Dringliche Anfrage: Schlachthof verhindert gesundheitliche Aufklärung über Tuberkulose - Stehen die Minister Althusmann und Reimann hinter der Arbeit der vom Land geförderten Beratungsstelle für mobile Beschäftigte?

Nach Bericht der NWZ vom 17.01.2019 hat das Schlachtunternehmen VION eine Beraterin der vom Land geförderten und unter rot-grün eingerichteten Beratungsstelle für mobile Beschäftigte in der Fleischindustrie am Informieren der Beschäftigten über die Gefahren von Tuberkulose gehindert.

Die Beratungsstellen waren in der vorherigen Legislaturperiode vom MW eingerichtet worden, nachdem es vermehrt zu Fällen von Ausbeutung, Lohndrückerei und schlechten Wohn- und Arbeitsbedingungen in der Schlachtindustrie gekommen war (Unterrichtung Landesregierung Drucksache 17/2800, HAZ vom 6. Januar 2015). Ein Schlachthof-Mitarbeiter in Emstek war Mitte Dezember an Tuberkulose gestorben, weitere Mitarbeiter waren an offener TBC erkrankt. Es hatte im Kreis Cloppenburg insgesamt 60 TBC-Verdachtsfälle gegeben.

Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle war beim Verteilen der Flugblätter am 27.12.2018 des VION-Betriebsgeländes verwiesen worden. Laut NWZ vom 29.12.2018 sagte die Beraterin zur Begründung der Informationsaktion:

„Wir haben das Gefühl, dass die meisten rumänischen Werkvertragsarbeiter Tuberkulose unterschätzen. Doch die Krankheit ist nicht ungefährlich. Wenn sie zu spät erkannt wird, kann man daran auch sterben“, sagte Reim. Ihrer Ansicht nach lieferten die zum Teil schlechten hygienischen Wohnverhältnisse der Schlachthelfer, die Enge in den Unterkünften, Kälte und Feuchtigkeit am Arbeitsplatz, Arbeitsstress und die Sorge um den Arbeitsplatz den Nährboden für den Ausbruch von Tuberkulose bzw. ein erhöhtes Risiko. Die rumänischen Werkvertragsarbeiter hätten sie nach Bekanntwerden der Fälle vermehrt mit Fragen zur Tuberkulose kontaktiert, berichtete Reim, woraufhin die Flugblatt-Aktion ins Leben gerufen worden sei.

Die NWZ schreibt weiter: „Die Polizei Cloppenburg bestätigt, dass noch am selben Tag eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs einging. Als die Anzeige die Beraterin am 7. Januar erreichte, sei sie „ziemlich überrascht“ gewesen. Es sei ja nicht das erste Mal gewesen, dass sie bei Vion Flugblätter verteilte. „Die Anzeige betrachte ich als skandalös und lächerlich“, sagt Reim. Die Flugblätter, die sie auf dem Parkplatz verteilt habe, sollten über den Schutz vor der Lungenkrankheit aufklären. „Natürlich werde ich weiter Flyer verteilen“, sagt die Beraterin. Sie gehe auch zu den Arbeitern, in die Unterkünfte: „Da können sie mich nicht wegschicken. So schnell werden sie mich nicht los.

Aus Sicherheitsgründen habe Vion sie aufgefordert, das Betriebsgelände zu verlassen. Reim habe sich geweigert, daraufhin folgte die Anzeige.“

  1. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen unterstützt die Landesregierung weiterhin die Arbeit der Beratungsstellen für mobile Beschäftigte gegen die Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen in niedersächsischen Schlachthöfen? (Bitte aufzählen.)
  2. Hält das Land die von den Unternehmen und örtlichen Gesundheitsämtern gegebenen mündlichen Informationen zu Tuberkulose für ausreichend und konnten damit alle Werksvertragsarbeitsnehmer*innen erreicht werden?
  3. Werden sich die Landesregierung und insbesondere die beiden zuständigen Minister*innen Herr Dr. Althusmann und Frau Dr. Reimann hinter die Flugblattaktion der Beratungsstelle für mobile Beschäftige stellen und dafür sorgen, dass die Mitarbeiterin freien Zugang für ihre Beratungstätigkeit auf dem Firmengelände erhält?
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