Dringliche Anfrage: Landeskrankenhäuser

 

Ist die Landesregierung in der Lage, die Kriterien, die sie bei einer Verkaufsentscheidung bei den Landeskrankenhäusern zu Grunde legen will, dem Landtag nachvollziehbar darzulegen und wird sie die Ergebnisse der Projektgruppen vollständig in die Verkaufsverhandlungen einbeziehen?

Der Verkauf der Landeskrankenhäuser wird von der Landesregierung vorangetrieben, ohne dass sie bislang ein psychiatriepolitisches Konzept für Niedersachsen vorgelegt hätte. Dagegen betonte die Sozialministerin an verschiedenen Stellen, dass das von den Bietern vorzulegende Konzept ein sehr wichtiges Kriterium bei der Vergabeentscheidung sein solle.

"In der Plenarsitzung am 17.5.2006 sagte die Ministerin wörtlich:

Wenn wir die Häuser zukunftssicher aufstellen wollen, dann ist es ganz wichtig, dass die Bieter, die den Zuschlag bekommen, ein in die Zukunft gerichtetes Konzept aufstellen. Meines Erachtens wird es sehr viele Kriterien geben, über die wir uns unterhalten müssen. Ein ganz wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die Einbindung in die regionale Versorgungsstruktur. Wie stellt sich der neue Käufer die Psychiatrie vor? Wie stellt sich der Käufer die Regionalisierung vor? Ein entscheidender Punkt wird das Konzept sein, mit dem die Bieter in die Kaufverhandlungen mit uns eintreten. Selbstverständlich werden noch weitere Kriterien hinzukommen. Es wird auch um den Verkaufpreis gehen; denn wir haben immer gesagt, dass ein Verkaufspreis erzielt werden muss, der zur Entlastung des Haushalts beiträgt. Auch das wird sicherlich ein Kriterium sein. Im Vordergrund steht für mich aber die Konzeption."

Und später:" Wir legen Wert auf die Qualität der Häuser, auf die Sicherheit und darauf, dass es regionale Konzepte gibt. Diese Kriterien werden wir auch sichtbar machen."

Es wird von zahlreichen Beobachterinnen und Beobachtern als ungewöhnlich empfunden, Konzepte ohne eigene konkrete Vorstellungen, bzw. Vorgaben, beurteilen zu wollen.

Inzwischen wurde bekannt, dass der Verhandlungsführer der Länder bei den Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund, es vehement abgelehnt hat, die neuen tariflichem Reglungen für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken auch auf die Landeskliniken anzuwenden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche eigenen Vorstellungen über die Zukunft der Psychiatrie in Niedersachsen wird die Landesregierung als Anforderung für die Bieter in das Bieterverfahren einspeisen?
  2. In welchem Verhältnis will die Landesregierung qualitative und wirtschaftliche Kriterien bei der  Zuschlagserteilung gewichten?
  3. Warum hat die Landesregierung es abgelehnt, die neuen tariflichen Reglungen für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken auch auf die Landeskliniken anzuwenden?

Fraktionsvorsitzender

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