EU-Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste (Port Package II) darf wettbewerbsfähige - Strukturen in Niedersachsen nicht zerschlagen

Alle Fraktionen des niedersächsischen Landtages haben am 18.05.2005 eine gemeinsame Entschließung zur geplanten EU-Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste (Port Package II) angenommen:...

1. Der Landtag stellt fest, dass die Europäische Kommission im Herbst 2004 noch unter dem Kommissionspräsidenten Romano Prodi einen Richtlinienvorschlag über den Zugang zum Markt für Hafendienste, das sogenannte Port Package II vorgelegt hat. Erklärtes Ziel der Richtlinie ist es, den Wettbewerb in und zwischen den Häfen zu verbessern, die Qualität der für die Hafennutzer erbrachten Dienstleistungen zu verbessern und die Effizienz und Flexibilität zu erhöhen. Ferner einen Beitrag zur Kostensenkung zu leisten und Vorteile zugunsten des Verbrauchers zu erbringen.
2. Der Landtag begrüßt die Initiative der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern im Bundesrat. Der Landtag teilt die in dem Antrag zum Ausdruck kommende Auffassung, wonach die Kommission bei Vorlage der Richtlinie zwei wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen habe. Zum einen besteht ein intensiver Wettbewerb in den relevanten Märkten zwischen den europäischen Häfen. Zum anderen sind die in der Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen nicht geeignet, eine weitere Liberalisierung herbeizuführen.
3. Der Landtag unterstützt die Landesregierung bei der gemeinsamen Bundesratsinitiative der norddeutschen Bundesländer, des Bundestages und der Bundesregierung, die Richtlinie in der jetzigen Form abzulehnen. Die Landesregierung wird gebeten, im Rahmen des Beratungs- und Rechtsetzungsverfahrens mit Nachdruck die Interessen der niedersächsischen Hafenwirtschaft im Sinne des Bundesrates gegenüber der initiativen EU-Kommission zu vertreten und hierzu die unterschiedlichsten Gremien zu nutzen, in denen das Land durch die Landesregierung vertreten ist. Rein vorsorglich fordert der Landtag als Mindestvoraussetzung für die Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste
– vor einer weiteren Beratung eine differenzierte Analyse der aktuellen Markt- und Wettbewerbssituation für Hafendienstleistungen sowie eine rechtliche und wirtschaftliche Folgenabschätzung der Umsetzung des Richtlinienentwurfs auf die aktuellen Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und auf die mit der Richtlinie verfolgten Ziele vorzunehmen,
– einen Verzicht auf ein Ausschreibungsverfahren für investitionsintensive Hafendienstleistungen (Hafenumschlagsleistungen), sofern im relevanten Markt Wettbewerb besteht,
– eine Ausschreibung bezogen auf den Hafendienstleistungsbereich nur dann zuzulassen, wenn es im relevanten Markt keinen Wettbewerb gibt oder eine neue, über den Eigen- bzw. Ergänzungsbedarf eines bestehenden Betreibers hinausgehende Hafenfläche in den Verkehr gebracht wird,
– eine Bestandsgarantie für am Markt zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Richtlinie aktive Unternehmen zumindest für die Dauer der Vertragslaufzeit zuzüglich angemessener Verlängerungsoptionen im Hinblick auf getätigte und zu tätigende Investitionen, Härtefallregelungen und eine Entschädigungsregelung zum Verkehrswert für den Fall des ausschreibungsbedingten Verlustes eines Unternehmens,
– einen Verzicht auf die obligatorische Genehmigungspflicht,
– zur Vermeidung von Sozialdumping und aus Gründen gebotener Sicherheit die Selbstabfertigung uneingeschränkt auf das bordeigene Personal zu begrenzen,
– die Beachtung des Gebotes der Leichtigkeit und Sicherheit im Schiffsverkehr und damit die Herausnahme des Lotswesens als nicht kommerzielle Dienstleistung aus der Richtlinie,
– die Förderung der Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand, den Seehafenbetreibern und den Hafendiensteanbietern,
– die Einhaltung örtlicher Sicherheits- und Umweltbestimmungen.
Beachten Sie zum gleichen Thema auch die Rede von Hansso Janssen (Bündnis 90/Die Grünen), die Sie hier>> abrufen können.
Quelle des Entschließungstextes: Landtagsdrucksache 15/1944.

Zurück zum Pressearchiv