Dringliche Anfrage: Wie viel Fördermittel des Bundes lässt die Landesregierung liegen?

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung wichtiger Landesaufgaben, wie z.B. der wirtschaftlichen Entwicklung, Städtebau, Ganztagsbetreuung, Agrarstruktur oder Naturschutz. Zugleich wird damit der sparsame Umgang mit Landesmitteln ermöglicht. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen heißt es daher auch auf Seite 86: „Wir wollen im Landeshaushalt ausreichende Kofinanzierungsmittel zur Verfügung stellen, um europäische und nationale Fördermittel vollständig abrufen zu können.“

Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2020 jedoch Fördermittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz in Höhe von 9,5 Mio. Euro verfallen lassen, so Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) in der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags am 14. Oktober 2021. Bezüglich des Doppelhaushalts 2022/23 beschrieb sie an gleicher Stelle, dass für eine vollständige Ausschöpfung der im Sonderrahmenplan Förderung der ländlichen Entwicklung verfügbaren Bundesmittel im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung pro Jahr 13,265 Mio. Euro fehlen würden.

Weiterhin berichtete die Neue Presse am 21. Oktober 2021 im Aufgabenfeld der regionalen Wirtschaftsentwicklung unter der Überschrift „Wirtschaftsminister Althusmann lässt 20,5 Millionen Euro liegen“ ebenfalls von verfallenen Fördermitteln. So heißt es in dem Artikel: „Von 2017 bis 2020 mussten 20,5 Millionen Euro an den Bund zurücküberwiesen werden, das teilte eine Sprecherin des Hauses von Bernd Althusmann auf NP-Nachfrage mit. Damit sind gut ein Viertel der Mittel verfallen, die der Bund für die regionale Wirtschaftsentwicklung zur Verfügung gestellt hat.“

Am 7. Oktober 2021 antwortete die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von FDP-Abgeordneten (DS 18/10037) auf die Frage, welche Fördermittel (u.a. des Bundes) aufgrund mangelnder Kofinanzierung oder aus anderen Gründen nicht abgerufen werden konnten und deshalb umgeschichtet werden mussten, mit einer Liste an Umschichtungen im Kultusbereich. Ein Hinweis, dass Fördermittel des Bundes vollständig verfallen sind, wie es später in den o.g. Fällen bekannt wurde, fand sich in dieser Antwort nicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe hat die Landesregierung eingeplante Fördermittel des Bundes in den Jahren 2019 und 2020 aufgrund mangelnder Nachfrage oder unvollständiger Kofinanzierung verfallen lassen (Bitte „mangelnde Nachfrage“ und „unvollständige Kofinanzierung“ differenziert darstellen)?
  2. Welche Fälle sind bereits absehbar, in denen Fördermittel des Bundes im laufenden Jahr aufgrund mangelnder Nachfrage oder fehlender bzw. zu geringer Kofinanzierung durch die Landesregierung nicht in Anspruch genommen werden können?
  3. In welcher Höhe hat das Land in 2019 und 2020 eigene Kofinanzierungsmittel eingespart, weil Förderprogramme nicht vollständig abgerufen bzw. nur anteilig gegenfinanziert wurden (Bitte nach „mangelnde Nachfrage“ oder „unvollständige Kofinanzierung“ differenziert darstellen)?
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