Dringliche Anfrage: Gesundheitsbelastung durch Feinstaub: Will das Umweltministerium die Verantwortung für die Aktionspläne auf die Kommunen abschieben?
...
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen          Hannover, den 15.05.2006
Dringliche Anfrage
Seit Januar 2005 sind die EU-Luftqualitätsrichtlinie und entsprechende Tochterrichtlinien in Kraft. Angesichts der Gesundheitsgefährdung durch die hohe Feinstaubbelastung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bei Überschreitung des Grenzwerts von 50 mg an mehr als 35 Tagen im Jahr für diese hoch belasteten Gebiete Luftreinhalte- und Aktionspläne zu erstellen. Das Land ist dafür verantwortlich, dass durch entsprechende Aktionspläne kurz- und langfristig die Feinstaubbelastung bzw. die Überschreitungstage reduziert werden. Die Pläne müssen vom Umweltministerium unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen erstellt werden.
Bekanntlich haben bereits im Jahr 2005 mehrere niedersächsische Städte Grenzwerte an mehr als 35 Tagen nachweislich deutlich überschritten. In diesem Jahr hatten bereits Anfang Mai 6 Städte mehr als 35 Tage mit zu hoher Feinstaubbelastung aufzuweisen: Hannover, Osnabrück, Göttingen, Hildesheim, Braunschweig und Burgdorf. Wegen der geringen Messdichte und damit erheblicher Lücken in der Erfassung gesundheitsgefährdender Luftschadstoffe in Niedersachsen ist davon auszugehen, dass an weiteren Stellen in Niedersachsen Grenzwerte überschritten sind. Am 8.5. hat das Umweltministerium ein Papier veröffentlicht, das "mögliche Maßnahmen, die im Rahmen eines Aktionsplans ”¦zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in den Städten ”¦ ergriffen werden können" darstellt. Dieses Papier enthält in unverbindlicher Form eine Aufzählung möglicher Maßnahmen und fordert die Städte auf, umgehend die Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Umweltministerium zu berichten, welche Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden sollen. Von den Kommunen wird erwartet, dass sie Kosten, Zeitplan, erwartete Auswirkungen bewerten, eine Erfolgskontrolle vorsehen und eine Bürgerbeteiligung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz durchführen. Im Anschluss soll der Erlass der Aktionspläne durch das Umweltministerium erfolgen.
Auf die betroffenen Kommunen kommt zur Vorbereitung des Aktionsplans ein erheblicher Aufwand zur Ermittlung von Daten zu, beispielsweise des Verhältnisses von PKW- und LKW-Verkehr in 24 Stunden, die Beschaffenheit von Straßenbelägen oder die Prüfung von alternativen LKW-Routen. Dies wird den Kommunen erhebliche Kosten verursachen, ebenso wie die spätere Umsetzung der Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie erklärt die Landesregierung die späte Initiative zur Reduzierung der Feinstaubbelastung, obwohl die EU Richtlinie seit über einem Jahr in Kraft ist und die Belastungen in bestimmten Ballungsräumen seit Jahren bekannt sind?
- Wie wird das Land die Kommunen – über die unverbindlichen Aussagen des Entwurfs für den Aktionsplan vom 08. Mai 2006 hinaus - angesichts der Kosten und des fachlichen Aufwands für die Erhebung der vielfältigen Daten, die Bewertung der Maßnahmen und die Erstellung und Umsetzung von Aktionsplänen unterstützen?
- Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beabsichtigt die Landesregierung an weiteren Emissionsschwerpunkten in Niedersachsen mit dem Ziel umzusetzen, die von dort ausgehende örtliche Belastung der Luft aber auch die Hintergrundbelastung abzusenken?
Fraktionsvorsitzender