Dringliche Anfrage: Menschliches Versagen an der Versuchsstrecke einzige Ursache des Transrapidunglückes?

 

Am 04.10.2006 gab die Staatsanwaltschaft Medienvertretern einen ersten Einblick in ihre Ermittlungen zum Hergang des Transrapidunglückes im Emsland. Danach sei der Betrieb auch am Unglückstag technisch im Rahmen der Genehmigungsvorgaben der Niedersächsischen Genehmigungsbehörde verlaufen. Dennoch ist das bis dahin für viele Undenkbare an diesem Tag geschehen. Der für 23 Menschen tödliche Zusammenstoß des Transrapid auf offener Strecke mit einem Werkstattwagen soll durch so genanntes menschliches Versagen ausgelöst worden sein.

Die Ermittlungsbehörden konzentrieren sich bei ihren Untersuchungen auf die unmittelbar am Betrieb beteiligten Mitarbeiter in der Leitstelle und im Führerstand des Transrapids. Politisch jedoch stellt sich die Frage, ob nicht strukturelle Sicherheitslücken zum Unfall führten, die die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als verantwortliche Genehmigungsinstanz wissentlich zuließ. Die aktuelle Sicherheitstechnik entsprach nicht - wie in der Betriebsgenehmigung bzw. -vorschrift vorgesehen - dem "höchstmöglichen Sicherheitsstandard" heutiger Zeit. Im allgemeinen Schienenpersonenverkehr ist es heutzutage üblich, parallel zur manuellen Sicherung des Betriebes ein technisches, vollautomatisches System einzusetzen, das das Risiko menschlichen Versagens auszugleichen versucht.

Bereits im September 2005 machte der TÜV Intertraffic die Landesregierung und den Betreiber der Versuchsanlage, die IABG, darauf aufmerksam, dass eine Betrachtung der Gesamtsicherheit der Transrapid Versuchsanlage Emsland (TVE) fehle, genormte Sicherheitsanforderungen (z.B. EN 50126) nicht erbracht würden und eine Risikoanalyse im Detail nicht durchgeführt worden sei. Weder die Genehmigungsbehörde und die Aufsicht im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, noch die Betreibergesellschaft haben offensichtlich daraus für die im März 2006 erteilte Betriebsgenehmigung und die im Betrieb vorgehaltene Sicherheitstechnik Konsequenzen gezogen und die aufgezeigten Lücken im Sicherheitssystem behoben.

Zudem bleibt offen, ob die Teststrecke im Emsland tatsächlich nur den Anforderungen einer Versuchsanlage entsprechen muss. Tatsache ist, dass die TVE sich in den vergangenen Jahren zu einer Touristenattraktion mit einem Regelbetrieb entwickelt hat. Allein von 1999 bis 2006 sind 492.000 Personen jeweils zu den im Internet veröffentlichten Verkehrszeiten von Mittwoch bis Samstag zwischen 10.40 Uhr und 14.45 Uhr mitgefahren. Erwachsene zahlten dafür 18 €, Schüler und Studenten 9 €, Kinder bis 16 Jahren 6 €. Ausnahmen vom Personenbeförderungsgesetz, das für einen Betrieb dieser Art gelten muss, können für die praktische Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel lediglich für vier Jahre erteilt werden (PBefB § 2, Abs. 7).     

Wir fragen die Landesregierung:

  • Wenn für die Sicherheit des hochmodernen Transrapid als letzte Instanz die Mitarbeiter in der Leitstelle und im Führerstand verantwortlich sind, entspricht das den "höchstmöglichen Sicherheitsstandards", wie es in der Betriebsgenehmigung gefordert wird?
  • Warum verfügt die TVE über kein automatisches technisches Sicherheitssystem, in dem alle Bausteine – auch Werkstattwagen – integriert sind?
  • Mit welcher rechtlichen Begründung haben die Genehmigungsbehörde und die für sie tätigen Gutachter, die mit der Überwachung der Betriebsvorschriften betraut waren, das Anwachsen des gelegentlichen Besucherverkehres zu einem regelmäßigen touristischen Personenverkehr ohne Konsequenzen für die Genehmigungsauflagen und die Sicherheitsarchitektur über Jahre zugelassen? 

Fraktionsvorsitzender

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