Dringliche Anfrage: Geheimniskrämerei um den Generalplan Wesermarsch – Was hat die Landesregierung zu verbergen?

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Hannover, den 18.06.2012

Geheimniskrämerei um den Generalplan Wesermarsch – Was hat die Landesregierung zu verbergen?

Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr ihr Einvernehmen für eine erneute Vertiefung der Außen- und Unterweser erteilt, und das obwohl der Genehmigungsbehörde fast Tausend Einwendungen aus der Wesermarsch gegen das Vorhaben vorgelegen haben.

Die Landesregierung und alle Beteiligten erwarten, dass durch diese erneute Vertiefung der Fahrrinne die Strömungsgeschwindigkeit zunimmt, höher auflaufende Fluten zu negativen Folgen für die Deichsicherheit führen und die Verschlickung der Häfen und Strände weiter zunehmen werden. Es ist auch zu erwarten, dass sich die Brackwasserzone weiter flussaufwärts verschiebt. Die Landwirte in der Wesermarsch befürchten, dass das Grabenwasser, das aus der Weser gespeist und als Viehtränke genutzt wird, noch stärker versalzen wird, weil sich die Brackwasserzone deutlich in Richtung Bremen verlagern wird.

Die Landesregierung hat im Sommer 2011 den Landwirten in der Region zugesagt, ihr Einvernehmen zur erneuten Weservertiefung sei daran geknüpft, dass die Versalzung der Gräben in der Wesermarsch durch den Neubau eines Zuwässerungskanals südlich von Brake gestoppt werde. Durch  einen sogenannten Generalplan Wesermarsch sollte dauerhaft eine bessere Wasserqualität des Spül- und Tränkewassers sichergestellt werden. Dieses Versprechen sollte in einer Machbarkeitsstudie zum "Generalplan Wesermarsch" mit den entsprechenden Maßnahmen auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Die Ergebnisse der vom Kabinett im Sommer 2011 beschlossenen Vorstudie für den Generalplan Wesermarsch liegen seit über einem halben Jahr vor und werden Zeitungsberichten zufolge seit Monaten mit den Verbandsspitzen von Kreislandvolk und Entwässerungsverbänden in der Wesermarsch diskutiert. Der Öffentlichkeit und gewählten Abgeordneten des Landtages aber wird diese Vorstudie seit Monaten trotz wiederholter Nachfrage vorenthalten. Dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber wird auf diese Weise von der Landesregierung die umfassende Information über ein wichtiges Vorhaben verweigert, das mit erheblichen Landesausgaben verbunden ist. Die Landesregierung hat angekündigt, bis zu 37,5 Millionen Euro für die Umsetzung des "Generalplans Wesermarsch" bereitstellen zu wollen. Inzwischen wird selbst in Regierungskreisen davon ausgegangen, dass die Umsetzung mindestens 86,5 Millionen, aber möglicherweise auch mehr als 120 Millionen Euro kosten könnte, ohne dass bereits die Preissteigerungsraten der erwarteten 15 bis 20 Umsetzungsjahre  eingerechnet wären.

Erst nachdem die Abgeordnete Korter (Grüne) eine kleine Anfrage im Landtag gestellt hatte, wurde den Fraktionsspitzen kurzfristig der erste Band von 3 Bänden der Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt, die weiteren zwei Bände der Vorstudie werden bis heute angeblich aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der Kosten für Kopien vorenthalten, obwohl die Landesregierung in der Antwort auf die oben genannte parlamentarische Anfrage im Mai behauptet hat: "Den Fraktionen der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien wurde die Vorstudie zur Kenntnis gegeben."

Der Umgang mit diesen in der Wesermarsch so wichtigen Unterlagen lässt inzwischen in der Öffentlichkeit zunehmend den Eindruck entstehen, dass die Landesregierung vor der Landtagswahl etwas unter Verschluss halten will: nämlich, dass die Umsetzung des Generalplans Wesermarsch möglicherweise gar nicht machbar und finanzierbar sein könnte.

  1. Wann wird die Landesregierung die vollständigen Unterlagen der Machbarkeitsstudie zum Generalplan Wesermarsch den Abgeordneten des Landtages und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
  2. Welche Gesamtkosten und Folgekosten einschließlich Preissteigerungsraten erwartet die Landesregierung für die  msetzung des "Generalplans Wesermarsch" und wer soll diese Kosten zu welchen Anteilen tragen? Welche Folgekosten sind zu erwarten?
  3. Hat die Landesregierung bereits einen Vertrag mit dem Bundesland Bremen über die Beteiligung Bremens an der Umsetzung des Generalplans Wesermarsch geschlossen und welche finanzielle Beteiligung hat das Bundesland Bremen darin fest zugesagt?

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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