Eva Viehoff: Rede zum nds. Gesetze über Ladenöffnungszeiten

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Spiele sind eröffnet – wer bietet den Unternehmen des Einzelhandels mehr an, wenn es um den Verkaufsoffenen Sonntag geht?

Stand heute ist die FDP mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf Siegerin.
Wir stellen gar nicht in Abrede, dass es Regelungsbedarf in Bezug auf das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungszeiten gibt. Das sagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr deutlich.

Dem Bundesverfassungsgericht geht es in seinem Urteil jedoch vor allen Dingen darum, für die Kommunen Rechtssicherheit zu schaffen und nicht darum die Sonntagsruhe zu opfern – das hat es ganz deutlich gesagt.

Es ist also notwendig die Anlassbezogenheit deutlich zu definieren. Und das sollten wir tun! Wir verstehen das Urteil aber auch dahingehend, dass dies unter Beachtung der Sonntagsruhe nur in einem eng definierten Rahmen möglich sein kann.
Es reicht also nicht einfach alles aufzuzählen was möglich wäre. Es muss gewichtet werden um Rechtssicherheit zu schaffen.

Meine Damen und Herren,

und obwohl die FDP in ihrer Begründung schreibt die Sonntagsöffnung soll nicht ausgeweitet werden – tut sie es dennoch!
Anders ist doch nicht zu verstehen warum in der Summe am Ende bis zu 12 Sonntagsöffnungen möglich sein sollen.

Die Kirchen, Gewerkschaften und die betroffenen Arbeitnehmer*innen habe sie dazu anscheinend nicht gefragt.

Wir meinen, wie auch die Landesallianz für den freien Sonntag in Niedersachsen 4 Sonntage sind genug.

Denn eins ist uns doch wohl allen klar, durch die Sonntagsöffnungen wird keine T-Shirt, kein Kleid, keine Hose, kein Buch mehr verkauft!

Mehr Umsatz generiert man mit Kund*innen Bezogenheit und der persönlichen Beratung vor Ort; denn das bietet der Onlinehandel so nicht.

Genau das wird aber nur erreicht mit zufriedenen Arbeitnehmer*innen. Das schafft man mit guter Bezahlung, Tariftreue und Wertschätzung den eigenen Mitarbeiter*innen gegenüber.

Meine Damen und Herren,

Da gibt es im Einzelhandel Handlungsbedarf!

Es wäre also gut gewesen, wenn der vorliegende Gesetzentwurf auf die Arbeitnehmer*innen-Rechte nur mehr Rücksicht nehmen würde.

Denn wir alle wissen hoffentlich, dass es ohne Arbeitnehmer*innen die an diesen Tagen arbeiten keine Sonntagsöffnungen gibt.

Das sind noch einmal zusätzlich Arbeitszeiten zu den im Einzelhandel schon vorhanden Arbeitszeiten.

Falls Sie es nicht wissen sollten:

Im Einzelhandel wird oft bis tief in den Abend hinein gearbeitet und eben auch Samstags. Schon heute sind werktags Öffnungszeiten von 0-24 Uhr möglich. Die Einhaltung der Sonntagsruhe hat gerade für diese Arbeitnehmer*innen eine herausragende Bedeutung, dem dieser Gesetzentwurf keine Rechnung trägt.

Gerade im Einzelhandel arbeiten vornehmlich Frauen. Da ist es geradezu ein Hohn, in die Begründung des Entwurfes zu schreiben, dass das Gesetz

Ich zitiere:

„Auswirkungen … auf Familien sowie die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Keine!“

Das musste ich zweimal lesen, weil ich es nicht glauben konnte!

Liebe FDP – da bleiben wir sprachlos zurück und werden den Antrag ablehnen!

Vielen Dank.

Zurück zum Pressearchiv