Dringliche Anfrage: Stoppen Brandschutz und Keimgutachten Agrarfabriken?
Nachdem Umweltverbände und Bürgerinitiativen in zahllosen Genehmigungsverfahren auf den mangelnden Brand- und Keimschutz von Großmastanlagen hingewiesen hatten, hat der Landkreis Emsland nun – anscheinend mit Unterstützung der Landesregierung - einen "Quasi-Stopp für Großmastställe" ("Lob für Initiative gegen Großmast", NOZ vom 26.10.2010) und eine drastische Verschärfung der Auflagen angekündigt. So soll in Zukunft auf Grundlage einer noch im Entwurf befindlichen Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und zweier OVG-Urteile vom 14.1.2010 und 10.5.2010 aus Nordrhein-Westfalen generell ein Gutachten über mögliche Keimbelastungen eingefordert werden, die einen Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Bebauung berücksichtigen müssen (Pressemitteilung des Landkreises Emsland vom 22.10.2010). Außerdem müssen alle Antragsteller von Tierfabriken in Zukunft ein umfassendes Brandschutzkonzept eines unabhängigen Sachverständigen hinsichtlich der allgemeinen Schutzziele der niedersächsischen Bauordnung insbesondere im Hinblick auf die Tierrettung vorlegen.
Juristen halten es für erforderlich, dass eine eigenständige Flucht von Menschen und Tieren innerhalb von 10 Minuten möglich sein muss (siehe Peter Kremer in "Widerstand gegen Massentierhaltungsanlagen", www.bund.net): "Nahezu keine Anlage ist so konzipiert, dass diese Anforderungen auch nur ansatzweise eingehalten werden können." Bei Geflügelställen ist die Einstreu ein besonderes Problem bei großen Ställen. "Die Rettung der Tiere wird hier verlangen, dass mindestens zwei der vier Aussenwände eines solchen Stalles innerhalb von Minuten komplett geöffnet werden können. Es gibt Stallsysteme, die dies ermöglichen. Allerdings wird dies in der Praxis bisher kaum genutzt."
Das für den Brand- und Gesundheitsschutz zuständige Sozialministerium von Ministerin Özkan hält die Pflicht für Gutachten für sinnvoll, um jegliche Gefährdung auszuschließen (NOZ vom 26.10.2010). Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordern eine Anwendung der emsländischen Bestimmungen nun in ganz Niedersachsen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Können alle niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover das Recht so an-wenden wie der Kreis Emsland und die gleichen Vorgaben zum Brandschutz und Keimschutz von den Antragstellern verlangen?
- Welche Brandschutzvorgaben müssen nach Meinung der Landesregierung für den Bau großer Tiermastställe im Detail (z.B. brennbares Material, Fluchtzeit, Brandschutzkonzept, Feuerwehrzugang, Brandausbreitung, Löscharbeiten, Tierrettung) beachtet werden?
- Welche Gesundheitsschutzvorgaben hält die Landesregierung für den Bau großer Tiermastställe im Detail für zwingend, insbesondere vor dem Hintergrund der zitierten Urteile in NRW und der VDI-Richtlinie?
Fraktionsvorsitzender