielen Fällen,
- in welchen Fällen und
- aus welchem Grund?
- Wie wird mit der Neuregelung sichergestellt, dass keine Abriss- oder Verrottungsgefahr für im öffentlichen Besitz bestehende Kulturdenkmale besteht?
- Wie viele Kulturdenkmale, die im Besitz oder Eigentum des Landes waren wurden im Jahr 2004 und im Jahr 2005 veräußert und an welchen Standorten und wie wurde sichergestellt, dass diese weiterhin als Kulturdenkmale erhalten bleiben?
- Wie ist die Fachaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden seit dem 01.01.2005 rein tatsächlich geregelt?
- Wie viel Personal wurde von den Bezirksregierungen in das MWK übernommen, um die Fachaufsicht über knapp 100 untere Denkmalschutzbehörden zu gewährleisten und die Qualität der Aufgabenerfüllung wirksam zu überwachen?
- In wie vielen Fällen haben Kommunen, die durch die Abschaffung der Bezirksregierungen mehr Kompetenzen erhalten haben, zusätzli