Dringliche Anfrage: Hier zu Hause - hier geblieben! ? Ein familienfreundliches Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge und Geduldete

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 5.12.2006
Hier zu Hause - hier geblieben! – Ein familienfreundliches Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge und Geduldete
Die Hoffnungen mit dem Zuwanderungsgesetz eine Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu erhalten haben sich nicht erfüllt. Die Regelungen zu einer Härtefallregelung werden von den Bundesländern und auch Niedersachsen eher dürftig und unterschiedlich umgesetzt. Seit vielen Jahren beklagen nicht nur die Wohlfahrtsverbände, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Gewerkschaften, sondern auch Politiker unterschiedlicher Couleur, die unbefriedigende Situation, dass viele Menschen die lange in Deutschland - aber ohne Perspektive – leben, kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten können. Nun endlich scheint sich etwas zu bewegen, für die Innenministerkonferenz liegen Vorschläge für einen Daueraufenthalt der Betroffenen vor. Die Vorschläge sehen eine Stichtagsregelung für geduldete Familien mit Kindern mit mindestens sechsjährigem Aufenthalt oder eine solche Regelung die aber auch Einzelpersonen mit einschließt oder ein Aufenthalts- bzw. Rückkehrrecht nur für Kinder- und Jugendliche ohne ihre Eltern vor. Alle Vorschläge haben den Nachteil, dass viele Betroffene aus den Regelungen herausfallen, weil sie die geforderte mehrjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht vorweisen können. Häufig sind langjährig hier lebende asylsuchende und geduldete Ausländer vom Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ausgeschlossen. Flüchtlingsverbände fordern daher eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe".


1. Wie bewertet die Landesregierung die Bleiberechtsvorschläge des FDP- Innenministers in NRW und des Innensenator in Berlin?
2. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag zahlreicher Flüchtlingsverbände, eine 2- jährige Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" zu erteilen, um die Chance einer Arbeits- und Ausbildungsaufnahme zu ermöglichen?
3. Wie lässt sich der grundgesetzlich verankerte Schutz von Familien, mit dem Vorschlag von Innenminister Schünemann nur Kindern und Jugendlichen ein Bleiberecht einzuräumen, vereinbaren?

Fraktionsvorsitzender

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