Dringliche Anfrage: Hat die Landesregierung einen Rindertransport nach Westsahara mit nur einem Fahrer abgesegnet?

Am 09. Februar 2021 berichtet das ARD-Magazin Panorama, dass es im Dezember 2020 einen Rindertransport mit 136 Rindern von Niedersachsen in die von Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara gegeben habe. Dabei sei lediglich ein Fahrer in den Antragsunterlagen des Transportunternehmens vermerkt gewesen. Der abfertigende Landkreis Aurich habe dies nicht beanstandet, ebenso wenig das Niedersächsische Agrarministerium, das zu diesem Zeitpunkt schon eine schriftliche Abstimmung der Kreisveterinärämter mit dem Ministerium einforderte.

Das von CDU und FDP regierte Bundesland Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesrat einen Antrag zu Tiertransporten in weit entfernte Drittstaaten außerhalb der EU-vorgelegt. Am 12. Februar wurde darüber im Bundesrat abgestimmt. In dem Antrag wird unter Punkt 1. auf Zweifel an der unionsrechtskonformen Durchführbarkeit von Tiertransporten hingewiesen, da die vor Ort zuständigen Behörden keine validen, zentral gesammelten und bewerteten Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zur Verfügung haben. Unter Punkt 2. wird auf die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen hingewiesen, um in Drittländer exportierte landwirtschaftliche Nutztiere auch nach Abschluss des Transportes vor tierschutzwidrigen Behandlungen zu schützen.

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert unverzüglich zu prüfen, ob auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Tierschutzgesetz Drittländer festzulegen sind, in die ein Export bestimmter Tiere, insbesondere von Rindern, aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten ist.

Dabei wurde der Empfehlung des Agrarausschusses, unter Ziffer 1b des Entschließungsantrags der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen zu Nummer 3 Satz 1 einen Satz anzufügen, nachdem die Regelung insbesondere für Drittländer gelten soll, in denen keine Tierschutzstandards bestehen und die Tiere darüber hinaus nicht gemäß der VO (EG) Nr.1099/2009 geschlachtet werden, nicht zugestimmt.

  1. Warum hat die Landesregierung einen Rindertransport mit nur einem Fahrer von Aurich in die 4000 km entfernte Region Laâyoune-Sakia El Hamra in Westsahara zugelassen, wobei vermutlich die zulässige Transportdauer erheblich überschritten wurde?
  2. Plant die Landesregierung solche Transporte künftig weiter zuzulassen?
  3. Wie hat die Landesregierung im Bundesrat am 12. Februar beim Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu den vier genannten Forderungen abgestimmt?
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