Evrim Camuz: Rede zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen

Rede Evrim Camuz© Plenar TV

TOP 14 Änderung des Gesetzes zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen

- Es gilt das gesprochene Wort -

In einer digitalisierten Welt darf die niedersächsische Justiz nicht zu einem Fossil verkommen. Der Satz stammt nicht von mir, sondern von unserer OLG-Präsidentin in Celle, von Frau Otte.

Der Satz hat mich sehr geprägt. Und daher freue ich mich auf die Änderung des Gesetzes zur Ausbildung von Jurist*innen, denn es geht um nichts geringer als um Digitalisierung und Wahlfreiheit.

Wenn ich mich hier so umschaue, sehe ich ganz viele Tablets… ganz viele Laptops… Die Allerwenigsten arbeiten ausschließlich mit Papier und Stift. Wenn wir die Vorzüge von digitalem Arbeiten hier nutzen, warum sollte man dann angehende Jurist*innen dazu verpflichten, ihre Abschlussprüfungen handschriftlich abzuleisten?

Acht Klausuren, jeweils fünf Stunden. Wenn man davon ausgeht, dass in jeder Klausur mindestens 20 Seiten geschrieben werden, haben die Prüflinge am Ende 160 Seiten in kürzester Zeit handschriftlich aufs Papier gebracht. Wenn Sie sich dort umgucken, werden Sie am laufenden Band sehen, wie die Finger, die Handgelenke, die Unterarme und Schulter massiert, gedehnt und gekreist werden. Denn das ist unglaublich anstrengend! Nicht wenige tragen Bandagen an der Hand.

Dass diese Tortur aus der Zeit gefallen ist, ist offensichtlich. Zukünftig können die Klausuren für das Zweite Juristische Staatsexamen auch am Laptop geschrieben werden.

Dabei liegt die Betonung auf „können“. Auch wenn sich aus den Erfahrungen in den anderen Bundesländern zeigt, dass 90 % der Studierenden sich für eine elektronische Anfertigung entscheiden, schließen wir eine handschriftliche Ausarbeitung, wenn gewollt, nicht aus. Die Ausbildung der angehenden Jurist*innen dieses Landes muss auf dem neusten Stand bleiben und aktuellen Entwicklungen entsprechen. Gerade auch um nicht qualitativ hinter anderen Bundesländern zu bleiben, muss die niedersächsische Jurist*innenausbildung dringend angepasst werden und genau das gehen wir mit dieser Gesetzesänderung an.

Und es geht um die Erweiterung der Wahlfreiheit. Denn wir erweitern die Pflichtpraktika auf weitere Gerichtsbarkeiten und auf die Staatsanwaltschaften. Künftig können Praktika von angehenden Jurist*innen neben den Amtsgerichten auch bei den Land- und Fachgerichten ausgeübt werden.

Denn Studierende haben verschiedene Neigungen und die Landesregierung kommt ihnen mit einem breit gefächerten Angebot an Praktikumsplätzen entgegen.

Denn ja, Aspekte wie die Ausweitung der Optionen des Gerichtspraktikums auf Fachgerichte sowie die Möglichkeit, einen Teil des Referendariats an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zu absolvieren, sind relevant für unsere angehenden Jurist*innen.

Um einen bestehenden Wettbewerbsnachteil abzubauen, reduzieren wir auch den Umfang der Wochenstunden im Schwerpunktbereich.

Wir bilden die Staatsanwält*innen, Richter*innen und Rechtsanwält*innen von morgen aus. Die Änderung des Gesetzes zur Ausbildung von Jurist*innen schafft dafür die richtigen Rechtsgrundlagen. Ich freue mich auf die Beratungen.

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