Dringliche Anfrage: Hat Minister Schünemann bei der Frage nach Atomtransporten im Niedersächsischen Landtag nach bestem Wissen zutreffend und vollständig geantwortet?

In der 44. Plenarsitzung am 28. August 2009 stellten die Abgeordneten Wenzel und Klein (Grüne) eine kleine Anfrage die sich auf den "Umschlag von radioaktiven Stoffen im Cuxhavener Hafen" bezog, insbesondere auf "zeitnah bevorstehende Transporte von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield für das Atomkraftwerk Grohnde " und auf die Beteiligung niedersächsischer Behörden an der "Planung, Genehmigung und Durchführung des Transports von radioaktiven Stoffen in und durch Niedersachen".

Auf die Zusatzfrage des Abg. Wenzel, wie sich die Landesregierung für den Beschluss des Stadtrats von Cuxhaven einsetze, der gefordert habe, dass keine Atomtransporte über Cuxhaven abgewickelt werden, antwortete Minister Schünemann, dass für die Genehmigung von Transporten das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) zuständig sei; die Niedersächsische Landesregierung habe "überhaupt keinen Einfluss auf die Durchführung dieses Transports".

Die Innenbehörde werde "lediglich in dem Sinn beteiligt, dass abgefragt wird, ob der Termin aus Sicherheitsgründen in irgendeiner Weise problematisch ist".

Auf die weitere Zusatzfrage des Abg. Meyer, welche anderen Niedersächsischen Häfen grundsätzlich für den Umschlag radioaktiver Stoffe in Frage kämen, antwortete Minister Schünemann, dass "die Entscheidung eindeutig beim Bundesamt für Strahlenschutz, das auch Alternativen geprüft hat", liege.

Auf die weitere Zusatzfrage der Abg. Twesten, ob ein "Kriterienkatalog für den Transportweg" vorliege und welchen Inhalt dieser habe, antwortete Minister Schünemann, dass hierfür "nun wirklich das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig" sei.

Die drei angegebenen Zusatzfragen bezogen sich allesamt ausdrücklich auf die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf die Auswahl der konkreten Route der genannten Transporte. Jedes Mal antwortete der Innenminister, dass die Landesregierung keinen Einfluss auf die Transportstrecke habe.

Der atomrechtlichen Literatur als auch den Richtlinien des Bundesumweltministeriums lässt sich jedoch die Pflicht des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Abstimmung und Verzahnung mit den Schutzmaßnahmen der Polizei bei nuklearen Transporten entnehmen. Der Geschäftsverteilungsplan des Niedersächsischen Innenministeriums weist für das Referat 22 die Zuständigkeit für Sicherung bzw. Schutz kerntechnischer Einrichtungen und nuklearer Transporte, sowie für die Mitwirkung in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren des Bundesumweltministeriums, des Niedersächsischen Umweltministeriums und des BFS aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie sieht die konkrete Praxis des Genehmigungsverfahrens bei der Beförderung von MOX-Brennelementen, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen BFS und dem Niedersächsischen Innenministerium aus?
  2. Wie bewertet die Landesregierung juristische Einschätzungen, dass es eine erhebliche Beteiligung der Polizei an der konkreten Durchführung des Transports gibt und dass das Innenministerium über Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Sicherheitskonzeption unter Kenntnis der Streckenführung verfügt?
  3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Innenminister Schünemann bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage der Abg. Wenzel und Klein und der Zusatzfragen am 28.08.2009 nicht nach bestem Wissen zutreffend und vollständig geantwortet hat?

Fraktionsvorsitzender

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