Evrim Camuz: Rede zum Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt (Gesetzentwurf CDU)

TOP 9 – CDU-Antrag zu Häuslicher Gewalt

- Es gilt das gesprochene Wort -

Erst vergangene Woche Donnerstag hatten wir im Innenausschuss die Anhörung zum Entschließungsantrag zur Anordnung einer Fußfessel, den wir gemeinsam im November eingebracht haben. Und schließlich lese ich in der Zeitung die Nachricht: CDU fordert die Anordnung der Fußfessel. Mein erster Gedanke: Was ist daran neu? Wir haben diesen Antrag doch schon längst eingebracht. Wieso bringt die CDU jetzt diesen Gesetzentwurf ein? – Die Antwort auf meine Frage: Es ist Wahlkampf! Es sind Wahlkampfzeiten, und man hat bei der CDU gemerkt: Mit diesem Antrag kann man punkten.

Die Anhörung und die Unterrichtung durch die Landesregierung haben gezeigt, dass es genau das richtige Mittel ist, die Fußfessel zu fordern. Das haben Sie von der CDU in letzter Sekunde noch gemerkt, und deswegen kommt jetzt der Gesetzentwurf. Ich finde das durchschaubar.

Vor dem 25. November hat Ihr Parteivorsitzender Friedrich Merz ein Video hochgeladen, in dem er sagt, man müsse häusliche Gewalt verurteilen, das könne so nicht weitergehen. Auf solche Parolen, auf bloßes Reden hatte ich keine Lust. Genau deswegen haben wir gemeinsam mit den Sozialdemokrat*innen und in enger Abstimmung mit der Innenministerin und der Justizministerin diesen Entschließungsantrag eingebracht, weil wir das nicht auf sich beruhen lassen wollen, weil wir handeln wollen.

Der Gesetzentwurf der Innenministerin und der Landesregierung wird den Anforderungen des spanischen Modells entsprechen. Der Entwurf der CDU ist eine schlechte Kopie aus Hessen. Ich freue mich auf den aktuellen Gesetzentwurf, den wir zeitnah gemeinsam diskutieren werden.

Ich habe gerade noch einmal geguckt: Sie von der CDU haben von 2003 bis 2013 den Innenminister gestellt. Wann war denn die Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt jemals Thema hier? Das kam in den Gesetzesberatungen nicht vor. Es ging immer nur um Terroristen. Es ging nie um häusliche Gewalt.

Wir reden immer über Terroristen, und natürlich müssen wir das Thema Terrorismus auch angehen. Aber wie häufig habe ich in der Innenstadt der Landeshauptstadt Terroristen getroffen? Aber ich muss nur einmal die Straße entlanggehen, und ich kann mir, statistisch gesehen, sicher sein, dass ich Tätern häuslicher Gewalt begegne.

Es ist an der Zeit, dass wir eine Fußfessel anordnen und Opfer endlich wirklich schützen. Frauen werden leider auch außerhalb der eigenen vier Wände ermordet. Deswegen greift Ihr Gesetzentwurf viel zu kurz.

Ihren Zusatz mit dem Telefon finde ich gut. Der Täter sollte ein Telefon haben, um jederzeit kontaktiert werden zu können. Diese Anregung kann man aufnehmen, und wir werden sie, glaube ich, auch aufnehmen.

Zur Klarstellung: Natürlich wird in § 17 c, wo wir die Regelung verorten wollen, geregelt werden, dass die Fußfessel von einem Richter angeordnet wird. Denn das ist natürlich eine einschränkende Maßnahme. Es geht um Zivilrecht und um Gefahrenabwehrrecht.

Mein letzter Punkt: Mich hat sehr mitgenommen, dass Ihr Spitzenkandidat, Ihr Bundesvorsitzender, heute Morgen das Gewaltschutzgesetz des Bundes abgelehnt hat. Es wäre eine Chance gewesen, wirklich etwas für Opfer häuslicher Gewalt zu tun. Sie haben sich bewusst entschieden, das nicht zu tun. Erzählen Sie mir nicht, dass das kein wahltaktisches Kalkül ist!

Wir dagegen werden weiter pragmatisch an diesem Thema arbeiten.

Vielen Dank.

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