Dringliche Anfrage: Dreizügige Gesamtschulen – in kirchlicher und privater Trägerschaft hui, in öffentlicher Trägerschaft pfui?

Die Landesregierung hält daran fest, die Neugründung Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft nur dann zu genehmigen, wenn belegt werden kann, dass in den kommenden 14 Jahren genügend Schülerinnen und Schüler angemeldet werden können, um mindestens 5 Züge einrichten zu können.

An mehreren Orten bietet sich jetzt die evangelische Kirche an, neue Gesamtschulen zu Bedingungen zu realisieren, die den Kommunen als öffentlichen Schulträgern nicht offenstehen.

So sollen die Haupt- und Realschule in Hinte und Krummhörn zu einer Gesamtschule in kirchlicher Trägerschaft mit zwei Standorten umgewandelt werden, während die Landesschulbehörde die Genehmigung einer Gesamtschule in Osterholz-Scharmbek mit mehreren Standorten ablehnt.

In Wunstorf will die evangelische Landesregierung eine Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule mit einer Klassenstärkenobergrenze von 26 Schülern gründen, während Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft in der Regel allenfalls als offene Ganztagsschulen genehmigt werden und nicht maximal, sondern minimal 26 Schülerinnen und Schüler pro Klasse vorweisen müssen.

Auch die Mindestzügigkeit von 5 Zügen gilt nur für Gesamtschulen in öffentlicher, nicht aber für Gesamtschulen in privater Trägerschaft.

Den Eltern wird durch die Neugründung von Gesamtschulen in kirchlicher Trägerschaft ermöglicht, ihre Kinder auch an Orten zu einer Gesamtschule zu schicken wo dies nach den hohen Hürden der Landesregierung sonst nicht möglich wäre. Sie müssen dann allerdings einen recht hohen Preis in Form eines Schulgeldes zahlen. Eltern, die ihr Kind nicht an einer konfessionellen Schule anmelden wollen, müssen zudem für ihre Kinder weite Schulwege in Kauf nehmen.

  1. Für wie viele Standorte gibt es Verhandlungen mit den Kirchen oder anderen privaten Trägern über die Neugründung von Gesamtschulen?
  2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass in Bezug auf Gesamtschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft eine Arbeit an mehreren Standorten und/oder mit weniger als 5 Zügen pädagogisch und organisatorisch vertretbar ist?
  3. Aus welchen Gründen ist die Landesregierung weiterhin nicht bereit, auch die Neugründung von Gesamtschulen mit weniger als 5 Zügen und/oder mit mehreren Standorten zu genehmigen, wenn derartige Gesamtschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft offenkundig zu einer erfolgreichen Arbeit in der Lage sind?

Fraktionsvorsitzender

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