Dringliche Anfrage: Landesregierung bläst zum Sturm auf die kommunalen Frauenbeauftragten

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Im August letzten Jahres stellte sich zuständige Ministerin vor die Frauen Niedersach-sens und wies die Zumutung des Städte- und Gemeindebundes, die kommunalen Frau-enbeauftragten durch Zielvorgaben zu ersetzen, klar zurück. Auch vom Leiter ihres Minis-terinnenbüros, Dr. Stefan Walter war zu hören, dass die Frauenbeauftragten sich bewährt hätten und in schwierigen Zeiten besonders gebraucht würden.
Noch in den Antworten auf die dringliche Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 22. Januar 2004 betonte die Landesregierung, die kommunalen Frauenbeauftragten hätten sich "bewährt" und seien "ein wichtiger Motor für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in diesem Land",
Am 10. Februar erklärte Ministerin von der Leyen, die Verpflichtung zur Bestellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten solle künftig nur noch für Landkreise und große selbstständige Städte gelten. Die selbstständigen Gemeinden seien künftig nicht mehr zur Bestellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten verpflichtet. Damit wird die Zahl der hauptamtlichen Frauenbeauftragten von 137 auf 55 reduziert. Gleichzeitig soll künftig eine einfache Mehrheit zur Abwahl der Frauenbeauftragten ausreichen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass entgegen allen Einlassungen vom 22. Januar 2004, die hauptamtlichen Frauenbeauftragten nicht abschaffen zu wollen, nun etwa 60% der Stellen durch ehrenamtlich oder nebenamtlich täti-ge Frauenbeauftragte ersetzt werden sollen?
2. Wie erklärt die Frauenministerin die Tatsache, dass ihre Überlegungen, die Ver-pflichtung zur Bestellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten an den selbstständigen Status einer Gemeinde zu binden, sich in den veröffentlichten Plänen der Landesregierung nicht wieder finden?
3. Wie kommt die Frauenministerin zu der Einschätzung, dass das Ergebnis der Koalitionsklausur ein voller Erfolg gewesen sei, obwohl die Frauenbeauftragten nun mit einfacher Mehrheit und nicht wie bisher mit einer 2/3 Mehrheit abgewählt werden können?

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