Gerald Heere: Rede zur Erweiterung des COVID-Sondervermögens um die aktuelle Energiekrise

Rede TOP 3: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen zur Bewältigung der COVID 19-Pandemie (GE Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

im März haben wir ein Sondervermögen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für Niedersachsen gefordert. Die Problemlage war damals für uns alle schon absehbar. Im Mai wurde diese Gesetzesinitiative aber von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Dabei wurde auf die Bundesregierung verwiesen, diese solle doch die Probleme lösen und die kleineren Probleme werden über den normalen Haushalt gelöst.

Inzwischen sind die Dimensionen aber andere: Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, nein, auch die Kommunen, die Stadtwerke, die Universitäten, das Handwerk, die Bäckereien – sie alle brauchen jetzt kraftvolle Unterstützung, die wir jetzt in Angriff nehmen müssen. Deshalb fordern wir jetzt eine Erweiterung des Covid-Sondervermögens. 2,8 Milliarden Euro sind da nämlich noch übrig! Dieses Geld steht jetzt zur Verfügung, um beide Krisen kurzfristig zu bekämpfen!

Herr Ministerpräsident Weil und Minister Althusmann reden leider immer nur von Hilfen „nach der Wahl“. Wir wollen diese Hilfen aber jetzt auf den Weg bringen. Denn die Erweiterung des Covid-Sondervermögens ist ein gutes Übergangsinstrument für die Zeit, in der Wahlkampf betrieben wird, der Landtag neu konstituiert wird, die Landesregierung nur geschäftsführend im Amt ist. Für diese Zeit brauchen wir ein Instrument, mit der eine Landesregierung schnell handlungsfähig ist und nicht eine Regierung, die zaudert und darauf wartet, dass erst mit einem langwidrigen Nachtragshaushalt Hilfen auf den Weg gebracht werden können. Wir brauchen ein flexibles Instrument, das ist mit dem Sondervermögen gewährleistet.

Wenn es bei Corona richtig war, dieses Sondervermögen ins Leben zu rufen, sollte es doch in dieser Krisensituation erst recht richtig sein. Wirtschaftsminister Althusmann hat schon in Mai gesagt, dass die Wirtschaftskrise in diesem Fall sogar größer sein wird, als es bei Corona der Fall war. Dennoch gibt es bislang keine Landeshilfen wie bei der Corona-Pandemie. Das müssen wir endlich ändern!

An die Fans der Schuldenbremse: Die Nutzung des Corona-Sondervermögens nutzt sogar Ihnen. Sie müssen noch nicht mal neue Schulden machen, denn die 2,8 Milliarden Euro sind ja schon aufgenommen und noch da! Natürlich müsste der Landtag die Aussetzung der Schuldenbremse auf die aktuelle Krise erweitern. In unserem Gesetzentwurf haben wir das in Artikel 2 deutlich gemacht. Damit diese Mittel endlich für die Bekämpfung von beiden Krisen zur Verfügung stehen!

Diesen Vorschlag haben wir Ende August veröffentlicht und bereits in den Haushaltsausschuss eingebracht. Es ist sehr spannend die Gründe zu hören, warum das angeblich nicht gehen soll: Erst hieß es von CDU und SPD im Ausschuss, dass es verfassungswidrig wäre. Später ließ MF, aber auch der Wirtschaftsminister in öffentlichen Diskussionen verlauten, dass das Geld aus dem Corona-Sondervermögen schon komplett weg wäre. Das war dann das zweite Argument, warum es angeblich nicht gehen würde. Auch das scheint inzwischen überholt. Stattdessen sagt jetzt der Ministerpräsident und auch heute Herr Siebels, dass es für diesen Beschluss angeblich keine 2/3 Mehrheit geben würde. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wer etwas erreichen will findet Wege. Wer etwas verhindern will erfindet ständig neue Begründungen. Das sehen wir doch gerade.

Wir Grüne wollen den Menschen, den Kommunen, den Landeseinrichtungen, den Unternehmen und vielen Vereinen sowie freie Trägern jetzt helfen. Das Sondervermögen ist ein rechtssicheres und flexibles Instrument in dieser Lage. Wir laden Sie dazu ein, dieses gemeinsam zu beschließen und auf den Weg zu bringen, damit es für Niedersachsen eine Handlungsfähigkeit in den nächsten Monaten gibt.

Es ist wirklich sehr bezeichnend, dass ein Hinweis auf die 2/3 Mehrheit gekommen ist. Eigentlich muss man sich doch die Frage stellen, warum dieser Hinweis überhaupt kommt. Ist das jetzt die Flucht der CDU aus der Verantwortung? Eine Verantwortung, die Sie während der Covid-Pandemie mit der Schaffung des Sondervermögens und der Ausnahme der Schuldenbremse noch wahrgenommen haben. Bereiten Sie gerade schon die Flucht aus der Verantwortung vor? Ist das der eigentliche Grund warum die Erweiterung des Sondervermögens nicht geht? Auch der Ministerpräsident muss sich fragen lassen, was er mit den Äußerungen zu der 2/3 Mehrheit meint. Die 2/3 Mehrheit in diesem Haus ist die Ministerpräsidentenmehrheit. Diese hat für Sie als Ministerpräsident gestimmt. Wenn Sie diese Mehrheit jetzt nicht mehr haben, warum sagen Sie dann nicht ehrlich, dass diese Regierung zu Ende ist und keine Zusammenarbeit mehr mit der CDU möglich ist? Warum muss das erst der Wähler am 9. Oktober machen?

Anrede

Wir haben heute die Möglichkeit ein flexibles Instrument zu beschließen, damit die Landesregierung schnell Hilfen in dieser Energiekrise kurzfristig auf den Weg bringen kann. Deshalb beantrage ich die zweite Lesung direkt anzuschließen und sofort über dieses Gesetz abzustimmen, denn die Menschen in diesem Land brauchen vor der Wahl Klarheit, wer sich um sie kümmert und wer die Hilfen auf die lange Bank schiebt.

Herzlichen Dank

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