Dringliche Anfrage: Was unternimmt die Landesregierung gegen zweifelhafte Gutachten?
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete in ihrer Ausgabe vom 21.04.2010: "Ein Nervenarzt aus Lüneburg soll für Behörden Gefälligkeitsgutachten erstellt haben. Wie das TV-Politmagazin 'Report Mainz' am Montagabend berichtete, wird dem 75-jährigen Professor vorgeworfen, kranken Asylbewerbern die Reisefähigkeit und Lehrern gegen ihren Willen die Dienstunfähigkeit bescheinigt zu haben. In mindestens sieben Fällen habe Theo V. Asylbewerber nur kurz und oberflächlich untersucht, bevor er feststellte, dass ihrer Ausweisung keine psychische Störung entgegenstehe, sagte Kai Weber, Sprecher des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, gestern. In Gerichtsverfahren sei V. von anderen Experten eine tendenziöse, wertende Begutachtung vorgeworfen worden. [”¦] Der Lüneburger Nervenarzt, der in den achtziger Jahren das dortige Landeskrankenhaus geleitet hat, ist zudem wegen der Begutachtung von Lehrern in die Kritik geraten." Ein in dem Artikel zitierter ehemaliger Lehrer wirft den Behörden vor, sie wollten durch den gezielten Einsatz des Gutachters Pensionsansprüche vermeiden.
Mit Beschluss vom 11. August 2009 hat das Landgericht Hannover in seinem Beschluss (Az. 28 T 43/09; 44 XIV 82/09) die sofortige Entlassung eines Flüchtlings aus der Abschiebungshaft angeordnet und festgestellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen in Abschiebungshaft seit dem 28. Juli 2009 rechtswidrig war. In seiner Begründung folgt das Landgericht ausdrücklich nicht dem von der Ausländerbehörde des Landkreises Emsland eingeholten nervenärztlichen Gutachten von Professor V. vom 29.07.2009, der "ohne eingehende Begründung das Vorliegen einer psychischen Störung ausschließt und sich im Übrigen in wertender Weise zu nicht medizinischen Fragen äußert". Obwohl in einer Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE) vom 12.08.2009 ausdrücklich zitiert wurde, dass es sich um einen Beschluss des LANDGERICHTS Hannover handelt, antwortete das Innenministerium darauf ausweichend: "Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration ist kein Fall bekannt, in dem ein VERWALTUNGSGERICHT ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. med. V. in Frage gestellt oder gar verworfen hat." Auf den Unterschied zwischen einem Landgericht und einem Verwaltungsgericht ging das Innenministerium dabei nicht ein. Zu dem genannten Gutachten nimmt Dr. med. Hans Wolfgang Gierlichs, zertifizierter Gutachter und Supervisor der Landesärztekammer Nordrhein-Westfalen für die Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, Stellung mit der Aussage: "Zusammenfassend weist das Gutachten erhebliche methodische Mängel auf, es ist darüber hinaus tendenziös."
Das Innenministerium weist sowohl in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage als auch in seiner Stellungnahme gegenüber der HAZ darauf hin, dass die Ausländerbehörden vor Ort selbst entscheiden, welche Gutachter sie beauftragen. Zudem antwortete die Landesregierung am 29.08.2008 auf eine Anfrage der Abgeordneten Polat: "Die von den niedersächsischen Ausländerbehörden in Auftrag gegebenen ärztlichen Gutachten werden nicht statistisch erfasst."
Wir fragen die Landesregierung:
- Nach welchen Kriterien wählen die Ausländerbehörden, Gesundheitsämter und die Landesschulbehörde ÄrztInnen als GutachterInnen in ausländerrechtlichen Angelegenheiten oder im Zusammenhang mit der Versetzung von Lehrkräften wegen Dienstunfähigkeit aus?
- An welchen rechtlichen Vorgaben bezüglich Qualifikationsanforderungen an ÄrztInnen und deren Gutachten müssen sich Landesregierung und niedersächsische Behörden bei medizinischen Gutachten im ausländerrechtlichen und dienstrechtlichen Bereich orientieren?
- Wird die Landesregierung durch eine Weisung an die niedersächsischen Behörden oder ähnliche Maßnahmen verbindlich darauf hinwirken, dass Professor V. aufgrund der offensichtlichen Mängel nicht mehr mit Gutachten beauftragt wird bzw. warum wird sie es nicht tun?
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender