Gemeinsamer Antrag (SPD, Grüne, Linke): Strahlenprognose 2011 überschreitet genehmigten Grenzwert für Castor–Lager in Gorleben - Neuer Transport von La Hague nach Gorleben muss abgesagt werden

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der SPD
Fraktion Die Linke

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Den bevorstehenden Transport von Castor - Behältern mit hochradioaktivem Atommüll abzusagen. Das Beladen der Castor-Behälter in La Hague muss gestoppt werden, und am Zwischenlager in Gorleben sind Messungen künftig auch durch unabhängige Institutionen in Auftrag zu geben.
  2. Alle technischen Maßnahmen, die vom Betreiber zur Verringerung der Strahlenbelastung  am äußeren Zaun des Betriebsgeländes vorgeschlagen werden, in einem transparenten Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass die Strahlenbelastung für das Betriebspersonal so gering wie möglich gehalten wird. An allen Gesprächen zwischen Aufsicht und Betreiber müssen ab sofort der Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg und seine Sachverständigen teilnehmen.

Der Landtag fordert die Bundesregierung auf:

  1. Die Beteiligung des Bundesumweltministeriums an dem bisher unverantwortlichen Vorgehen und dem bereits erfolgten Umstellen von Castorbehältern ist aufzuklären. Dabei ist offenzulegen, wer eine Abweichung vom genehmigten Aufstellungsplan der Behälter angeordnet bzw. genehmigt hat und welche Wirkungsanalyse dem zugrunde lag.

Der Landtag fordert die Landes- und Bundesregierung auf:

  1.  Es ist grundsätzlich zu prüfen, warum der zulässige Grenzwert für die Atomanlagen in Gorleben nicht eingehalten werden kann. Angesichts von 420 Stellplätzen im Castorlager ist es alarmierend, wenn schon bei Ausnutzung von 102 Plätzen Grenzwerte überschritten werden.

Begründung

"Der zulässige Grenzwert für Radioaktivität am Zwischenlager Gorleben wird in diesem Jahr überschritten werden." "Die Zahl der Mädchengeburten ist im Landkreis Lüchow-Dannenberg und den umliegenden Bundesländern deutlich zurückgegangen". Diese und ähnliche Meldungen beunruhigen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüchow-Dannenberg und umliegender Regionen. Das Landesgesundheitsamt bestätigte nunmehr eine signifikante Veränderung im Geburtenverhältnis von Jungen und Mädchen, die nach dem Jahr 1996 im Umkreis von 40 km um die Atomanlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg festzustellen war und im Umkreis von 35 km in den benachbarten Bundesländern.

Bekannt geworden ist die besorgniserregende Situation in Gorleben nicht etwa, weil die niedersächsische Atomaufsicht die Öffentlichkeit informiert hat, sondern weil die Medien Kenntnis von hohen Messwerten des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bekommen haben. Das NLWKN kontrolliert mit eigenen Messstellen für die Atomaufsicht die Einhaltung der Grenzwerte am Zwischenlager Gorleben.

Für das Jahr 2011 hat nun eine Hochrechnung von Messergebnissen des NLWKN gezeigt, dass der Grenzwert am so genannten ungünstigsten Aufpunkt an der Nordseite des Zwischenlagers überschritten werden wird, und zwar bereits ohne die für November dieses Jahres geplante Einlagerung von weiteren 11 Behältern mit hochaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Die Beladung dieser Behälter in La Hague läuft aber trotz der schon länger bekannten hohen Messwerte weiter. Derzeit sind angeblich bereits 5 Behälter beladen, obwohl ihre Annahme in Gorleben nicht möglich ist, wenn der Grenzwert nicht eingehalten wird. Weitere Transporte aus Sellafield sind geplant.

Bis heute ist unklar, seit wann die niedersächsische Atomaufsicht mit der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) über die errechnete Grenzwertüberschreitung verhandelt. Unklar ist auch, wie weit das Bundesumweltministerium einbezogen ist. Die Betreiberfirma GNS hat im Juli dieses Jahres Behälter im Lager aus Gründen umgestellt, die nichts mit der Grenzwertüberschreitung zu tun haben sollen. Auch darüber wurde erst jetzt informiert. Der Anhang zur Genehmigung mit dem Belegungsplan wurde zur Verschlusssache erklärt.

In einem Informationsgespräch in Gorleben in der vergangenen Woche machte die Betreiberfirma gegenüber Dritten deutlich, dass ein Umstellen der Behälter im Zwischenlager wenig Effekt auf die Strahlenbelastung am Zaun hätte. Als technische Lösung für das Problem will die Atomaufsicht das Umstellen jedoch trotzdem weiter prüfen. Außerdem hat der Betreiber auch das Aufsetzen von zusätzlichen Deckeln auf die Behälter oder deren Ummantelung als mögliche technische Maßnahmen vorgeschlagen.

Das Vorgehen der Atomaufsicht im niedersächsischen Umweltministerium ist nicht nur intransparent. Durch unterlassene Information der zuständigen Stellen in der Kommunalverwaltung und der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüchow-Dannenberg, und durch fortgesetzte irreführende und widersprüchliche Informationen zu den eigenen Messwerten und Maßnahmen ist der Eindruck entstanden, dass die eigenen Messwerte und Berechnungen unter den Teppich gekehrt werden sollten und sollen. Um den bevorstehenden Transport aus Frankreich nicht zu gefährden, hat die Aufsicht das Problem verschwiegen. Umweltminister Sander, der sich gern bürgernah gibt, muss deshalb umgehend erklären, warum er die Messwerte und Berechnungen des von ihm beauftragten NLWKN zurückgehalten hat. Völlig unverständlich ist, wie die niedersächsische Atomaufsicht mit den Ergebnissen, Messungen und Berechnungen des NLWKN umgegangen ist und aus welchen Gründen sie offenbar den deutlich geringeren Messergebnissen des Betreibers den Vorzug gibt.

Der Messpunkt 12 (P1) des NLWKN liegt am Zaun des GNS-Geländes an der nördlichen Stirnseite des Castor-Lagers. Der Messpunkt wurde Anfang Februar 2011 um vier Meter versetzt. Die Messung vom 30.11.10 bis zum 6.6.11 (Halbjahr plus 6 Tage) ergab einen Wert für die Neutronendosis von 0,141 mSv. Der Hintergrundwert für die Neutronenstrahlung wird mit 0,05 mSv/Jahr angegeben. Diese muss in Abzug gebracht werden. Der Netto-Gammawert im Jahr 2010 betrug 0,120 mSv/Jahr. Ohne neuen Transport ergibt sich somit ein Jahresprognosewert für 2011 von 0,352 mSv.

In der Nebenbestimmung 8 der Aufbewahrungsgenehmigung von 1995 wird als Grenzwert für die Strahlenbelastung am ungünstigsten Aufpunkt am Zaun des Betriebsgeländes ein Wert von 0,30 mSv pro Jahr festgelegt. Dieser darf nicht überschritten werden. Der Eingreifrichtwert beträgt 0,270 mSv/Jahr. Bei der Unterrichtung im Umweltausschuss nannte das NLWKN einen Jahresprognosewert 2011 von 0,320 Sv/Jahr. Bei Berechnung mit dem Gammawert von 2010 beträgt der Jahresprognosewert 2011 0,330 mSv/Jahr. Beide Werte überschreiten den in der Genehmigung festgelegten Grenzwert.

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