Dringliche Anfrage: Impfen, Testen, Lockern!? – Wie sieht die konkrete Organisation für Niedersachsen aus?

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder haben in einer Videoschaltkonferenz am 3. März einen neuen Beschluss zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zu weiteren Lockerungsschritten gefasst. Die Strategie wird wie folgt beschrieben:

„Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.“

Auch zahlreiche Expert*innen sind angesichts der zunehmenden Verbreitung der hochansteckenden Coronavirus-Variante B.1.1.7 der Meinung, dass eine zügige und gut koordinierte Durchimpfung der weiteren Prioritäts-Gruppen in Kombination mit einer umfassenden Teststrategie, in den nächsten Wochen und Monaten entscheidend für das Eindämmen der COVID-19-Pandemie ist. Presseberichten zufolge gestaltet sich die Umsetzung der neuen Impfverordnung und der Schnellteststrategie in Niedersachsen jedoch ausgesprochen schwierig.

Mit Schreiben vom 23.02.2021 erlaubt die Landesregierung den Impfzentren, mit dem Impfstoff von AstaZeneca zusätzlich mit den Impfungen in der Priorität 2 zu beginnen. Diese Prioritäts-Gruppe umfasst u.a. 70 bis 80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatient*innen, Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen, Beschäftigten im Gesundheitsbereich, sowie Polizei- und Ordnungskräfte. Bei der Terminvergabe für diese Gruppen kommt es offenbar zu erheblichen Schwierigkeiten. So berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung am 26.02.2021 über die Impfungen in Stadt und Landkreis Osnabrück:

"Niedersachsen vergebe über die Impfhotline lediglich für die Über-80-Jährigen Termine in den Impfzentren. Mit den anderen Personenkreisen sollten die Impfzentren selbst in Kontakt treten, schildert der Landkreissprecher. "Dieses Verfahren ist aufwendig, da die Datenerfassung sowie die Terminvergabe bei diesem Personenkreis nun bei den Impfzentren liegt." Kurzfristig seien beispielsweise rund 150 Hausarztpraxen angeschrieben worden, damit sie die Impfwilligen benennen können. Auch die Stadt kämpft mit diesem Prozedere. Sie muss sich die unter 65-jährigen Impfberechtigten selbst zusammensuchen. Zuvorderst seien das Menschen, die als Externe regelmäßig in Pflegeheimen arbeiten, etwa Ärztinnen, Logopäden und Friseure. Die Stadt habe rund 300 Einrichtungen wie Praxen oder Salons kontaktiert und erste Impftermine vergeben, teilt ein Stadtsprecher mit. Es fehlten aber noch Rückmeldungen. 1400 Impfdosen, die die Stadt am 23. Februar erhielt, warten aktuell auf Abnehmer."

Die Landesregierung erklärte am 01.03.2021 gegenüber dem Niedersächsischen Landtag: "Mit dem heutigen (01.03.2021) Auftrag an das Logistikzentrum Niedersachsen wurde die Ausschreibung von 5 Millionen Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-COV-2 freigegeben." Über die Ausschreibungsdetails, z.B. Art der ausgeschriebenen Tests oder den weiteren Zeitverlauf der Ausschreibung, wurden keine Angaben gemacht. Ebenso fehlt bis zum heutigen Tag eine Konzeption über den geplanten Einsatzbereich, sowie Prioritätensetzung und Dokumentation der Schnelltests seitens der Landesregierung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist das Einladungsmanagement für die neu priorisierten Personengruppen in Niedersachsen organisiert?
  2.     Wann ist mit dem flächendeckenden koordinierten Einsatz, mit klaren Vorgaben und Unterstützung, von Schnelltests und Selbsttests in Kitas und Schulen sowie anderen Bereichen zu rechnen?
  3. Wurden seitens der Landesregierung Veränderungen am bisherigen Impfstoff-Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahl vorgenommen und wenn ja warum, wenn nein, warum nicht?
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