Gerald Heere: Rede zur Änderung der Geschäftsordnung - Befragung des Ministerpräsidenten

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Befragung des Ministerpräsidenten ist ein relativ neues Instrument zur Kontrolle der Regierung hier im Parlament. Wir haben dieses Mitte 2020 eingeführt und es hat ein ähnliches Ziel wie die Befragung des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin im Bundestag. Warum wollen wir diese jetzt erneut anschauen und novellieren? Weil wir es so vereinbart haben und niemand hat es schöner gesagt als der Kollege Siebels in der Besprechung und der damaligen Beschlussfassung in der 81. Sitzung am 15.7.2020. Ich zitiere Ihn: „Ich möchte darauf hinweisen, dass aufgrund dessen, dass die Regelung neu ist zwischen den Fraktionen vereinbart ist, diese Regelung nach einem Jahr ehrlich zu evaluieren und zu fragen: Funktioniert das vom Zeitrahmen her, funktioniert das vom Ablauf her, ist das so gangbar, wie wir das jetzt so konstruiert haben? Wenn nicht müsste man gegebenenfalls zu Veränderungen kommen.“ Zitat Ende. Die bisherigen Befragungen zeigen, diese Überprüfung ist dringend nötig!

Erster Mangel aus unserer Sicht: Die bisherigen Befragungen dauerten statt der vorgesehenen 90-Minuten nur 23, 15 und achtzehn Minuten. Ein Grund, aus den Regierungsfraktionen wurden nur zwei der insgesamt dreißig Fragen gestellt. Vierundzwanzig wären möglich gewesen. Natürlich, sehr verehrte Abgeordnete der Regierungskoalition, sie müssen die Regierung nicht auf diesem Wege kontrollieren. Aber die Fragezeit laut Geschäftsordnung sollte dann doch denen zur Verfügung stehen, die die Regierung hier im Parlament kontrollieren wollen! Deshalb brauchen wir eine Änderung.

Übrigens selbst wenn sie gefragt hätten, hätte es 52 statt 30 Fragen gegeben, auch damit hätten keine 90 und nicht einmal 60 Minuten der Zeit verbraucht. Deshalb unser Lösungsvorschlag 1: Keine Begrenzung auf vier Fragen pro Fraktion, kein Nacheinander aller Fragen einer Fraktion, sondern eine fortlaufende Rotation. Diese ermöglicht es dann, diejenigen auszulassen, die nicht fragen wollen.

Stattdessen wollen wir eine zeitliche Begrenzung auf 60 Minuten unter der Bedingung, dass der Ministerpräsident weiter drei Minuten antwortet und nicht mehr. Das bedeutet auch, dass der Gesamtansatz von 90 auf 60 Minuten sinkt. Wir sehen also ein, dass wir hier eine Begrenzung herbeiführen müssen, aber wir hätten wenigstens vollständige Fragezeit 60 Minuten lang, denn wir wollen, dass der Ministerpräsident hier auch mal ins Schwitzen kommt und sich nicht nach 10 Minuten wieder hinsetzen kann.

Zweiter Mangel: Egal was der Ministerpräsident antwortet, es sind keine Nachfragen möglich! Die Intention war ja ursprünglich, dass der Ministerpräsident nach der Sommerpause nicht nur turnusgemäß der Presse Rede und Antwort steht, sondern auch dem Parlament. Nun stellen Sie sich von der Presse einmal vor: Sie dürften nur eine kleine Anzahl an Fragen stellen, aber keine Nachfragen auf das Gesagte! Darauf würde sich die Presse niemals einlassen! Und deshalb sollte sich das Parlament auch nicht darauf einlassen, dass keine Nachfragen zu den Antworten möglich sind.

Die genannten Änderungsvorschläge orientieren sich bereits an den Regeln zur Befragung des Bundeskanzlers oder in der letzten Legislaturperiode der Bundeskanzlerin. Zusätzlich wollen wir künftig auch aus dem Bundestag übernehmen, drei Befragungen anstatt zwei im Jahr zu machen. Eine weitere, eine zusätzliche nach Ostern, denn aktuelle Themen sind häufig Bestandteil der Fragestunde und zwei Termine sind einfach zu weit auseinander. Wir wollen ja gar nicht so weit gehen wie im britischen Parlament, wo der Premierminister sich in jeder Tagungswoche dreißig Minuten lang den Fragen der Abgeordneten stellen muss. Aber eine Verbesserung der Situation, eine dritte Befragung einzuführen, ist der richtige Weg an dieser Stelle.

Was im Bundestag unter Kanzlerin Merkel unter einer großen Koalition aus CDU und SPD in einer Regelung möglich war und jetzt aktuell in der Legislaturperiode unter Kanzler Scholz und einer Koalition mit der Ampel, also allen Parteien, allen Fraktionen, die hier auch im Parlament vertreten sind und in unterschiedlichen Konstellationen möglich ist, sollte im niedersächsischen Landtag doch auch als Einigung möglich sein. Und deshalb haben wir diese Initiative gemeinsam mit der FDP eingebracht und wollen, dass hier echte Verbesserungen herkommen, damit wir es schaffen, vom dem Ministerpräsidenten, der leider dieser Debatte nicht beiwohnt, in künftigen Befragungen mehr herauszukriegen, als es in der Vergangenheit in den dürftigen Antworten, die er bislang geliefert hat möglich war. Deshalb stoßen wir diese Debatte und diese Änderungsvorschläge an. Vielen Dank!

 

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