Dringliche Anfrage: Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verfolgt gemäß Artikel 4 Absatz 1 im Wesentlichen das Ziel, bis Ende 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers zu erreichen.

Von diesem Ziel ist Niedersachsen jedoch weit entfernt: Laut einer auf der Homepage des Niedersächsischen Umweltministeriums veröffentlichten Karte mit Bearbeitungsstand 30.06.2010 ist auf 62% der Landesfläche zumindest der oberste Grundwasserhorizont oberhalb des Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) mit Nitrat belastet. In seiner Antwort vom 24.05.2012 auf eine Anfrage des Abgeordneten Dieter Möhrmann (Drs.: 16/4805) räumte der ehemalige Umweltminister Dr. Birkner daher ein, für jene Grundwasserkörper, für die die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 selbst dann nicht erreicht werden können, wenn ab sofort jeglicher Nitrateintrag gestoppt würde, eine Fristverlängerung bei der EU-Kommission beantragt zu haben. Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Wasserrahmenrichtlinie kann eine Fristverlängerung jedoch nur gewährt werden, wenn sich der Zustand nicht weiter verschlechtert. Genau dieses ist jedoch der Fall: Wie den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung im Rahmen einer Unterrichtung am 04.09.2013 mitgeteilt wurde, sind die Nitratwerte zwischen 2009 und 2011 bei 102 Grundwassermessstellen stark und bei weiteren 21 Messstellen leicht gestiegen.

Auch für die niedersächsischen Oberflächengewässer sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie offenbar nicht fristgerecht zu erreichen. Während der Mehrzahl der Fließgewässer ein guter chemischer Zustand bescheinigt werden könne, sei ein guter ökologischer für 1.458 der 1.557 niedersächsischen Fließgewässer nicht zu erreichen, schreibt der ehemaligen Umweltminister Dr. Birkner in seiner Antwort auf oben genannte Anfrage

Wir fragen die Landesregierung

  1. Wie beurteilt die Landesregierung den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen derzeit auch im Vergleich zu anderen Bundesländern?
  2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser baldmöglichst zu erreichen?
  3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um insbesondere den ökologischen Zustand der Fließgewässer zeitnahe entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern?
Zurück zum Pressearchiv