Dringliche Anfrage: Selbsternannte „Bürgerwehren“ in Niedersachsen

Seit einiger Zeit wird bundesweit über so genannte „Bürgerwehren“ berichtet. Diese häufig von Rechtsextremen gegründeten oder gesteuerten Gruppen patrouillieren in der Öffentlichkeit und geben vor die öffentliche Sicherheit gewährleisten zu wollen. Häufig treten sie im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften auf. Im Dezember 2015 berichtete die Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Brunotte und Pantazis mit dem Titel „Bürgerwehren vor Flüchtlingsunterkünften in Niedersachsen - welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?“ über ihr bekannte Bürgerwehren in Schwanewede, Hildesheim, Hameln und Braunschweig. Die Landesregierung erklärte außerdem „Den in der Vorbemerkung der Abgeordneten genannten „Bürgerwehren“ und den hieran beteiligten Personen geht es offensichtlich nicht um Hilfeleistungen und Unterstützungshandlungen, sondern vielmehr darum, Flüchtlinge zu diskreditieren, zu verunglimpfen, einzuschüchtern und zu verängstigen. Ebenso geht es ihnen darum, Ängste in der Bevölkerung zu schüren und die positive Haltung zur Bereitschaft, Flüchtlinge in Niedersachsen aufzunehmen und diesen offen zu begegnen, nachhaltig negativ zu beeinflussen.

Aus diesem Grund ist aus Sicht der Landesregierung das Verhalten der sich an den sogenannten Bürgerwehren beteiligenden Personen in dieser aktuellen Situation als widerwärtig und abscheulich zu bezeichnen.

Die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen werden die Entwicklung daher weiterhin genau betrachten und, soweit sich Anhaltspunkte für von den sogenannten Bürgerwehren ausgehende Gefahren oder Straftaten ergeben, konsequent einschreiten.“

Abhängig von der konkreten Handlungsweise können sich Mitglieder von Bürgerwehren strafbar machen. In Frage kommen etwa: §111 öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB, §127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen, §129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen, §132 Amtsanmaßung, §185 Beleidigung, §223 Körperverletzung, §240 Nötigung oder auch §241 StGB Bedrohung. So hat die Polizei aus Langelsheim bspw. laut Aussage der Goslarschen Zeitung vom 22. Januar 2016 Ermittlungen gegen die Langelsheimer Bürgerwehr wegen Verdachts auf Nötigung und Amtsanmaßung eingeleitet, weil sie eine Frau durch „eigene Ermittlungen“ massiv bedrängt haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung mittlerweile über die in der Vorbemerkung genannten Gruppen hinaus Erkenntnisse über „Bürgerwehren“ in Niedersachsen (nicht nur im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften)?
  2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Art und Ausmaß der von den oben oder in der Antwort zu Frage 1) genannten Gruppen bislang verübten Straftaten?
  3. Welchen aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen Rechtsextremer zu den oben oder in der Antwort zu Frage 1 genannten Gruppen?
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