Fragestunde: Trilog-Einigung in der EU zur Neuen Gentechnik: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen ein?
Das europäische Parlament, der europäische Rat und die europäische Kommission haben sich im Rahmen des Triologverfahrens am 03.12.2026 auf einen Kompromiss für den zukünftigen Umgang mit NGT (Neue Genomische Techniken, auch: Neue Gentechnik) geeinigt.
Das Ergebnis dieser Verständigung sieht im Wesentlichen die Gleichstellung von einfachen genom-editierten Pflanzen (NGT 1) und herkömmlich gezüchteten Pflanzen vor, sofern keine artfremden, transgenen Materialien Anwendung finden. Bekannt ist hierfür u.a. die Genschere Crispr/CAS.
Diese Gleichstellung würde bewirken, dass Pflanzen aus dieser Kategorie für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Außerdem müssten keine zusätzlichen Prüfungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit mehr durchgeführt werden. Dies widerspräche dem Vorsorgeprinzip, welches sich aus Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergibt.
Prognosen lassen vermuten, dass zukünftig mehr als 90 % aller NGT-Pflanzen der Kategorie1 zugeordnet werden würden. Dies birgt das Risiko einer weiteren Marktkonzentration, da für NGT-Pflanzen Patente angemeldet werden können, während Pflanzen aus konventioneller Züchtung grundsätzlich nicht patentierbar sind. Dadurch steigt nicht nur die Abhängigkeit der Landwirtschaft von patenthaltenden Unternehmen, sondern insbesondere kleine und mittelständische Zuchtbetriebe geraten unter wirtschaftlichen Druck.
Noch 1985 hatten die zehn größten Saatgutkonzerne der Welt zusammen einen Anteil von rund 12 % am weltweiten Saatgutmarkt. Inzwischen haben allein die drei größten Konzerne einen Marktanteil von über 50%. In Deutschland ist die Marktstruktur derzeit noch vergleichsweise vielfältig; rund 150 mittelständische Zuchtunternehmen entwickeln neue Sorten. Diese Vielfalt ist jedoch gefährdet, sofern konkrete Pflanzeneigenschaften und einzelne Gensequenzen nicht ausdrücklich vom Patentschutz ausgeschlossen werden – die sieht der bislang diskutierte Kompromiss ausdrücklich nicht vor.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
- Wie bewertet die Landesregierung den möglichen Wegfall der Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln im Handel aus Verbrauchersicht?
- Wie steht die Landesregierung zu den Warnungen des Deutschen Bauernverbandes, der in den neuen Regelungen eine Gefahr der Monopolisierung des Saatgutmarktes und damit steigende Abhängigkeiten der Landwirtschaft sieht?
- Welche Bilanz zieht die Landesregierung aus über 30 Jahren Gentechnik im Hinblick auf die Versprechen, klimaresiliente und standortangepasste Sorten zu entwickeln?