Dringliche Anfrage: Gefährdet Pfusch am Bau des JadeWeserPort den verschobenen Betriebsbeginn erneut?

 

Bei der Bauausführung am JadeWeserPort (JWP), dem derzeit größten Infrastrukturprojekt Niedersachsens, kam es möglicherweise zu gravierenden Verletzungen der Bauverträge, die zu einer mangelhaften Ausführung der schweren gemischten Spundwand (Kaje) geführt haben, deren gesamte Dimension zur Zeit noch nicht absehbar erscheint.

An der Kaje sind bereits 47 sogenannte Schlosssprengungen in der Spundwand festgestellt worden. In diesem Zustand ist die Kaje dort nicht gebrauchs- bzw. abnahmefähig. Die bisher aufgelaufenen Sanierungskosten sollen sich bereits auf über 10 Millionen Euro summieren. In wieweit zu den bisher aufgetretenen Schlosssprengungen im Laufe der Zeit noch weitere hinzukommen ist nach Auskunft von Fachleuten nicht absehbar.

Nach üblicher Baubeschreibung ist für kombinierte Spundwände der Einsatz von vertikalen Führungen (Mäkler) oder gleichwertigen Führungen vorgeschrieben, um eine präzise Rammung sicherzustellen. Dies ist laut Angaben in Presseberichten bei den Spundwänden am JWP, anders als z.B. beim Bremerhavener Bauabschnitt CT IV in Wilhelmshaven so nicht erfolgt. Daneben soll die den Bau ausführende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) anders als im Angebot zugesichert, statt mit einer stabilen Rammgrundlage von einer Hubinsel aus, die wasserseitigen Arbeiten von einem Ponton aus ausgeführt haben.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Hat die ausführende ARGE bei den Rammarbeiten in Wilhelmshaven die einschlägigen rechtlichen Vorschriften und Normen entsprechend den Vorgaben des Bauvertrages vollständig eingehalten?
  2. Seit wann waren der Jade Weserport Realisierungsgesellschaft (JWPR) und dem Aufsichtsrat zum Beispiel das Rammen ohne Mäkler und der Ersatz der angebotenen Hubinsel zum Rammen durch einen Ponton bekannt und wie wurde dazu Stellung genommen?
  3. Ist eine fachgerechte, dauerhafte Sanierung der festgestellten Schäden mit vollständiger Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung durch die bauausführende ARGE noch vor dem vertraglich vereinbarten Betriebsbeginn sicher gestellt?

Fraktionsvorsitzender

Zurück zum Pressearchiv