Eva Viehoff: Rede zum Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung)
TOP 15 Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Im Jahr 2024 brachen in Niedersachsen fast 2000 Menschen ihre Pflegeausbildung ab, das entspricht fast 18 Prozent der Auszubildenden in diesem Bereich.
Gleichzeitig ist der Pflegemangel in Niedersachsen bereits deutlich spürbar und droht sich in den nächsten Jahren weiter zu verschärfen. Schon jetzt fehlen viele ausgebildete Pflegefachkräfte und der Bedarf wird durch den demografischen Wandel und die Renteneintritte der Baby-Boomer-Generation weiter steigen
Um dem zu begegnen, bringt die Landesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes in die parlamentarische Debatte ein. Damit wird ein essenzieller Pfeiler zur Stärkung der generalistischen Pflegeausbildung in Niedersachsen gesetzt.
Dabei ist das zentrale Ziel die unbürokratische und zeitnahe Einrichtung einer Ombudsstelle, um die Pflegeausbildung aktiv zu unterstützen und vor allem die Verringerung der Anzahl an Ausbildungsabbrüchen zu erreichen; denn jede beendete Ausbildung ist ein Gewinn und dient der Fachkräftesicherung.
Kernaufgabe der geplanten Ombudsstelle wird die Beilegung von Streitigkeiten zwischen der oder dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung sein. Wir schaffen damit ein niedrigschwelliges Verfahren, bei dem großer Wert auf die Integrität und die Qualität dieser neuen Instanz gelegt. Um dies zu erreichen wird
- Die Ombudsstelle wird bei der zuständigen Stelle dem Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH eingerichtet.
- Die Ombudspersonen werden ehrenamtlich tätig sein. Sie sollen über berufliche Erfahrung in der Pflegeausbildung und Kenntnisse der maßgeblichen Rechtsvorschriften verfügen und
- Wir sichern die notwendige Vielfalt und Repräsentation – durch Quotierung – mindestens die Hälfte der Ombudspersonen sollen Frauen und mindestens eine Ombudsperson ein Mann sein. Dies ist wichtig, da Frauen den weitaus größeren Anteil an den Beschäftigten in den Pflegeberufen stellen und in besonderem Maße von der Arbeit der Ombudsstelle profitieren werden.
Neben der Tatsache, dass die Ombudsstelle zur Konfliktlösung vorgesehen ist; dient sie auch der Transparenz und Qualitätssicherung. Der vorgesehen jährliche öffentliche Tätigkeitsbericht, wird uns wertvolle Informationen über die Art und Anzahl der Anfragen liefern.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes sind überschaubar und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum öffentlichen Interesse. Auch in der Verbandsbeteiligung stieß die Einrichtung dieser Ombudsstelle auf Zustimmung - in zehn Stellungnahmen wurde ihre Einrichtung ausdrücklich begrüßt und in keiner abgelehnt.
Die Ombudsstelle wird die generalistische Pflegeausbildung stärken. Indem Konflikte benannt und beigelegt werden können, erhöhen wir die Ausbildungsqualität und damit auch die Versorgungsqualität von Menschen mit Pflegebedarf.