Dringliche Anfrage: Frauenpolitik im Sinkflug Teil III - Wie hat sich die Situation der hauptamtlichen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten entwickelt?
Die Landesregierung hatte im Zusammenhang mit der Änderung der NGO, der NLO und des Gesetzes über die Region Hannover mehrfach betont, die Frauenbeauftragten keinesfalls abschaffen, sondern stärken zu wollen. Es bestehe sogar zukünftig eine Pflicht zur Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten für alle Kommunen.
Der Ministerpräsident sagte zu, dass es in den CDU-geführten Kommunen in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben werde.
Tatsächlich haben sich die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in vielen Kommunen nach Auffassung vieler Betroffener bereits dramatisch verändert. In Lüneburg beispielsweise soll die derzeitig hauptamtlich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises künftig gleichzeitig hauptamtlich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lüneburg mit jeweils einer halben Stelle werden. Bisher stand in jeder der beiden Verwaltungen jeweils eine volle Stelle dafür zur Verfügung.
Wir fragen die Landesregierung:
- Â Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, in welchem Umfang und in welcher Form sich die Beschäftigungsverhältnisse der Gleichstellungsbeauftragten verändert haben?
- Â Wie definiert sie ein "hauptamtliches" Beschäftigungsverhältnis, und wie beurteilt sie die Unklarheiten, die diesbezüglich in verschiedenen Kommunen bei den Beschäftigungsverhältnissen der Gleichstellungsbeauftragten aufgetreten sind?
- Â Wie bewertet sie die Tatsache, dass aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung die Behauptung, dass die Bedeutung der Gleichstellungsbeauftragten durch die erwähnten Gesetzesänderungen von 2005 gestärkt wurde, nicht aufrechterhalten werden kann?
Ursula Helmhold
Stellv. Fraktionsvorsitzende
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