Evrim Camuz: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes und anderer Gesetze
Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Entlastung der Justiz und zur Förderung einer zeitgemäßen, niedrigschwelligen Konfliktlösung in Niedersachsen.
TOP 7 – Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes
- Es gilt das gesprochene Wort -
Ich freue mich, Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes vorzustellen. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Ehrenamt der Schiedspersonen zu stärken und das Schlichtungsverfahren in Niedersachsen moderner, bürgerfreundlicher und praxistauglicher auszugestalten.
Zunächst zur Digitalisierung:
Es ist heute selbstverständlich, dass viele alltägliche Geschäfte elektronisch erledigt werden – sei es per E-Mail, über Onlineformulare oder Plattformen. Warum sollte das also bei der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nicht möglich sein? Damit entlasten wir Bürgerinnen und Bürger und vereinfachen das Verfahren insgesamt. Gleichzeitig wollen wir die ehrenamtlichen Schiedspersonen auch nicht überfordern: Niemand soll verpflichtet sein, ein elektronisches Postfach einzurichten. Nur wer dazu bereit ist, soll Anträge auf diesem Weg empfangen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Attraktivität des Ehrenamts als Schiedsperson. Viele, gerade berufstätige Menschen, schrecken vor der Übernahme des Amtes zurück, wenn sie erfahren, dass sie für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Urlaub nehmen müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen, schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für eine Freistellung von der Arbeitszeit – analog zur Regelung im Brandschutzgesetz. So sorgen wir für bessere Rahmenbedingungen und zeigen: Ehrenamt verdient Unterstützung, nicht zusätzliche Hürden.
Wir senken zudem das Mindestalter für die Übernahme des Schiedsamts von 30 auf 25 Jahre. Damit öffnen wir das Amt für jüngere Menschen, die sich engagieren möchten. Gleichzeitig führen wir eine Altersgrenze von 75 Jahren für die Berufung oder Neuberufung ein. Damit setzen wir auf eine gute Mischung aus Erfahrung und frischem Engagement.
Besonders in Nachbarschafts-, Miet- oder Grundstücksstreitigkeiten ist es entscheidend, dass das Schiedsamt örtlich nah an der Sache ist. Deshalb soll künftig die Zuständigkeit bei der belegenen Sache liegen. So stärken wir die Praxisnähe der Schiedsstellen.
Darüber hinaus übernehmen wir die bewährten Regelungen zur Vertretung und zur Hinzuziehung von Dolmetschern aus dem Schlichtungsgesetz. Diese sollen künftig auch für nicht-obligatorische Streitschlichtungen gelten – denn Zugänglichkeit und Verständlichkeit sind immer wichtig.
Die Gebühren werden moderat angepasst – im Lichte der allgemeinen Preisentwicklung ist das auch geboten.
Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Entlastung der Justiz und zur Förderung einer zeitgemäßen, niedrigschwelligen Konfliktlösung in Niedersachsen.