Dringliche Anfrage: Wie und bis wann will die Landesregierung die Arbeitszeit der Lehrkräfte rechtssicher gestalten?

Als Konsequenz aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 09.06.2015 zur Arbeitszeit von Lehrkräften hat die niedersächsische Landesregierung ein Expertengremium Arbeitszeitanalyse damit beauftragt, Vorschläge zu Kriterien, Instrumenten und Verfahren für eine rechtssichere Bemessung und Bewertung der Arbeitszeit von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern zu entwickeln. Am 22. Oktober 2018 hat das Expertengremiums Arbeitszeitanalyse seine Empfehlungen vorgelegt.

Grundlage für diese Empfehlungen war unter anderem die von der Georg-August-Universität Göttingen erstellte und 2016 vorgelegte Arbeitszeitstudie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen 2015/2016. Diese Studie hatte deutlich gemacht, dass die in § 60 Abs. 2 NBG vorgesehene Obergrenze der Wochenarbeitszeit von der Mehrheit der Lehrkräfte nicht eingehalten werden kann.

Das Expertengremium Arbeitszeitanalyse hat als Konsequenz daraus als kurzfristig umzusetzende Maßnahmen unter anderem vorgeschlagen, den Gymnasien, Gesamtschulen und Grundschulen Entlastungsstunden für die zielgerichtete Entlastung von Lehrkräften zur Verfügung zu stellen, das Unterrichtsdeputat an Grundschulen von 28 Wochenstunden auf 27 Wochenstunden abzusenken und in der Gymnasialen Oberstufe die durchschnittlichen Kursgrößen abzusenken.

Die Braunschweiger Zeitung hat am 29.11.2018 berichtet, dass Kultusminister Tonne erklärt habe, dass er der Empfehlung der Arbeitszeitkommission nicht folgen wolle, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Grundschulen um eine Wochenstunde zu senken. Diese Empfehlung sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Von den Verbänden der Lehrkräfte kommt Kritik an der bisherigen Reaktion des Kultusministers auf die Empfehlungen des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse. Die GEW erklärte in einer Presseinformation vom 29.11., mit seiner offenkundigen Festlegung, die Unterrichtsverpflichtung an Grundschulen nicht senken zu wollen, gefährde der Kultusminister den von ihm vorgeschlagenen „Runden Tisch“. Stattdessen forderte die GEW tatsächlich ergebnisoffene Gespräche und zeitnah konkrete Schritte zur Entlastung der Lehrkräfte. Auch der Philologenverband Niedersachsen erklärte trotz der angekündigten Einführung von Korrekturtagen in einer Pressemitteilung vom 28.11, dass den Gymnasiallehrkräften „jedes Verständnis für das Ausbleiben längst überfälliger grundsätzlicher Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen fehle“.

  1. Mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen will die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte rechtssicher berechnet, gestaltet und die im NBG vorgegebene Arbeitszeit eingehalten wird?
  2. In welchem Zeitrahmen will die Landesregierung welche vom Expertengremium Arbeitszeitanalyse vorgelegten Empfehlungen umsetzen?
  3. Welche weiteren Maßnahmen will die Landesregierung zur Umsetzung des Urteils des OVG Lüneburgs und zur Entlastung der Lehrkräfte wann ergreifen?
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