Evrim Camuz: Rede zur/zum Landesbeauftragten für Opferschutz

Rede Evrim Camuz© Plenar TV

TOP 3 Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Mit dem heute zur Beratung stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz schaffen wir wichtige Voraussetzungen, um den Opferschutz in unserem Land zukunftsfest und praxistauglich zu gestalten – gerade in den besonders herausfordernden Situationen nach einem straftatbezogenen Großschadensereignis.

Der Anlass für diese Reform ist klar: Die bisherigen datenschutzrechtlichen Vorgaben – insbesondere das Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung vor der Kontaktaufnahme – verhindern in der Praxis genau das, was eigentlich Ziel des Gesetzes ist: Eine proaktive, unbürokratische und frühzeitige Hilfe für Betroffene.

Uns allen sind die schmerzhaften Erfahrungen aus dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Gedächtnis geblieben. Der Abschlussbericht des Bundesopferbeauftragten hat eindrücklich eins gezeigt: die Hilfe muss in solchen Fällen zu den Menschen kommen.

Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass dieses Amt nicht nur symbolisch wirkt, sondern auch handlungsfähig ist. Das bedeutet konkret: Die oder der Opferschutzbeauftragte muss im Fall eines Großschadensereignisses Betroffene aktiv ansprechen können – auch ohne vorherige Einwilligung. Wir können kaum erwarten, dass Menschen sich in solchen psychischen Ausnahmesituationen selbst um Hilfe kümmern – dazu sind sie gar nicht in der Lage.

Und genau hier wollen wir was verändern – sensibel, verantwortungsvoll und datenschutzkonform. Neben der datenschutzrechtlichen Klarstellung beinhaltet der Gesetzentwurf weitere wichtige Punkte:

Wir schärfen die Definition straftatbezogener Großschadensereignisse, um Abgrenzungsprobleme in der Praxis zu vermeiden. Außerdem regeln wir eine angemessene Aufwandsentschädigung für diese wichtige Tätigkeit – ein Zeichen der Wertschätzung, aber auch eine wichtige Maßnahme, um dieses Amt für einen Großteil der Bevölkerung überhaupt zugänglich zu machen. Wir wollen nämlich nicht, dass Menschen sich ein solches Amt erst leisten können müssen.

Der Schutz und die Unterstützung von Opfern ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Sie folgt nicht nur aus dem Sozialstaatsprinzip, sondern ist auch Ausdruck unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wer Opfer wird, darf nicht allein bleiben.

Mit dieser Gesetzesänderung machen wir deutlich: Der Staat sieht hin, er handelt, und er bietet Hilfe – schnell, direkt und ohne unnötige Hürden.

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