Gesetzentwurf: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof
Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof
Art. 1
Das Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 1. Juli 1996 (Nds. GVBl. 1996, 342), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 58) wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
"Frauen und Männer sollen jeweils mindestens vier der Mitglieder stellen."
- § 3 wird wie folgt geändert
In Abs. 1 werden folgende Sätze 2 und 3 eingefügt:
"Der Ausschuss führt vor der Wahl eine Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten mit einem öffentlichen und, wenn von den Ausschussmitgliedern gewünscht, einem nichtöffentlichen Teil durch. In der öffentlichen Anhörung sollen Fragen auf die fachliche Kompetenz, den beruflichen Lebenslauf und die juristische Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten beschränkt werden."
- In Abs. 1 wird der bisherige Satz 2 zu Satz 4.
Art. 2 In-Krafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Allgemeiner Teil:
I. Anlass, Ziele und Schwerpunkte des Entwurfs
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern auch beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof und der Verbesserung der Öffentlichkeitswahrnehmung des Gerichts.
Aus den Informationen, die der Niedersächsische Staatsgerichtshof selbst herausgibt, ist zu entnehmen, dass seit 1957 bis 2008 43 verschiedene Mitglieder im Gerichtshof tätig waren. In diesen 51 Jahren waren das 37 Männer und nur 6 Frauen. Die erste Frau wurde als Mitglied erst im Jahr 1987 gewählt, also 30 Jahre nachdem der Staatsgerichtshof in Niedersachsen gebildet wurde. Niedersachen hat mit Stand 30.06.2010 ca. 7,93 Mio Einwohner, wovon ca. 3,89 Mio männlich und 4,04 Mio weiblich sind. Demnach leben in Niedersachsen mehr Frauen als Männer, was sich bei der Besetzung von Führungspositionen im Staatsgerichtshof, einem der höchsten Verfassungsorgane des Landes nicht widerspiegelt. Erst Anfang der 90ziger Jahre stiegt die Anzahl der Frauen im Staatsgerichtshof auf 2 und erst seit einigen Jahren wird die bisher im Gesetz festgelegte Mindestquote erreicht und eingehalten. Dennoch hat es der Landtag bisher versäumt, zumindest eine annähernd ausgeglichene Parität herzustellen, ebenso wenig ist es bisher gelungen, eine Frau zur Präsidentin dieses Verfassungsorgans zu wählen.
Niedersachsen hat ein Defizit in Sachen Gleichstellung, zwar nicht nur, aber auch bei der Besetzung des Staatsgerichtshofs. Führungspositionen bei den Gerichten und in der Wirtschaft sind weiterhin fest in Männerhand. Frauen sind hier immer noch deutlich unterrepräsentiert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass mit freiwilligen Selbstverpflichtungen eine geschlechtergerechte Besetzung des Staatsgerichtshofs nicht zu erreichen ist, dabei lediglich die Mindestquote eingehalten wird, obwohl eine Vielzahl qualifizierter Frauen zur Verfügung steht. Daher ist es notwendig, die seit Jahren bestehende Mindestquote zu erhöhen, um so einer Gleichstellung näher zu kommen.
Bislang ist das Besetzungs- und Auswahlverfahren für die Mitglieder des Staatsgerichtshofs sehr untransparent. Selbst in dem dafür zuständigen Fachausschuss finden kaum Diskussionen über die Kandidatinnen und Kandidaten oder die Zusammensetzung des Staatsgerichtshofs statt. Die Öffentlichkeit erfährt in der Regel erst kurz vor der Wahl den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten. Über die Qualifikation und Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten wird auch deshalb vorab oft wenig bekannt. All dieses wird der Bedeutung des höchsten niedersächsischen Gerichts, des Verfassungsorgans Staatsgerichtshof, nicht gerecht. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, im Vorwege mehr über die Kandidatinnen und Kandidaten für diese Ämter zu erfahren. Diesem Anspruch kann mittels einer öffentlichen Anhörungim ohnehin bestehenden Fachausschuss entsprochen werden. Eine solche Anhörung böte sowohl dem Landtag, der die Richterinnen und Richter wählt, als auch der Öffentlichkeit eine Möglichkeit, sich vorab einen Eindruck von der Erfahrung und Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten zu machen. Eine solche Anhörung würde das Besetzungsverfahren transparenter machen. Die Anhörung soll auf fachliche Fragen beschränkt werden um den Einfluss parteipolitischer Faktoren nicht zu verstärken.
II. Haushaltspolitische Auswirkungen
Belastende Auswirkungen auf den Haushalt des Landes ergeben sich aufgrund des Gesetzentwurfs nicht.
III. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Der Gesetzentwurf verbessert aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung des Staatsgerichtshofs.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1:
Nr.1: Der Staatsgerichtshof wird gebildet durch 9 ordentliche Mitglieder. Die Änderung der Quotierung von männlichen und weiblichen Mitgliedern von jeweils min. 3 auf min. 4 Personen, wird eine bessere Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet.
Nr.2: regelt das Verfahren für eine öffentliche Anhörung der neuen Kandidaten für den niedersächsischen Staatsgerichtshof.
Zu Artikel 2:
Artikel 2 bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender