Evrim Camuz: Rede zum Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte (Antrag CDU)
TOP 24: Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten – Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8.000 Euro anheben (Antr. CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Vielen Dank Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Abgeordnete,
es gibt Anträge, die hätte man nach einer Unterrichtung durch die Landesregierung zurückziehen können. Dieser Antrag der CDU zur Erhöhung der Streitwertgrenze bei den Amtsgerichten auf 8000 € ist einer davon.
Also worum geht’s?
Wir stellen fest, dass die Streitwertgrenzen an unseren Gerichten in den letzten 30 Jahren naturgemäß in die Höhe gegangen sind, zuletzt verschärft durch die Inflation.
Das bedeutet Streitigkeiten beispielsweise wegen einer Sachbeschädigung eines Autos, die zuvor an einem Amtsgericht verhandelt wurden, landen plötzlich an unseren Landgerichten, weil das Auto viel teurer ist und eine Sachbeschädigung desselben damit schnell über 4000 € liegt, die Zuständigkeit für die Streitigkeit somit bei den Landgerichten liegt.
Es sind allerdings unsere Amtsgerichte, die als Eingangsinstanz für Bürger*innen dienen. Sie sind direkt in der Nähe, sie sind nahbar und die Hürden zu einem Amtsgericht zu gehen, sind viel geringer.
Die Erhöhung der Streitwertgrenze hat daher ihren Sinn und Zweck nicht nur in der Entlastung der Landgerichte, durch die Umverteilung, sondern erleichtert den Zugang der Bürger*innen zu Gerichten.
Wir Grüne sind der festen Überzeugung, dass eine stark ausgeprägte und gut in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur eine wichtige rechtsstaatliche Aufgabe übernimmt.
Ohne ausreichende Eingangszahlen drohen vielen kleineren Amtsgerichten die Schließung, dies muss mit allen Mitteln verhindert werden, um die Leistungsfähigkeit der Justiz auch im Sinne der UN-Agenda 2030 sicherzustellen. Danach sollen starke und transparente Institutionen gefördert werden und hierzu gehört es eben auch den gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu gewährleisten.
Es ist daher tatsächlich sehr sinnvoll, über die Erhöhung der Streitwertgrenze nachzudenken.
So sinnvoll, dass der Antrag in der letzten Wahlperiode bereits gestellt und mit Grüner Unterstützung einstimmig beschlossen haben.
So sinnvoll, dass die 94. Justizministerinnenkonferenz im Mai 2023 auf Initiative Niedersachsens beschlossen hat, sich diesem Thema zu widmen.
Und so sinnvoll, dass das Bundesjustizministerium bereits einen Referentenentwurf erarbeitet hat.
In diesem Zusammenhang, ist es sehr begrüßenswert, dass der § 23 Nr. 2 GVG um nachbarrechtliche Streitigkeiten ergänzt wird, sodass diese eine ausschließliche Zuständigkeit bei den Amtsgerichten hat. Bei diesen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe eine besondere Bedeutung, sodass auch häufig Ortstermine notwendig sind.
Andersherum ist es genauso sinnvoll Verfahren, die besonderes Fachwissen der entsprechenden Spezialkammern benötigen, ausschließlich ans Landgericht zuzuweisen, wie z.B. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen und Veröffentlichungsstreitigkeiten.
Es ist gut, dass die CDU diese Notwendigkeit sieht und diesen Antrag aus der letzten Legislaturperiode auch in dieser weiterverfolgt, aber gerade im Hinblick darauf, dass es bereits diesen Referentenentwurf gibt, der auch breite Unterstützung von Justizminister*innen der Länder erhält,
ist es fatal unsere Ressourcen zu verschwenden, um mittels einer Bundesratsinitiative aufs selbe Ziel hinauszugehen.