Dringliche Anfrage: Verkauft die Landesregierung die Interessen Niedersachsens an der Elbe?
Dringliche Anfrage
Verkauft die Landesregierung die Interessen Niedersachsens an der Elbe?
Der jetzt bekannt gewordene Entwurf eines Vertrages zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Land Niedersachsen und den Deichverbänden an der Elbe hat zu erheblichen Diskussionen in der Region geführt. Entgegen den Aussagen Umweltminister Sanders besteht offensichtlich ein enger Zusammenhang zwischen der Zustimmung zur erneuten Vertiefung der Elbe und dem Abschluss des Vertrages über die künftige Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke und des Deichvorlandes an der Elbe. Â Die im Entwurf enthaltenen Regelungen über die Unterhaltung und Sicherung sollen Entscheidungen der Genehmigungsbehörde über einen künftigen Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung der Elbe ersetzen. Befürchtungen, dass damit das Klagerecht von Deichverbänden, Kommunen und Anliegern gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss eingeschränkt werden könnte, konnten noch nicht entkräftet werden. In § 8 Absatz 2 wird eindeutig die Durchführung des Ausbauvorhabens Fahrrinnenanpassung für 14,5 m tiefgehende Schiffe als wesentliches Merkmal des Vertrages bezeichnet. Dies bedeutet, dass mit der Unterschrift des Landes unter diesen Vertrag, die Zustimmung zur beantragten Fahrrinnenanpassung faktisch erfolgt und im Planfeststellungsverfahren für das Land nur die Möglichkeit bleibt, sein Einvernehmen zu erteilen.
Es muss das Interesse der Landesregierung sein, dass der Bund die bekannten und eindeutigen negativen Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung von 1999 auf die Sicherheit der Deiche als Tatsachen anerkennt und dies auch in dem Vertrag zum Ausdruck kommt. Die Übernahme der Kosten der durch die Belastungen der letzten Elbvertiefung aufgetretenen und noch weiter auftretenden Schäden durch den Bund muss sichergestellt sein. Eine vertraglich vereinbarte generelle Übernahme der Unterhaltungskosten an den Sicherungs- und Schutzwerken der Deiche bzw. an den unbefestigten Deichvorlandbereichen wäre eine Möglichkeit. Allerdings müssen die Landesregierung bzw. die zuständigen Fachbehörden des Landes über den Umfang der künftigen Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hinter den Deichen. Es ist nicht verantwortbar, dass für den Fall, dass sich die im Vertragsentwurf vorgesehene Schaukommission nicht über Notwendigkeit und Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen einigt, auf Kosten der Sicherheit der Elbe-Region langwierige Auseinandersetzungen mit ungewissen Ausgang ausgetragen werden und möglicherweise erst Gerichte über Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden.
Die Entscheidung über eine erneute Elbvertiefung ist nicht allein eine Frage des Geldes. Letztlich geht es um die Frage, der Beherrschbarkeit von schnellerer Fließgeschwindigkeit der Elbe, höher auflaufenden Fluten und Sturmfluten und künftig steigendem Meeresspiegel. Letztlich geht es um die Frage, ob die Deiche auch in außergewöhnlichen Situationen Sicherheit für die Menschen hinter dem Deich gewährleisten. Bereits einmal haben sich die Wasserbauingenieure der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes geirrt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund des bekannt gewordenen Vertragsentwurfs über die Unterhaltung des Vorlandbereichs an der Elbe, ihre Aussage aufrecht, dass kein Zusammenhang zwischen diesem Vertrag und der Erklärung des Einvernehmens im laufenden Planfeststellungsverfahren zur erneuten Vertiefung der Elbe besteht?
2. In welcher Weise will die Landesregierung sicherstellen, dass mit der im Vertragsentwurf vorgesehenen Zuständigkeit alle von den Deichverbänden und vom Land für den Hochwasserschutz für notwendig erachteten Maßnahmen an der Elbe vom Bund tatsächlich zeitnah durchgeführt bzw. finanziert werden?
3. Welche direkten finanziellen Vorteile würde der Abschluss dieses Vertrages und eines noch gar nicht verhandelten Vertrages über die Zuständigkeit an der Oste für das Land und die betroffenen Deichverbände bringen, die so hoch zu bewerten sind, dass der gravierende Nachteil einer Zersplitterung der Zuständigkeit für den Hochwasserschutz an der Elbe dafür in Kauf genommen werden soll? (Berechnung vor dem Hintergrund der bislang üblichen Kostenaufteilung zwischen Land, Bund und Deichverbänden abzgl. der Kosten für die Unterhaltung der Oste)
Fraktionsvorsitzender