Fragestunde: Ist die Gefährdungslage in Niedersachsen in Bezug auf den Rechtsextremismus und auf die sogenannten Feindeslisten gestiegen?

In der Antwort auf die kleine Anfrage „Rechte Feindeslisten – Auch in Niedersachsen?“ vom 03.09.2018 (Drucksache 18/1516) schrieb die Landesregierung: „Bis zum heutigen Tag liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse dafür vor, dass sich auf den in den Medien genannten „Listen rechtsextremistischer Gruppen“ Personen oder Institutionen befinden, für die konkrete Gefährdungs-hinweise bestehen.“

und

„(…) Personen oder Institutionen, die auf evtl. „Listen extremistischer Personen“ oder Gruppierungen geführt und dem LKA NI bekannt werden, sollen umgehend darüber informiert, sofern sich konkrete Anhaltspunkte für eine individuelle Gefährdung ergeben sollten.“

Laut Auskunft von Aktivist*innen, etwa dem Vorsitzenden des „Bündnis gegen Rechts“ Braunschweig, sind in den vergangenen Wochen Informationsbriefe von Polizeidirektionen in Niedersachsen mit der Information, dass die Betroffenen Teil von rechten Feindeslisten sind, verschickt worden.

Gleichzeitig hat das Attentat in Halle auf eine Synagoge und einen Döner-Imbiss, bei dem zwei Menschen gestorben sind, deutlich gemacht, dass die abstrakte Gefahr in Deutschland schnell auch zu einer konkreten Gefährdungslage für Menschen in Deutschland werden kann. Diese abstrakte Gefahr in Bezug auf den Rechtsextremismus ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. So wird laut Bundeskriminalamt (BKA) der Rechtsextremismus „immer gefährlicher für die Demokratie“. So stufe die Polizei bundesweit momentan 43 Rechtsextremisten als Gefährder ein, denen sie einen Anschlag zutraue.

  1. Was hat die Landesregierung dazu veranlasst, die Betroffenen jetzt zu informieren bzw. welche Umstände haben die Landesregierung dazu veranlasst die Einschätzung der Gefährdungslage anzupassen?
  2. Wie viele Personen oder Organisationen, die auf rechten Feindeslisten geführt werden, wurden seit 2018 über diesen Umstand informiert und wie viele nicht?
  3. Welche Handlungsbedarfe sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der veränderten Gefährdungslage, die BKA und Verfassungsschutz in Bezug auf den Rechtsextremismus festgestellt haben, für Niedersachsen?
Zurück zum Pressearchiv