Dringliche Anfrage: Welche Probleme schafft die Umstrukturierung im Maßregelvollzug?

 

Zum 1.1. 2007 beabsichtigt die Landesregierung, die in Landeshand verbleibenden Maßregelvollzugseinrichtungen Moringen und Brauel zu Maßregelvollzugszentren (Südwest, bzw. Nordost) zu erklären.

Für die verbleibenden Landeskrankenhäuser, die Aufgaben des Maßregelvollzugs wahrnehmen, werden jeweils 11 Beschäftigte eingesetzt, die nur den Weisungen des Landes unterworfen sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Eingriffe in den Kernbereich von Grundrechten nur auf Anordnung dieser Beschäftigten erfolgen.

Wir fragen die Landesregierung:

  • Wie erfolgte die Personalbedarfberechnung für diese 11 Beschäftigten und ist auf dieser Grundlage sichergestellt, dass an 365 Tagen jeweils über 24 Stunden  mindestens ein entsprechende/r Beschäftigte/r anwesend sein kann, wenn man durchschnittlich übliche Ausfallszeiten berücksichtigt?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung vieler Verfassungsexperten, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht nur die Anordnung, sondern auch die Durchführung der Maßnahme  einen so schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte darstellt, dass diese als hoheitliche Aufgabe zu betrachten sind und von entsprechendem Personal durchgeführt werden müssen?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die Bedarfsentwicklung im Maßregelvollzug, wie gedenkt sie daneben die künftige Unterbringung der nach §§ 126a und 81 STPO untergebrachten Personen zu regeln?

Fraktionsvorsitzender

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