Dringliche Anfrage: Brunnenvergiftung bei der Förderung von schmutzigem Gas in Niedersachsen – Hat das Landesbergamt oder die Dienst- und Fachaufsicht von Wirtschafts- und Umweltministerium versagt?

Am 26.6.2010 wurde die Landesregierung in der Drs 16/2679 gefragt, welche Unternehmen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Genehmigung zur Durchführung von Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas beantragt haben und wo diese Bohrungen stattfinden sollen. Ferner wurde gefragt, wo in Niedersachsen bereits die Durchführung von Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas genehmigt bzw. abgelehnt wurde und ob in Niedersachsen schon Probebohrungen stattgefunden haben. In der Antwort verweist die Landesregierung auf 6 Bohrungen. Mittlerweile ist aber deutlich geworden, dass es in Niedersachsen bereits mindestens 160 Frac-Bohrungen an 90 Orten gab.

ExxonMobil erklärte Ende des letzten Jahres, dass es in Niedersachsen keinen Fall gibt, in dem der Einsatz der Frac-Technologie zu einer Grundwasserbeeinträchtigung geführt habe. Zwischenzeitig ist jedoch bekannt geworden, dass es im Gasfeld Söhlingen zur Verschmutzung des Grundwassers, des Bodens und offenbar auch der Luft u.a. mit Benzol und Quecksilber gegeben hat. Dabei handelt es sich um Lagerstättenwasser aus gefracten Bohrungen. Eine gezielte Analyse auf giftige Frac-Flüssigkeiten ist jedoch unterblieben. Auch in Hengstlage sind Leitungen undicht geworden und haben das Umfeld verseucht.

Unklar ist wie und wo das Lagerstättenwasser entsorgt wird. Unklar ist auch, wo die giftigen Frac-Flüssigkeiten bleiben, die tonnenweise mit extrem hohen Drücken in den Untergrund gepresst werden. Zudem sind die Abwässer und Schlämme aus der Gasförderung mit radioaktiven Stoffen belastet. Der WDR berichtete im Jahr 2009 von einer Belastung, die laut einem Papier von Exxon das 700 bis 3000-fache der natürlichen Radioaktivität ausmachen kann.

Bis heute bestreitet das Umweltministerium, dass das LBEG die Fachaufsicht rechtzeitig und vollständig über Sonderbetriebspläne und radioaktive Laugen Im Bergwerk Asse II informiert hat. Organisatorische Konsequenzen hat die Landesregierung offenbar nicht vollzogen. Wieder wollen die zuständigen Ministerien nicht gewusst haben, wie hoch die Zahl der Frac-Bohrungen war. Wieder wollen die zuständigen Ministerien nicht gewusst haben, dass es Unfälle mit Grundwasser- und Bodenverunreinigungen gab.

Alle Genehmigungen wurden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit vollzogen. Umweltverträglichkeitsprüfungen gab es nicht, weil hier eine bergrechtliche Ausnahmeverordnung gilt. Problematisch scheint auch die Doppelrolle des LBEG, das sich als "moderner Dienstleister" und "Berater" von Rohstoff- und Energiewirtschaft sieht und zugleich die Funktion der Bergaufsicht wahrnimmt. Minister Bode weist alle Verantwortung von sich und sagt "Außerdem bin ich ja erst seit anderthalb Jahren Minister." (NDR, 3.3.11)

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Seit wann hatten Wirtschafts- und Umweltministerium als Dienst- und Fachaufsicht Kenntnis von den Grundwasser- und Bodenbelastungen im Gasfeld Söhlingen?
  2. Wie kam es zur Falschinformation des Landtages in der Drs 16/2679?
  3. Wo werden rücklaufende Frac-Flüssigkeiten, Lagerstättenwässer und radioaktive Abwässer und Schlämme aus der Förderung von konventionellem und schmutzigem Gas abgelagert, beseitigt bzw. entsorgt?

Fraktionsvorsitzender

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