Gesetz zur Aufhebung des Neugründungsverbotes von Gesamtschulen

 

Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen:

Gesetz zur Aufhebung des Neugründungsverbotes von Gesamtschulen

Artikel 1

Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

In § 12 "Gesamtschule" wird in Absatz 1 der 2. Satz "Neue Gesamtschulen dürfen nicht errichtet werden." gestrichen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Begründung

Das bei der Novellierung des Schulgesetzes 2003 beschlossene Neuerrichtungsverbot von Gesamtschulen in Niedersachsen hat sich als katastrophale Fehlentscheidung erwiesen.

  1. Die Zahl der an Niedersachsens Gesamtschulen abgelehnten Schülerinnen und Schüler hat zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 einen historischen Höchststand erreicht. An einzelnen Integrierten Gesamtschulen mussten in diesem Jahr bis zu 2/3 der Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt werden. Damit ist deutlich geworden: Eltern entscheiden sich bewusst für Gesamtschulen, weil sie die Bildungswege für ihre Kinder länger offen halten wollen und die frühe Schullaufbahn-Entscheidung bereits im Alter von 10 Jahren ablehnen.
  2. Das auf dem Grundgesetz fußende Recht der Eltern, gemäß § 6 (5) des Niedersächsischen Schulgesetzes in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder zu entscheiden, wird durch die zahlreichen Ablehnungen der Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Gesamtschulen immer massiver missachtet.
  3. Das Verbot neue Gesamtschulen zu errichten gemäß § 12 (1) des Niedersächsischen Schulgesetzes stößt bei vielen Schulträgern auf Ablehnung. Die vom Kultusminister geforderte Ausweitung der Zügigkeit ist in vielen Fällen weder organisatorisch noch pädagogisch sinnvoll. Entsprechend haben sich viele Schulen und Schulträger bisher aus guten Gründen dagegen entschieden.

Fraktionsvorsitzender  

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