Enno Hagenah: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes

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Anrede,
grundsätzlich haben wir den Ansatz begrüßt, mit dem Nahverkehrsgesetz mehr Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die regionale Ebene herunter zu geben. Leider hat der absichtsvolle Schlendrian bei der Zweckbindung der Mittelverwendung eine Zustimmung für uns unmöglich gemacht. Trotz unserer Hinweise in der Ausschussberatung ist keine dem Regionalisierungsgesetz adäquate Konkretion mehr von den Mehrheitsfraktionen aufgenommen worden.
Ich weise auch hier noch einmal auf die eklatanten Widersprüche zwischen § 7 (1) und § 7 (8) hin.
In §7(1) Finanzierung heißt es:
"Das Land verteilt die Finanzmittel nach § 8 Abs. 1 des Regionalisierungsgesetzes. Die Finanzmittel sind im Wesentlichen dazu bestimmt, im Schienenpersonennahverkehr bedarfsgerechte Verkehrsangebote sicherzustellen und den Schienenpersonennahverkehr weiter zu entwickeln."
Hier beschreiben Sie die bundesrechtliche Bindung der Mittel noch korrekt. Aber in Absatz (8) heißt es dann:
"Die Mittel sind zu verwenden”¦
4. zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat."
Hiermit wird den Kämmerern in Niedersachsen nicht nur eine Tür, sondern eher ein Scheuentor geöffnet. Mit dieser Regelung können die bisher kommunal getragenen Bestellkosten zukünftig aus den umgelegten Regionalisierungsmitteln des Bundes beglichen werden.
Das Nahverkehrsgesetz wird somit zur 21-Millionen-Euro-Beruhigungspille für vom Land im Finanzausgleich geschröpfte Kommunen. Gewünschter Nebeneffekt ist das so erkaufte Schweigen der Kommunen zum 90 Mio. € - Beutezug des Landes aus der Regionalisierungskasse von Bund und Bahn für die Finanzierung der Landesaufgabe Schülerbeförderung.
Beleg für diese plumpe Umfinanzierungsaktion der laxen Gesetzesformulierung ist ein Zitat des CDU Kollegen Hogrefe vom 9.12.2004 aus der Verdener Aller Zeitung.
"Der Landkreis Verden wird danach bereits im kommenden Jahr mit einem Zuschuss von 445.000 Euro von der Landesebene rechnen können", zitiert die Verdener Aller Zeitung Herrn Hogrefe. Und weiter steht in dem Artikel: "Dieser Betrag würde zur Verbesserung des enorm defizitären Kreishaushaltes für 2005 und in den Folgejahren beitragen. Derzeit weist der Haushaltsentwurf noch eine Ausgabe an den Zweckverband VBN, der in der Region Bremen und Umland den öffentlichen Personennahverkehr betreibt, eine Zuweisung von 470.000 Euro auf." (Zitatende)
Ihr allzu lockerer Umgang mit der Zweckbindung der Bundesmittel wird spätestens 2007 bei der Revision durch den Bund bei den Regionalisierungsmitteln zum Schaden für das Land sein. Nachbesserungen durch klare Verwaltungsvorgaben sind deshalb dringend geboten, damit nicht alle das Gesetz so missverstehen wie Kollege Hogrefe. Durch unsere Ablehnung heute wollen wir Druck für einen Bundesrechtskonformen Vollzug aufbauen. Unsere Unterstützung dient allen Aufgabenträgern, die die Mittel nicht als Ersatz eigener Finanzverpflichtungen, sondern korrekt einsetzen wollen.
Mehr Kompetenzen auf regionaler Ebene dürfen nicht auf den tönernen Füßen des möglichen Mittelmissbrauches gründen.

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