Dringliche Anfrage: Wie begegnen PolitikerInnen den WählerInnen von morgen - PolitikerInnenbesuche in Schulen vor den Wahlen mit zweierlei Maß?

Den Besuch von Politikerinnen und Politikern an Schulen in den letzten 4 Wochen vor einer Europa, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl hat die Landesregierung mit einem am 01.08.09 in Kraft getretenen Erlass untersagt. Seit August 2007 hatten die Eigenverantwortlichen Schulen selbst darüber entscheiden dürfen.

Entsprechend der neuen Erlasslage hat die Landesregierung inzwischen einige zum Teil mit großem Engagement auch von Schülerinnen und Schülern vorbereitete Podiumsdiskussionen im Vorfeld der Bundestagswahl verboten, so zum Beispiel eine vom Stadtjugendring Göttingen für mehrere Schulen organisierte Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aller in den Bundestag gewählten Parteien. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 26.08. berichtete, wurde ebenfalls eine von der Schülervertretung des Hildesheimer Goethe-Gymnasiums geplante Podiumsdiskussion im Vorfeld der Bundestagswahl untersagt. Auch der Versuch des Schulleiters, die dritte und vierte Stunde für unterrichtsfrei zu erklären und den versäumten Stoff vorzuholen, um die lange vorbereitete Veranstaltung doch noch zu ermöglichen, wurde verboten.

Anders am Gymnasium Helene-Lange-Schule in Hannover: Dort hatten die Schülerinnen und Schüler am 10.09.2009 offenbar ab 11.20 Uhr schulfrei, um ab 13.00 Uhr der Festrede der Bundesfamilienministerin und CDU-Spitzenkandidatin Ursula von der Leyen anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Schule zu lauschen, die auf ihrer Wahlkampftour dort Station gemacht hat.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche sachlichen Gründe haben die Landesregierung im Frühsommer 2009 bewogen, die Anwendung des oben genannten Erlasses der Zuständigkeit der Eigenverantwortlichen Schulen wieder zu entziehen und dessen Umsetzung offenkundig sehr restriktiv zu handhaben?
  2. Wie ist angesichts des oben genannten Erlasses und seiner restriktiven Handhabung durch die Landesregierung bei Podiumsdiskussionen mit Abgesandten aller im Bundestag vertretenen Parteien der Besuch der CDU-Spitzenkandidatin von der Leyen während der Unterrichtszeit zu begründen?
  3. Aus welchen Gründen sieht die Landesregierung eine geringere Gefahr einer Beeinflussung von Jugendlichen durch eine Podiumsdiskussion mit den Spitzenkandidatinnen und –kandidaten aller Parteien, wenn diese nicht in einer Schule, sondern – wie am 10. September diesen Jahres – auf Einladung des Landtagspräsidenten im Landtag stattfindet?

Fraktionsvorsitzender  

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