Dringliche Anfrage: Klimaschutz: Wann kommt der Zukunftsvertrag mit den Eisbären? - Bleibt die Landesregierung die Festlegung auf eigene Ziele beim Klimaschutz schuldig?

Die Landesregierung hat beim Klimaschutz nach Auffassung von Experten bislang eine verbindliche Festlegung auf ein anspruchsvolles Klimaziel und ein Klimaschutzkonzept vermieden. Angesichts der globalen Herausforderung beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen müsse nicht nur die Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag leisten. Auch jedes Bundesland müsse sich auf ein Reduktionsziel verpflichten und ein Klimaschutzkonzept auf den Weg bringen.

Wenn sich die Menschheit in Kopenhagen nicht auf ein engagiertes und völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Klimaschutz einigen könne, drohe eine Entwicklung, die die Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C massiv gefährdet. Damit würde die Gefahr von Kipp-Effekten verstärkt, die innerhalb relativ kurzer Fristen zu massiven Veränderungen unserer Welt führen können.

Um eine Erhöhung der Durchschnittstemperatur auf höchstens 2°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, müssen die Industrieländer nach Einschätzung von Sachverständigen ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren. Bis zum Jahre 2050 müssen die Emissionen um 80 bis 95 % reduziert werden.

Bislang hat die 73. Umweltministerkonferenz zwar das Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2020 eine Reduzierung um 40 % vorzusehen. Allerdings ist von der Landesregierung bislang keine Äußerung bekannt, die sich dieses Ziel zu eigen macht. In einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2009 zur Kopenhagen-Konferenz vermeidet Umweltminister Sander - so die Beurteilung sachkundiger Beobachter - konkrete Festlegungen für das Land Niedersachsen.

Um das o. g. anspruchsvolle Klimaziel zu erreichen, sind nach Einschätzung Dritter eine konkrete Klimastrategie, ein Klimaschutzkonzept und ein Maßnahmenpaket erforderlich. Eine Klimastrategie und ein Konzept fehlen bei der Landesregierung. Statt eines konkreten Maßnahmenpaketes gebe es nur eine Auflistung von kleineren Einzelprojekten. Der Wirtschaftsminister und der Umweltminister schreiben dieser Tage an den Bürgermeister von Norderney, dass man "auf absehbare Zeit" nicht auf den "Energieträger Kohle" verzichten wolle, obwohl die Leistungskennziffern auch neuer Anlagen extrem schlecht sind. Über konstruktive Vorschläge der Inselbürgermeister will die Landesregierung offensichtlich nicht einmal nachdenken. Entgegen den Anregungen der Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln wollen Bode und Sander alle Genehmigungen für an der Küste geplante Kohlekraftwerke "grundsätzlich unbefristet" erteilen.

Auch bei der notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist Niedersachsen nicht gut vorbereitet. Die im Generalplan Küstenschutz vorgesehenen Deichhöhen haben nach Meinung von Experten nicht die notwendigen Sicherheitsreserven für die kommenden Jahrzehnte und bis zum Ende dieses Jahrhunderts. Da Deichbau extrem langfristig angelegt ist, müsse auch hier ein Umdenken erfolgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Auf welches konkrete und verbindliche Klimaziel für 2020 und 2050 verpflichtet sich die Landesregierung für das Land Niedersachsen?
  2. Wann wird die Landesregierung das zur Umsetzung des Klimaziels notwendige verbindliche Klimaschutzkonzept, ein Klimaschutzgesetz und ein konkretes Maßnahmenpaket vorlegen?
  3. Wann wird die Landesregierung Zielsetzungen im Küstenschutz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorlegen, die über die unzureichenden Festlegungen im Generalplan Küstenschutz hinausgehen?

 

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

 

 

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